1. Tanja29

    Tanja29 Teilnehmer/in

    Ich hatte schon einmal eine Frage gestellt zu der Schulpflicht in Österreich.Habe das so verstanden,das die Kids mit 6 Jahren Schulpflicht haben,und diese 9 Jahre dauert.Habe gelesen wenn Kinder zurück gestellt werden machen sie noch ein Vorschuljahr im Kindergrten was aber auch angerechnet wird.So wie ich das berechnet habe,haben meine Zwillinge die am 23 .März Geburtstag haben und 15 Jahre werden keine Schulpflicht mehr in Österreich .Stimmt das so wie ich das denke ?
     
  2. MauseMama

    MauseMama wieder da!

    Vorschuljahr zählt nur, wenn es in der Schule absolviert wird, Kindergarten zählt nicht.
     
  3. kiwu2012

    kiwu2012 Teilnehmer/in

    Konkret bedeutet es:

    Im September des Jahres, wo das Kind 6 wird, muss es eingeschult werde. Ist es nicht schulreif, wird es die Vorschule besuchen müssen.

    Nach 9 Schuljahren hat es die Schulpflicht beendet, egal in welcher Schulstufe das 9. Schuljahr begangen wird. Bleibt ein Kind mehrmals sitzen, kann dies auch die 3 Klasse einer Hauptschule sein.

    Nur, da ein Kind 15 wird, hat es die Schulpflicht nicht erledigt !!! Erledigt ist diese in Österreich erst nach 9 Schuljahren.
     
  4. glassy6

    glassy6 mit Groß- und Kleinmaus

    Wenn sie mit 6,5 Jahren begonnen haben und das Schuljahr, in dem sie 15 wurden noch fertig machen, dann ja.
     
  5. Sonja20

    Sonja20 Realist
    VIP

    In Österreich gibt es 9 Schulpflichtjahre das das Kind absolvieren muß, egal mit welchen Alter das Kind mit der Schule beginnt...
    Vorschule zählt nicht

    Nach den 9 Schuljahren kann man entweder in eine Lehre gehen oder sich schulisch weiterbilden :)
     
  6. kiwu2012

    kiwu2012 Teilnehmer/in

    Vorschule zählt, wenns Kind schulpflichtig war.
     
  7. Cat-Steve

    Cat-Steve Von nun an geht´s bergauf

    Bei der Schulpflichtigkeit geht es um den Stichtag: Alle Kinder, die vor dem 1.9. in einem Jahr 6 Jahre alt werden, müssen verpflichtend eintreten, alle Kinder, die zwischen 1.9. und 31.3. des Folgejahres geboren sind, dürfen optional, entsprechend ihrer Reife.

    Schulpflicht ist übrigens eh ungenau, weil in Österreich keine Schul- sondern Bildungspflicht gegeben ist. Die Kinder könnten auch im häuslichen Unterricht gebildet werden.

    In Deutschland hingegen gibt es wirklich eine Schulpflicht.
     

  8. und was ist zb wenn ichs im letzten kiga jahr stattdessen in eine "richtige" vorschule geb?

    zählt das dann als schuljahr, oder als kiga-jahr?
     
  9. Buam2

    Buam2 Teilnehmer/in

    In Ö zählt das Vorschuljahr in einer Schule und genauso das Rückstellungsjahr in den Kindergarten als Schuljahr.

    Rückstellung in Kiga geht ja nur, wenn man das Kind in den häuslichen Unterricht abmeldet und der Kiga bereit ist, das Kind weiter aufzunehmen für dieses Jahr.

    Beides zählt als Schuljahr und wird angerechnet, ganz sicher weiß ich das, weil selber in Situation war.

    Lg
     
  10. Buam2

    Buam2 Teilnehmer/in

    Wenn das Kind schulpflichtig wäre zählt Vorschule als Schuljahr.

    Ein Kind das nicht schulpflichtig ist kannst nicht in einen echte Vorschule in der Schule geben. Da müßtest schon das Kind als 'vorzeitig' einschulen lassen, d.h. einen Test machen und dann wird das Kind in die 1. Klasse aufgenommen.

    Kein Kind wird 'vorzeitig' in einen Vorschulklasse eingeschult in Österreich!

    Nur manchmal werden sie vorzeitig in die 1. Klasse eingeschult und in den nächsten Wochen zurückgestellt in Vorschule - entweder weil es doch nicht so reif war, oder weil das einfach der 'Plan' war um das Kind statt Kiga in Vorschule zu bringen. Zählt aber dann auch als Schuljahr.

    Lg
     
  11. Cat-Steve

    Cat-Steve Von nun an geht´s bergauf

    Dein Bub war damals aber auch schon > 6, oder?
     
