1. Miss-P

    VIP

    Hallo zusammen!

    Ich habe heute von der geplanten Änderung gür alle Geburten ab 1.3.2017 erfahren und bin jetzt ein bisschen verwirrt. Heisst das, dass die bisherige "väterkarenz" jetzt einfach "Familienzeitbonus" heisst, und so der Vater auch mit 22,60 tgl. "entschädigt" wird? das wäre dann ja eine super Verbesserung :)

    Das mit dem neuen KBG-Konto in 2 Varianten hab ich allerdings trotz 2 Mal durchlesen nicht wirklich verstanden :confused:
    Hat sich damit schon jemand näher auseinandergesetzt? Den Unterschied zu den bisherigen Varianten hab ich nicht wirklich heraussehen können.

    lg Miss
     
  2. SanjaM

    VIP

    Ich kann dir leider nix zu den geplanten Änderungen sagen, nur dass es im Nanaya Vorträge über das Thema KBG und Elternkarenz etc. gibt, wo auch auf die neue Situation ab 2017 eingegangen wird.
    http://www.nanaya.at/?menu=6&id=156
    vielleicht hilft dir das ja.
     
  3. Es gibt auch beim Wochengeld eine Neuerung, nämlich:

    Tritt eine Schwangerschaft während des Kinderbetreuungsgeldbezuges ein und beginnt der Mutterschutz noch während der Elternkarenz, so gebührt kein Wochengeld mehr. Ein solches steht nur noch zu, wenn ein direkter Übergang vom Kinderbetreuungsgeldbezug zum Mutterschutz vorliegt!
     
  4. Miss-P

    VIP

    hmmm..... also wäre es "gscheiter", wenn man ein paar monate arbeiten geht zwischen 2 kids wenn ich das richtig verstehe ? Als wäre das immer so planbar :boes:
     

  5. Genauso ist es. Alle anderen fallen um das Wochengeld um und das war bis jetzt meist höher als das Kinderbetreuungsgeld. Also auch, wenn du neben dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes schon wieder arbeiten gehst oder aber Arbeitslosengeld beziehst, kommst du dann NICHT in den Mutterschutz in dem Sinne sondern darfst während des Beschäftigungsverbotes nur Wochengeld in Höhe des Kinderbetreuungsgeldes beziehen. Lt. help.gv.

    Viele haben halt auch so geplant, dass sie das zweite Kind gleich ans erste dranhängen. Ebenso ist der Tagessatz bei der jetzigen 30+ Variante gleich hoch, wie der Tagessatz der neuen 28 Monate. Es hätte mich persönlich gewundert, wenn es da eine Reform gegeben hätte, in denen sich der Staat nicht wieder ein bisserl was derspart hätt sozusagen. ;) Bin nicht überrascht.
     
  6. Kruemelchen.1983

    Kruemelchen.1983 Teilnehmer/in

    Soviel ich raus gelesen habe, was man momentan so googeln kann, ist es auf jeden Fall so das die Karenzzeit dann kürzer ist - max. 2 Jahre (wenn nur die Mutter in Karenz geht - das der Vater zusätzlich geht kann man sich ja nicht wirklich leisten) und da der Mindestbetrag EURO 14,53 pro Tag ist.

    Hoffe ich habe das richtig raus gelesen bei all meinen Google Suchen :)

    Leider gibt es ja noch nichts offizielles, wo die genauen Varianten mit Bezugsdauer und Geld aufgelistet sind :(
     
  7. Ryan

    Ryan Teilnehmer/in

    Die gesetzliche Karenz geht auch jetzt nur bis zum 2. Geburtstag. Du darfst Karenzzeit und Kinderbetreuungsgeldbezugszeit nicht verwechseln. Das ist ganz unabhängig voneinander!
     
  8. Selbstverständlich gibts was offizielles.
    Guckst du hier: https://www.bmfj.gv.at/familie/fina...geld/Neuerungen-f-r-Geburten-ab-1.3.2017.html

    am Ende dieser Seite findest du zwei links, die du dir downloaden kannst. Davon beinhaltet einer die Bezugsvarianten und jeweiligen Tagessätze.

