1. ferina

    ferina Gast

    Hallo,
    ich habe mich entschlossen meinen LG zu verlassen,wir haben 2 Kinder 8 und 11 Jahre.
    Meine Frage da er schon lange arbeitslos ist,muss er Alimente zahlen wenn ja wieviel wäre das.
    Er bekommt ca.700 Euro Notstandshilfe und 120 Euro Mietzinsbeihilfe.Hat er dann noch Anspruch auf Sozialhilfe wenn ich mit den Kinder ausziehe?

    LG
     
  2. Spider007

    Spider007 Teilnehmer/in

    Da dein Entschluss schon feststeht, lasse es dir gleich bei Gericht genau ausrechnen. Der Antrag ist am Bezirksgericht zu stellen (geht bedeutend schneller als beim JA).

    Bei 700,- wird es nicht viel sein. Hier kannst du dir vorab mal selber was ausrechnen:
    http://www.help.gv.at/Content.Node/49/Seite.490500.html

    Einen Mindestunterhalt gibt es nicht.

    lg :wave:
     
  3. vatER1972

    vatER1972 Teilnehmer/in

    notstandshilfe sowie mietzinshilfe sind nicht alimentationspflichtig - somit ist er vorerst einma l"befreit". du hast die möglichkeit bei gericht einen unterhaltsvorschuss zu beantragen; sollte sich an seiner (finanziellen) situation nichts ändern, so muss dieser unterhaltsvorschuss von dir bzw. deinen kindern rückerstattet werden.

    kurzum; ich würds mir wirklich gut und reiflich überlegen ob ich einen unterhaltsvorschuss beantrage...
     
  4. freieLIEBE

    freieLIEBE Gast

    wie steht er denn zu den kindern? und diese zu ihm? habt ihr eine gute gesprächsbasis?
     
  5. pharao

    pharao Teilnehmer/in

    Hallo,

    Ist das wirklich so oder häuft der Unterhaltspfichtige dadurch Schulden an, die dann weitervererbt werden? Dass kann doch nicht sein, dass dann der Unterhaltsempfänger den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen muss :confused:

    LG
    Nofretete
     
  6. Spider007

    Spider007 Teilnehmer/in

    Ich glaube das ist nur so, wenn die Tochter ein eventuelles Erbe Ihres Vaters annehmen würde. Damit erbt sie dann auch seine Schulden. Ein typischer Fall wenn die KM in Geldgier für ihre Tochter das Erbe annimmt und dann beide seine Schulden abstotterrn müssen.

    Man könnte es auch Gerechtigkeit nennen :rolleyes:

    lg :wave:
     
  7. gabi36

    gabi36 und Nesthäkchen Elias
    VIP

    einstufen lassen musst du ihn sowieso. egal ob jetzt beim jugendamt oder beim bezirksgericht. dieses schreiben brauchst du ja auch zB für zinsbeihilfe odgl.
    solltest du noch eine gute gesprächsbasis mit ihm haben und er zahlt die alimente auch, könnt ihr jugendamt oder eine gerichtliche bevorschussung weglassen. er überweist dann direkt auf dein konto.
    bendeke aber: NUR solange er arbeitslos ist, ist eine bevorschussung vom gericht möglich!! das bedeutet, dass du 3 jahre lang IMMER pünktlich die alimente für die 2 kinder bekommst egal ob er sie ans gericht bezahlt hat oder nicht. solche versäumnisse macht sich das gericht mit deinem lg dann selber aus ohne das du davon was mitbekommst. ;)
     
  8. vatER1972

    vatER1972 Teilnehmer/in

    ich habs nicht "erfunden" - das ist einfach so! der unterhaltsempfänger muss zurückzahlen wenns uneinbringbar ist. natürlich häuft der unterhaltsflichtige auch schulden an - aber wo nichts ist kann nichts exekutiert werden..
     
  9. nein das stimmt nicht.
    auch wenn der vater arbeitet, aber unregelmäßig oder gar nicht zahlt, bekommt sie die allimente vom staat bevorschusst.
     
  10. vatER1972

    vatER1972 Teilnehmer/in

    dir ist schon klar, dass sich der staat das geld dann von den kindern holt, gell? er kann zwar in haft genommen werden, aber der uneinbringliche vorschuss wird dann von den kindern eingehoben - wär ich das kind, ich würd mich an der mutter schadlos halten :D
     
  11. gabi36

    gabi36 und Nesthäkchen Elias
    VIP

    nein, das war mal, ist aber nimmer so. hat mir zumindest das jugendamt so erklärt, als der kv noch gearbeitet hat, aber immer unregelmäßig bezahlt hat. ich bin damals an die decke gesprungen. :rolleyes: hat aber nix dran geändert.
     