  12. Cat-Steve

    Cat-Steve Von nun an geht´s bergauf

    Es gibt aber eben jene Kinder, die zwischen September und März des Folgejahres geboren sind, damit noch nicht 6 zum Stichtag und nicht schulpflichtig, die aber trotzdem optional bereits in Schule oder Vorschule gehen können.

    Ein derart "vorzeitig" konsumiertes Jahr zählt dann aber wohl auch zur allgemeinen Schulpflicht dazu?!
     
  13. Buam2

    Buam2 Teilnehmer/in


    Ja genau - ein Maikind....
     
  14. Buam2

    Buam2 Teilnehmer/in


    Ja genau diese Kinder können eben 'vorzeitig' eingeschult werden.

    Dann müssen sie aber quasi den Schulreifetest bestehen und sind dann schulreif.

    Somit werden sie in die 1. Klasse eingeschult aber NICHT in Vorschulklasse, weil in die Vorschulklasse kommen eben nur diejenigen Kinder, die zwar schulpflichtig aber eben NICHT schulreif sind....

    Und wenn so ein Kind das im Herbst geboren ist und vorzeitig in die Schule will bei Schulreifetest eben nicht 'schulreif' getestet wird, dann wird es halt nicht vorzeitig eingeschult, sondern bleibt einfach im Kiga bis es dann 'schulpflichtig' wird im kommenden Jahr....was halt dann besonders ist, dass Kinder die zuerst eben vorzeitig eingeschult wurden und dann doch nicht 'reif' sind eben in die Vorschule gehen können unter Umständen - bei uns hier wird das ab und zu so 'ausgenützt' von manchen Eltern, die genau das von Anfang an so planen, was ich nicht ganz korrekt finde.

    Hier - hab ich gefunden:


    Besuch der Vorschulstufe für nicht schulpflichtige Kinder:
    Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind und bei denen die vorzeitige Aufnahme in die erste Schulstufe widerrufen wurde, können über Anmeldung der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten die Vorschulstufe besuchen. Dieser Besuch wird allerdings in die Dauer der allgemeinen neunjährigen Schulpflicht nur dann eingerechnet, wenn während der allgemeinen Schulpflicht die 9. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen wird.


    Lg
     
    Buam2, 4. September 2013
    , Zuletzt bearbeitet: 4. September 2013
    #14
  15. kiwu2012

    kiwu2012 Teilnehmer/in

    wenn das Kind im September 6 ist und eine Vorschulklasse besucht, zählts als Schuljahr.

    Besucht es mit 5 (frühzeitiger Eintritt in die Schule) die Vorschulklasse zählts nur dann als Schuljahr, wenns vorher die 1. Klasse besucht hat und zurückgestellt wurde.

    Besucht das Kind die 1. Klasse und wird zurückgestellt und besucht wegen Abmeldung in den häuslichen Unterricht dieses 1 Jahr den Kindergarten gilt es auch als Schuljahr.
     
  16. kiwu2012

    kiwu2012 Teilnehmer/in

    das stimmt so nicht. Man kann sehr wohl als nicht schulreifes Kind eine reguläre Vorschulklasse besuchen - als außerordentlicher Schüler zB.
     
  17. Buam2

    Buam2 Teilnehmer/in


    was wäre ein außerordentlicher Schüler genau?
     
  18. kiwu2012

    kiwu2012 Teilnehmer/in


    Voraussetzung für die Aufnahme als außerordentlicher Schüler ist, daß der Aufnahmsbewerber nach Alter und geistiger Reife zur Teilnahme am Unterricht der betreffenden Schulstufe geeignet ist und wichtige in seiner Person liegende Gründe die Aufnahme rechtfertigen.

    Der allgemeinen Schulpflicht unterliegende Kinder sind nur dann als außerordentliche Schüler aufzunehmen, wenn
    a) ihre Aufnahme als ordentliche Schüler wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht zulässig ist (§ 3 Abs. 1 lit. b) oder
    b) der Schüler zur Ablegung einer Einstufungsprüfung zugelassen wird (§ 3 Abs. 6).
    (5) Die Aufnahme eines nicht schulpflichtigen Aufnahmsbewerbers als außerordentlicher Schüler ist nur dann zulässig, wenn alle als ordentliche Schüler in Betracht kommenden Aufnahmsbewerber aufgenommen worden sind. Zum Besuch einzelner Unterrichtsgegenstände dürfen außerordentliche Schüler nur dann aufgenommen werden, wenn dadurch keine Klassenteilung erforderlich ist. Dieser Absatz gilt nicht für die Privatschulen.
     
  19. NINE77

    VIP

    in Österreich gibts nur eine Unterrichtspflicht keine Schulpflicht
     
  20. scholastika

    scholastika Teilnehmer/in

    Also ich kenne gleich zwei Kinder die vorzeitig eingeschult wurden und in eine vorschulklasse kamen - ohne rückstufung oder ähnliches. Viell kann das die Schule individuell entscheiden?
     

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