Hallo Ich habe am 21.6 Prüfung Einzelhandel und ich kapiere überhaupt nicht die Geschäftsfälle und Kalkulation. Kann mir da jemand helfen? LG
Aus Konkurrenzgründen soll das F axgerät XP60 den Nettoverkaufspreis von 232,23 Euro (exkl. USt) nicht übersteigen. In der Kalkulation werden 28 % Gemeinkosten und 1 4 % Gewinn berücksichtigt. Außerdem werden 2,5 % Kundenskonto und 3 % Kundenrabatt einkalkuliert.
Vermutlich: Ermittle den niedrigst möglichen Verkaufspreis, ab dem das Herstellerunternehmen mit dem Faxgerät Gewinn erwirtschaftet
Es geht wahrscheinlich eher darum den maximalsten Einkaufspreis zu ermitteln. Also muß das Ganze von unten gerechnet werden. Und Sie werden sicher eine Vorlage für die Ermittlung des Verkaufspreis bei bekanntem Einkaufspreis. Also einfach retrograd dieses Schema raufrechnen.
Der Gewinn ist bereits angegeben - nämlich mit 14%. Das ist bekannt. Und um welchen Preis man dieses Ding verkaufen will auch. Also ist der maximale Einkaufspreis gefragt.
Also, der VK ist 232,23 Abzüglich 28% Gemeinkosten = - 65,0244 abzüglich 14% Gewinn = - 32,5122 abzüglich 2,5% Skonto = -5,6315775 (vom Nettopreis abzüglich Rabatt gerechnet) abzüglich 3% Rabatt = - 6,9669 Ergibt einen maximalen Einkaufspreis von 122,094923.
Ja, man muß sich die Reihenfolge merken. Meine Berechnung würde so aussehen: maximaler gewünschter Verkaufspreis netto: 232,23 (97,50% = 100 % abzüglich 2,5 % Ku-Skonto) zuzüglich 2,5 % Kundenskonto: 5,95 (2,5 Zwischensumme: 238,18 (für den nächsten Schritt wären es 97 % = 100 % abzüglich 3 % Rabatt) zuzüglich 3 % Kundenrabatt: 7,39 Zwischensumme: 246,35 (für den nächsten Schritt wären es 114 % = 100 % zuzüglich 14 % Gewinn) abzüglich 14 % Gewinn: 30,23 Zwischensumme: 216,12 (für den nächsten Schritt wären es 128 % = 100% zuzüglich 28 % Gemeink.) abzüglich 28 % GK = 47,28 ergibt den Einkaufspreis von 168,84 Wenn ich mich nirgends verrechnet habe, dann müsste der maximale Einkaufspreis 168,84 netto betragen. Wenn Sie es von oben runterrechnen gibt es, bei meiner Rechnung, Centdifferenzen. Ich hab von unten raufgerechnet gleich alles auf 2 Kommastellen gerechnet.
So wie Sie das gerechnet haben ist es komplett falsch - tut mir leid. Sie müssten ja eine "Vorlage" für diese Rechnungen haben. Ich find meine jetzt leider nicht.
Liebe Natimaus! Möglicherweise wirst du hier im Forum Antworten auf deine Fragen bekommen, aber wer sagt dir, dass das richtig ist? Du weißt bestimmt, wer die Prüfung dann durchführen wird. Also bitte dorthingehen und nachfragen. Hast du keinen Unterricht gehabt? Es müssten auch Lehrbücher vorhanden sein, in denen alles erklärt wird. Die Frage die du gerade gestellt hast, erfordert viel Vorwissen. Natürlich könnte man dir ein Ergebnis mitteilen, aber du hast anscheinend noch nie ein Kalkulationsschema gesehen. Ich weiß nicht, ob dir die Begriffe Prozentrechnung in Hundert, von Hundert und auf Hundert etwas sagen. Das musst du aber unbedingt können, um das Beispiel verstehen zu können. Nur auswendig lernen hilft nicht, weil du dann wieder anstehst, wenn nur ein bisschen etwas in der Angabe verändert wird. Ich wünsche dir alles Gute!
So hätte ich es auch gerechnet. Weil rabatt und skonto ja als letztes abgezogen wird(auf einer rechnung) . Dass heisst beim zurückrechnen als ersters... Für mich also plausibel.
Vor allem muß man wissen wann von Hundert, wann in Hundert und wann auf Hundert gerechnet werden muß. Ich bin davon ausgegangen, dass die TE das schon weiß. Wenn sie allerdings das nicht weiß, dann nutzt ihr meine Lösung genau gar nicht, weil sie diese nicht nachvollziehen kann.
Entschuldigung, aber die Absatzkalkulation (so schimpft sich dieses Ding nämlich) sollte man im Einzelhandel schon beherrschen. Wenn ich das nicht kann, kann ich nicht mal ansatzweise einen Verkaufspreis kalkulieren. Ich weiß es zwar nicht, aber ich vermute schon, dass diese Kalkulation bei der LPA kommt.
Hallo, Du hast natürlich recht , ich bin auch nicht im Einzelhandel. Die Frage ist wovon jeweils gerechnet werden soll, ob die 14% Gewinn vom Vorkaufspreis oder vom Verkaufspreis abzüglich Skonto/Rabatt gerechnet werden sollen.
Die 14 % Gewinn müssen vom Einkaufspreis inkl. Versandspesen (falls vorhanden) zuzüglich der Gemeinkosten gerechnet werden. Alles andere ist Blödsinn.
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