    Die Sache mit dem WOCHENGELD allerdings, steht auf help.gv irgendwo in der Mitte.
     
  9. Lagerfeuermodus

    Lagerfeuermodus Teilnehmer/in

    Es gibt dann nur mehr zwei Modelle: das einkommensabängige bleibt gleich und statt der bisher 4 Pauschalvarianten kommt das Kindergeldkonto (ca. 15.500 wenn nur ein Elternteil geht, Ca. 16500 wenn beide gehen). Du kannst die Bezugsart zw. 12-28 Monaten wählen (bzw. 15-x wenn beide gehen).

    Wie schon erwähnt, ist die Karenz nicht dasselbe wie das Kinderbetreuungsgeld.

    Die Familienzeit ersetzt glaub ich nicht die Väterkarenz, sondern kommt zusätzlich. Es hat den Vorteil, dass die Mutter dann nicht arbeiten muss. Und die Familienzeit muss bis 91 Tage nach der Geburt in Anspruch genommen werden, Väterkarenz kann wie bisher auch später erfolgen. Beim einkommensbezogenen Modell bleibt es gleich - Mutter und Vater erhalten 80% (für 12+2 Monate) und beim Kindergeldkonto wird es eben aufgeteilt (sodass man den gesamten Betrag ausschöpft).
     
  10. Woraus ich aber nicht schlau werde, wenn ich den Tagsatz für die längste Variante ausrechne, so komme ich ca auf 4000,- minus raus als wie im KBG Konto steht. Also ca 11.000 statt 15.500,-. :confused:
     
  11. Als alleinige Betreuung oder mit Partner? Ich denke, das spielt ja auch eine Rolle.

    Ich seh diese Regelung jedenfalls nicht als Verbesserung. Hätt mich gewundert, wenns wirklich was gebracht hätte, diese Reform.
     
  12. Als alleinige Betreuung, bin alleinerziehend. Und laut Tabelle kommt das raus. Aber es steht mind 15.500 euro wenn 1. Elternteil betreut und 16500 wenn beide beziehen. Und das geht sich ja nicht aus.
     
  13. gutemine75

    gutemine75 glücklich mit 2 Wundern
    VIP

    Ich glaub, da hast du was falsch verstanden:

    Es steht: Tagsatz ist 33,88 EUR bei 365 Tage Bezug eines Elternteils (kürzeste Variante) plus 20% vom Gesamtbetrag sind für den zweiten Elternteil reserviert - bei der kürzesten Variante sind das 91 Tage.
    Außerdem sind die 20% eine Mindestdauer, sollte die Zeit gleichmäßig aufgeteilt werden (50% der eine und 50% der andere, maximal 60% zu 40:wacky:, dann gibt es einen Bonus von 500 EUR pro Elternteil, also maximal 1.000 EUR mehr.

    Das ist meiner Meinung nach so gemeint bzw. wird so gerechnet:
    Ein Elternteil bezieht 1 Jahr (=365 Tage) Kinderbetreuungsgeld -> 33,88 EUR mal 365 Tage ergibt 12.366,20 EUR. Dann bezieht der 2. Elternteil die 91 Tage: 33,88 EUR mal 91 Tage ergibt 3.083,08 EUR. Also eine Gesamtsumme von 15.449,28 EUR. Sollte dann die Aufteilung nicht 365 zu 91 sondern 228 der eine und 228 der andere sein, gibt's noch 1.000 EUR Bonus.

    Was dabei noch zu beachten ist: In den ersten 2 oder 3 Monaten ist das Wochengeld vermutlich höher als das Kinderbetreuungsgeld, obige Rechnung gilt also nur, wenn man keinen Anspruch auf Wochengeld hat. Sollte so einer bestehen, dann "ruht" in den ersten 8 oder 12 Wochen (Kaiserschnitt) der Kindergeldbezug und die Gesamtsumme wird dadurch niedriger (bei der kürzesten Variante um ca. 2.000 bis 3.000 EUR, bei der längsten nur um 440 bis 1.300 EUR).

    Hoffe, dass ich es richtig verstanden habe und korrekt widergegeben - man möge mich korrigieren, wenn was nicht stimmt!
     

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