1. Freaky26

    VIP

    Was wird einem schwer gemacht? Du gehst mit deinem LG aufs Gericht und beantragst die gemeinsame Obsorge. Nach einigen Tagen bekommt ihr beiden einen Brief mit der Bestätigung.;) Ab diesem Zeitpunkt hat dein LG die gleichen Rechte wie du
     
  2. flip210475

    flip210475 Teilnehmer/in

    oder heiraten, dann hat es sich auch erledigt, und man bekommt die Heiratsurkunde gleich mit.
     
  3. meraner

    VIP

    ja wenn ihr keine gemeinsame obsorge beim gericht eingereicht habt, dann ist dein lebensgefährte nicht erziehungsberechtigt. das solltet ihr unbedingt nachholen. ist keine grosse sache, man muss nur aufs jugendgericht gehen, das beantragen, und dann bekommt man ca. 1 monat später das positive gerichtsurteil, das die obsorge auch deinem partner gibt.
    wir haben das bei beiden kids kurz nach der geburt gemacht.
    die vaterschaftsanerkennung istim endeffekt praktisch nix wert.

    mit der neuen gesetzesänderung, ab nächstem jahr, ist es dann anders, da muss man dann nicht mehr aufs gericht, und der leibliche vater kann das dann auch selbst machen. jetzt musst du es erlauben.

    bei uns hat nie jemand nachgefragt, aber vielleicht auch deshalb, weil die kids den nachnamen des vaters haben und ich zwar meinen natürlich, weil nicht verheiratet, aber da denken glaub ich die meisten, ich hab halt meinen namen behalten nach der heirat oder so.

    aber find ich super, wenn die schule nachfragt, dann fallt - eben so wie dir - auf, dass mann eben NULL recht hat, weil keine obsorge...

    lg
    liz
     
  4. -kLoiNee

    -kLoiNee ihre Monster <3

    Nur so nebenbei, weil ihr so tut als wäre "gemeinsame" obsorge kein grosser schritt den man gut überlegen sollte denn:

    solltet ihr euch mal trennen (unter streit zb) hat er bessere chancen das kind zu bekommen mit gemeinsamer obsorge

    er darf auch nach einer trennung ALLES mitentscheiden.

    er kann das kind dann einfach in der schule abholen und mitnehmen

    etc etc. das alles ist zu überdenken BEVOR man eine gemeinsame obsorge anstrebt.
    einfach mal so würd ich das als mutter nicht tun, im streit läuft vieles anders als früher mal ausgemacht.

    was ist so schlimm daran wenn du entschuldigungen etc übernimmst?

    Ich wohne auch mit meinem LG zusammen, aber ICH unterschreibe alles was schule/kiga und sonstiges betrifft.

    sollte ich daran etwas ändern wollen, würde ich eher heiraten als eine gemeinsame obsorge zu beantragen.
     
  5. meraner

    VIP

    nein, das ist fuer mich kein grosser oder kleiner schritt, sondern damit unterstütze ich meinen partner in seinem recht, dass er als vater hat. er ist vater mit allen pflichten bei uns, nicht nur wochenendpapa, und er soll auch die passenden rechte haben. es gibt meiner meinung nach keinen grund, die ihm vorzuenthalten.

    und natuerlich sollte er auch, falls wir uns trennen, die gleichen rechte weiterhaben. und weil wir nicht verheiratet sind, gibts dann auch keinen richter, der uns dann vorschreibt, wie wir uns trennen sollten. find ich besser als verheiratet sein, aber jede wie sie will.

    ich habe kein recht, dem vater meiner kinder seine rechte vorzuenthalten, das ist meine meinung.

    lg
    liz
     
  6. tinimauserl

    tinimauserl ....ohja :)

    @-kLoiNee

    es sind aber auch sein Kinder, also warum darf dann der Vater nicht die gleichen Rechte haben?
     
  7. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Ganz so ist es nicht. Meine Bessere Hälfte und ich waren zum Schuleintritt unserer Tochter verheiratet - allerdings hat er seinen Namen und ich meinen behalten. Und so wollte die Schule die Heiratsurkunde haben. Die wollten nämlich eine vom Notar beglaubigte Kopie für den Akt. Ich hab gesagt: Nein, wenn ich sage, dass wir verheiratet sind, dann muß das reichen. Sie können es eh im Akt vermerken. Danach hat mich keiner mehr gefragt - auch jetzt im Gym nicht mehr.
     
  8. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Sind Sie verheiratet? Ich mein so beim Standesamt "JA" gesagt? Wenn ja, dann habens bei einer Scheidung genau die gleichen "Probleme".
     
  9. mami2303

    mami2303 Teilnehmer/in

    Es sind doch auch seine Kinder und ich glaube nicht, dass er sich jemals gegen das Wohl unserer Kinder entscheidet. Warum sollte er einer Trennung keine Rechte mehr haben? ER ist ja der Vater und kein Trotziges Kindergartenkind.
     
  10. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    wofür soll die gut sein? ich kenne, dass ich hier und dort (vor allem kiga, tagesmutter, schule eigentlich nie...) anführen und unterschreiben musste, WER ein kind abholen durfte außer mir (das konnte dann aber auch eine gute freundin oä sein)
     
  11. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Hier geht es meist um Haftungsgründe.

    Ich kenn bzw. kannte das von unserer Spielgruppe.

