1. mami2303

    mami2303 Teilnehmer/in

    Hallo
    Mein Sohn ist heuer eingeschult geworden. Ich und mein LG sind nicht verheiratet. Aber wohnen schon seit 8 Jahreb zusammen und erziehen unsere Kinder auch zusammen.
    Ja, gesterb hat die Lehrerin angerufen, und gefragt ob wir eine Bestätigung haben, dass mein LG auch erziehungsberechtigt ist???? Bitte reicht da nicht meine Unterschrift? Ich hab auf allen Formularen bis jetzt uns beide bei den Erziehungsberechtigten eingetragen, ist das zu wenig? Woher bnekomme ich die Bestätigung? Bin etwas verwirrt.
     
  2. MCPNE

    MCPNE M

    Hab ich noch nie gehört
     
  3. flip210475

    flip210475 Teilnehmer/in

    So viel ich weiss geht es da um die Auskunftspflicht, die Lehrerinn muss deinem LG keine Auskunft über Euren Sohn geben.
    Auch dürfte er keine Entschuldigungen ect.. unterschreiben.

    Aber am Besten frag die Lehrerinn was sie von Euch da braucht, damit du das richtige Schriftstück hast.
     
  4. Würd auch nochmal nachfragen, welche Bestätigung genau. Vielleicht reicht ja auch eine Bestätigung von dir selbst . . .
     
  5. mami2303

    mami2303 Teilnehmer/in

    Sie weis es selbst nicht sorecht, sie hat gemeint irgendwas wo amtlich beglaubigt ist, dass er auch erziehungsberechtigt ist. sie hat gesagt zum Beispiel den Zettel von der Annerkennung der Vaterschaft, nur da steht meiner Meinung nach nicht viel drauf....
     
  6. jador

    jador zufrieden!

    Blöde Frage, aber müsste da nicht die Eintragung in der Geburtsurkunde ausreichen?
     
  7. mami2303

    mami2303 Teilnehmer/in

    Bestätigung von mir reicht nicht, die hat sie ja ausserdem eh auf der Anmeldung und co oben stehen. Zum Thema unterschreiben, ich habe darauf Wert gelegt und ihn auch schon mal unterschreiben lassen.
     
  8. mami2303

    mami2303 Teilnehmer/in

    Geburtsurkunde haben sie ja bei der Anmeldung bekommen. Also reicht sie scheinbar nicht.
     
  9. tinimauserl

    tinimauserl ....ohja :)

    Ihr wohnt zusammen also ist das eigentlich nicht notwendig, ich würde ihr den Meldezettel bringen.
     
  10. Seegras

    VIP

    Ich nehm mal an, sie will den Beschluss über die gemeinsame Obsorge
     
  11. Freaky26

    VIP

    Habt ihr die gemeinsame Obsorge beantragt? Wenn nicht könnt ihr das am Bezirksgericht machen. Ohne dürfte dein LG/kindsvater gar nichts entscheiden.
     
  12. flip210475

    flip210475 Teilnehmer/in

    Entschuldigung, aber das ist kompl. irrelevant auf was du Wert legst, das Gesetz besagt es anders, und wenn sie eine Kontrolle haben, dann wird sie eine auf den Deckel bekommen.

    Sie können Auskunft geben sie können auch die Unterschrift akzeptieren, aber offiziell dürfen sie es nicht anerkennen.

    Aber du kannst auch direkt beim Landesschulrat anrufen, die müssen das wissen.
     
  13. mami2303

    mami2303 Teilnehmer/in

    So hab gerade beim Jugendamt angerufen, so eine Bestätigung gibt es laut ihrer Aussage nicht, bei einer Lebensgemeinschaft gibt es auch keine gemeinsame Obsorge laut der Dame vom Jugendamt.
     
  14. Freaky26

    VIP

    Tolle Auskunft vom Jugendamt:rolleyes: . Mein LG und ich haben zusammen zwei Kinder und wir mussten (wollten) die gemeinsame Obsorge beim Gericht beantragen. Das geht problemlos und kostet nichts. Ist aber sehr wichtig. Angenommen du hast einen Unfall und du stirbst. Dann ist nicht mal sicher ob der Kindsvater die Kinder behalten darf.
     
  15. pez3003

    pez3003 Teilnehmer/in

    natürlich kannst du bei gericht eine gemeinsame obsorge beantragen. das ist die einzige möglichkeit die du bei einer lebensgemeinschaft hast, wenn ihr nicht verheiratet seid. sonst hat dein lg gesetzlich gesehen keine berechtigung für euer kind zu unterschreiben oder auch nur auskunft zu bekommen.

    da haben die beim jugendamt entweder etwas falsch verstanden oder sich nicht richtig ausgedrückt. wenn dir etwas passiert hat dein lg nicht einmal die garantie, dass er gemeinsame kinder alleine aufziehen darf. schon allein deshalb ist die gemeinsame obsorge sehr wichtig.
     
  16. flip210475

    flip210475 Teilnehmer/in

    Die Dame vom Jugendamt hat aber keine Ahnung :eek:

    Schau mal:

    Grundsätzlich kommt die Obsorge (Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens) für nicht eheliche Kinder allein der Mutter zu. Jedoch können auch beide in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft lebenden Elternteile bei Gericht einen Antrag auf gemeinsame Obsorge stellen. Wenn sie getrennt leben, müssen sie dem Gericht eine Vereinbarung vorlegen, bei wem sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll.

    Wende dich an den Landesschulrat!!
     
  17. mami2303

    mami2303 Teilnehmer/in

    gut, dass das nicth kompliziert ist, warum wird es einem so schwer gemacht?
     
  18. kiwu2012

    kiwu2012 Teilnehmer/in

    Solange dein LG keine Obsorge hat, darf die Schule ihm keine Auskunft erteilen und die Lehrkraft macht sich strafbar, wenn sies dennoch macht. Sie darf ihm auch das Kind nicht mitgeben, etc.... Unterschreiben darf er auch nicht.

    Sie braucht also entweder eine Vollmacht von dir, dass er dies alles darf - da genau aufschreiben WAS er alles darf oder ihr reicht die gemeinsame Obsorge am BG ein.
     
  19. elamae

    VIP

    Also unrichtig ist das ja nicht. Es gibt keine Bestätigung, solange es keine gemeinsame Obsorge gibt. Und gemeinsame Obsorge gibt es ja auch nicht automatisch, nur weil man zusammenlebt. Das muß man extra beantragen und dann hat man auch die Bestätigung.

    Gibt es keine gemeinsame Obsorge, dürfte der Partner auch nichts unterschreiben, etc.

    LG Manuela
     

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