  12. gabi36

    gabi36 und Nesthäkchen Elias
    VIP

    also ich kann mir nicht vorstellen, dass das soooo schnell geht.
    der kv meiner tochter ist knapp 45 jahre alt und seit einigen jahren arbeitslos. er bekommt geld vom ams und ist arbeitsfähig!!! das heißt, dass der staat sicher nicht zu mir oder meinem kind kommen kann, nur weil der kv zu faul zum arbeiten ist. :boes: das kanns ja nicht sein! ausserdem glaube ich auch, dass das geld vom ams exikutiert werden kann. beim letzten gespräch vor 2 wochen mit der jugendwohlfahrt wollte ich nämlich wissen, ob er schon arbeiten geht und wir ev. um eine erhöhung ansuchen könnten. daraufhin sah sie im computer nach und sagte so beiläufig, dass das letzte geld vom ams gekommen ist.
    somit holen die es sich schon von ihm und wenn er zurückzahlen muss bis er 70 ist. das ist mir relativ egal. wenn er plötzlich versterben sollte, nimmt meine tochter eh kein erbe an und somit können wir auch keine schulden erben. ausserdem hat er eh nix und auch wenn, könnt er sichs behalten. :rolleyes:

    als die mutter meiner freundin voriges jahr starb, ist die bank auch auf einem sehr hoch überzogenem konto sitzen geblieben, weil die töchter das erbe nicht angenommen haben. wird ja dann in so einem fall nicht anders sein.
     
  13. ZYX

    ZYX Teilnehmer/in

    Das kann ich nicht recht glauben. Weiß es aber nicht.

    Das Kind selbst ist ja auch mittellos. Also was sollte da zu holen sein? Und außerdem würde das Kind "guten Glauben" anführen.

    Kannst Du ein bisl genauer erklären? Aufgrund welcher Verordnung oder Gesetze das möglich sein soll? Oder ein OGH Urteil oder sonst was in der Art? Danke.
     
  14. vatER1972

    vatER1972 Teilnehmer/in

    das kind wird ab volljährigkeit rückwirkend zur rückzahlung herangezogen! gibt in meinem freundeskreis einen solchen fall - KV wurde zudem auch noch für 2 monate in haft genommen - wirklich nett was die KM da so initiert hat ohne sich der tragweite bewusst zu sein. ich hoff ja, dass ihr das alles auf den kopf fällt und die kinder sich schadlos halten.

    nur zur info - mein freund ist kein "freiwilliger" langzeitarbeitsloser sondern krankeitsbedingt
     
  15. Enola

    Enola _\(*)/_ ~ alone ~

    Bist du hier um alleinerziehenden Müttern Angst und Existenzängste wegen nichtzahlenden Kindsvätern einzujagen? :orolleyes:




    Du bist schon ordentlich schadenfreudig, nicht wahr?
     
  16. vatER1972

    vatER1972 Teilnehmer/in

    das hat nichts mit "angst einjagen" zu tun, sind einfach fakten - und ich denke schon, dass man sich vor einer entscheidung über fakten und mögliche konsequenzen im klaren sein sollte, oder nicht?
     
  17. Enola

    Enola _\(*)/_ ~ alone ~

    Und was soll das helfen, wenn die Mutter durch einen nichtzahlenden Vater nicht genug Geld zum Leben für die Kinder hat? Schließlich hat sie nicht allein die Kinder gezeugt, nicht wahr? Warum soll sie dann allein für sie sorgen?
     
  18. vatER1972

    vatER1972 Teilnehmer/in

    hab nicht gesagt das es schnell geht - und natürlich sind sie versucht primär das geld vom KV "einzutreiben" - nur wenn er nichts findet schauts halt schlecht aus - soweit ich weiss können die kinder den vom staat verlangten vorschuss auch vom KV einklagen.

    natürlich kann auch das geld vom AMS gepfändet werden, allerdings nur bis zum existenzminimum, und wenn der KV nurmehr sozialhilfe bekommt ist der anteil bis zum existenzminimum sehr gering. ich weiss nicht, ob dir bewusst ist wie die situation am arbeitsmarkt für einen 45 jährigen aussieht - deinen meldungen zufolge gehe ich einmal davon aus, dass du da keinerlei ahnung hast wie schwer es ist mit diesem alter wieder fuss zu fassen bzw. einen adäquaten job zu finden.

    es ist ohnedies deine sache; ist halt ein wenig beschämend wie du dich da über den KV äusserst; wollt nur darauf hinweisen, was die konsequenzen sind wenns vom KV nicht eingebracht werden kann
     
  19. vatER1972

    vatER1972 Teilnehmer/in

    tja, wären sie verheiratet - dann hätte auch die ganze familie zu "leiden"; ist so, die KM wollen ja auch teilhaben wenn es den KV nach einer scheidung finanziell gut geht, oder?

    ich verteidige da mit sicherheit keine sozialschmarotzer, aber wenn ein KV unschuldig über einen längeren zeitraum arbeitslos ist - dann bin ich schon froh, dass nicht über seinen kopf hinweg in saus und braus gelebt werden kann und er dadurch finanziell zerstört wird.
     
  20. Enola

    Enola _\(*)/_ ~ alone ~

    Die Frage bleibt aber: wovon sollen dann die Kinder leben, wenn ein Vater seinen finanziellen Pflichten nicht nachkommt (ob er es kann oder nicht)?
     

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