    Nur ganz ehrlich - ich bin der Meinung, dass, wenn es zu einer Trennung kommt (egal wie die dann ausschaut), der jeweilige obsorgeberechtigte Elternteil die Pflicht hat die Schulen, Kindergarten, Kinderkrippe oder Spielgruppen von den Änderungen der Verhältnisse und wie das ganze dann gehändelt werden soll zu informieren. Ich kann (aber da bin ich wahrscheinlich eine Ausnahme) nicht von den jeweiligen Institutionen verlangen im Monats-, Wochen- oder vielleicht gar im Tagestakt zu fragen ob die Verhältnisse von vor einem Monat, einer Woche oder einem Tag noch passen und noch alles so ist wie vorher.

    In meinen Augen haben hier die Eltern (meist sind es eh die Mütter) Informationspflicht und nicht die Institutionen Nachfragepflicht.

    Bei einem Arzt gehe ich davon aus, dass nur ich informiert werde - wenn der Arzt nur mit mir zutun hat. Wobei ich weiß, die Ärzte (vorallem, wenn diese die Großeltern kennen) nehmen es da nicht so genau. Aber das ist ein anderes Thema.
     
  12. LiviaS

    LiviaS Neunmalkluge Tante

    Und was ändert sich dann, außer dass es im Falle einer Trennung teurer wird, weil man die Scheidung bezahlen muss?
    Als verheirateter Vater hat man automatisch die Obsorge, die verliert man auch im Falle der Scheidung nicht.
     
  13. inwe77

    inwe77 Teilnehmer/in

    Nein.

    Wenn man unverheiratet ein Kind bekommt und der Vater die Vaterschaft anerkennt, dann bedeutet das nur, dass er zahlungsberechtigt ist - die Obsorge liegt bei der Mutter allein.

    Gemeinsame Obsorge muss beim JA oder Gericht beantragt werden, soweit ich informiert bin...(wo genau weiss ich jetzt nicht)
     
  14. Barbara21

    Barbara21 Teilnehmer/in

    Hallo !

    Di e REchtslage ist so, dass du als ledige Mutter automatisch die alleinige Obsorge hast (unabhängig von Anerkennung der Vaterschaft)

    Ihr müsstest also beim FAmiliengericht die gemeinsame Obsorge beantragen, das fertige Schriftstück muss beglaubigt werden (wichtig!!) mit Stempel und Unterschrift. Diesen Zettel wollen sie in der Schule.

    HG

    Barbara
     
  15. Hegaelis

    Hegaelis Gast

    Ich glaub, dass das viele nicht wissen, ich wusste das jahrelang auch nicht.

    In der VS-Klasse meines Sohnes waren die Elternvertreter zwei unverheiratete Väter, einer hatte drei, der andere zwei Kinder.
    Bei dem obligatorischen Gespräch mit dem Direktor kam dann heraus, dass beide nicht die gesetzlichen Vertreter ihrer Kinder sind, das wussten zu dem Zeitpunkt beide nicht. Sie mussten den Antrag beim Gericht stellen, erst dann durften sie EV sein.
     
  16. jador

    jador zufrieden!

    Ok, danke für die Aufklärung.

    Also bekommt der Vater automatisch Pflichten aber keine Rechte, gibt's dafür auch eine Begründung, erscheint mir nicht wirklich logisch?
     
  17. Freaky26

    VIP

    ...
     
  18. inwe77

    inwe77 Teilnehmer/in

    Was ist daran unlogisch?
    Es ist sein Kind also ist er finanziell verantwortlich. Sollte er zb ein ONS gewesen sein und kein Interesse haben, dann soll er auch noch Mitspracherecht haben?

    Wenn ich, als ledige Mutter, mit dem Vater gut klarkomme, dann kann man sich eh alles ausreden - und ggf die gemeinsame Obsorge beantragen.

    Strittiger Punkt, ich weiß, aber ich versteh absolut nicht, warum das viele nicht wissen - wenn man ein Kind erwartet, dann haben beide Elternteile 9 Monate lang Zeit, sich schlau zu machen, was die rechtliche alage betrifft (und es steht zb in jeder ausführlicheren Broschüre bei der GKK zb oder im INet).
     
  19. reiruk

    reiruk Aktive/r Teilnehmer/in


    Ihr habt einen fast siebenjährigen Sohn und Du weißt nicht, dass Dein LG streng genommen gar keine Rechte hat????

    So lange Ihr nicht die gemeinsame Obsorge habt, ist er NICHT erziehungsberechtigt! Er darf keine Entschuldigungen unterschreiben, er darf bei Krankheit (Arzt, Krankenhaus) nichts entscheiden, er darf Auskunft auch nur dann erhalten, wenn Du ausdrücklich damit einverstanden bist.

    Folgende Möglichkeiten habt Ihr:
    • Du behältst die alleinige Obsorge
    • Ihr beantragt beim Gericht die gemeinsame Obsorge
    • Ihr heiratet --> dann seid Ihr automatisch beide erziehungsberechtigt
    Eigentlich macht man sich darüber Gedanken, wenn man ein Baby bekommt und nicht verheiratet ist....
     
    reiruk, 12. Oktober 2012
    , Zuletzt bearbeitet: 12. Oktober 2012
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    #39
  20. mami2303

    mami2303 Teilnehmer/in

    Für mich war es klar, dass er alle Entscheidungen mit tragen kann und es auch soll. Ich hab nicht mal im Traum daran gedacht, dass das nicht so ist, ist doch auch sein Sohn. Er war schon ofe mit ihm beim Arzt und auch im Krankenahus war er mal mit ihm, war bis jetzt kein Problem.....
     

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