1. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Kennt sich jemand aus??

    Ich liebäugele schon seit Jahren mit einem Wintergarten - wir haben ein Reihenhaus - einen direkten Nachbarn - die Terassen liegen nebeneinander und sind mit einer Betonmauer getrennt...

    Ich möchte somit gerne unsere Terasse (etwa 35 m2) als Wintergarten verwenden (sonst bleibt beim Haus alles gleich - nur eben "Zubau") - wobei die Dachfläche weniger wäre - da wir oberhalb der Terasse einen Balkon (etwa 12 m2) haben.

    Leider ist unser Nachbar so ein kleiner Zwiederwurzn - der ist gegen alles - die Kinder zu laut - zu leise - mein Auto steht nicht standesgemäss am Parkplatz, zur Zeit untersucht er 2x täglich sein Auto ob es möglicherweise vielleicht eine Delle von unserer Autotüre haben könnte :rolleyes: usw... also es gibt immer wieder Zoff, welchen ich mir gerne ersparen würde - wenn so ein Wintergarten nur mit Bauanzeige funktionieren täte.

    Wenn ich mir einen Baumeister nehme - dessen Job das ja ist - wäre es in diesem Falle herausgeschmissenes Geld - weil die Genehmigung vom Nachbarn kriegen wir 1000%ig nicht.
     
  2. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Warum brauchst du eine Genehmigung des Nachbarn? Sollte Dein Zubau der Wr. Bauordnung entsprechen und bewilligt werden, kann sich der Nachbar auf den Kopf stellen, dann wird der gebaut.
     
  3. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast


    Bei einer Baubewilligung - benötigst du die okays deiner Nachbarn, bei einer Bauanzeige eben nicht....

    Und gebaut - meine Schwester hat 3 Jahre an ihrem Haus gebaut - da ihr Nachbar - trotzt Baugenehmigung ständig zum Bauamt gelaufen ist und Baustops verlangt hat. Letztendlich hat meine Schwester dann durchgesetzt - dass sie zu ihrem Nachbarn hin - eine 3 Meter hohe Betonmauer hochziehen durfte... - gelaufen ist er trotzdem :rolleyes:
     
  4. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Hm, ich find da nur eine Grundeigentümerzustimmung in der Wr. Bauordnung, hast Du da eine Grundlage?
     
  5. inkale

    inkale Gast

    Ich würde zuerst mit dem Bauträger/Genossenschaft klären, wie die Bedingungen sind.

    Von einer Freundin, die ein Reihenhaus in Wien hat weiß ich, dass es für sie konkrete Vorgaben sowohl für die Terrasse/Pergola gab als auch, dass ihnen untersagt wurde ein Pool in die Erde einzulassen.
    Und das hatte mit dem Nachbarn nichts zu tun sondern Vorgaben an die sich alle halten müssen.
     
  6. inkale

    inkale Gast

    Da die gesetzlichen Vorgaben auch in Wien höchst individuell und von den einzelnen Anlagen/Flächenwidmungen abhängig sind, wird dir nichts anderes übrig bleiben, als selber bei der Behörde vorzusprechen und anzufragen, ob eine Bauanzeige reicht oder ihre eine Baugenehmigung braucht.
     
  7. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast


    Wie wahr...

    Ich habe nun einen Bekannten - der Stadtbaurat ist gefragt... Seines Erachtens nach ist es nur genehmigungspflichtig - aber er wird sich die Unterlagen nächste Woche mal raussuchen und mir Bescheid geben... Wien und die Bauordnung -- wien ist anders - für wahr......
     
  8. Bebicat

    VIP

    kompletter Blödsinn! Der Nachbar hat Parteistellung, dh Einspruchsmöglichkeit. Entspricht euer Bauvorhanben allerdings der Bauordnung, kann er sich seinen Einspruch wohin stecken.
    Natürlich kann er Verzögerungen erwirken, aber verhindern kann er nix. ;)

    Und ansonsten dürfte es sich bei deinem Vorhaben lediglich um eine Bauanzeige handeln. Ansonsten einfach mal bei der MA37 anrufen bzw. dort vorbeischauen, die sind sehr auskunftsfreudig. http://www.wien.gv.at/advuew/intern...lle&Type=K&stellecd=1995060915360940&STELLE=Y
     
  9. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Nur die Verzögerungen musst du dir erst einmal leisten können...

    Unsere Grundstücksbegrenzung wurde in 10 Jahren gebaut - wir hatten das Okay vom Bauamt - aber unsere Nachbarin (starke Alkoholikerin etc) - wusste das Bauvorhaben zu verhindern, Betretungsverbot auf ihr Grundstück war schon mal das - wo 90% der Baumeister ausgestiegen sind, den einen der gemeint hat - er schafft das auch so - den hat sie mit einem Besenstil verprügelt (Riesenpolizeieinsatz hier - inkl. einem Baumeister mit Blauen Flecken und einer Alkoholisierten Nachbarin (damals über 80) - die fast mit der Polizei abgeführt werden musste)... Somit hat das ganze weitere 3 Jahre geruht bis sich das Problem erledigt hatte.
     
  10. Bebicat

    VIP

    Na servas, solche Nachbarn sind aber auch nicht der Normalfall! :eek:

    Wie gesagt, mein Tipp ist mal bei der Baupolizei vorbeizuschauen. Die können dir sicher weiterhelfen.
     
  11. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Ja die Nachbarin war nicht ohne - aber wie gesagt - selbst die Bauordnung hat gesagt - da muss ein Zaun hin - aber was soll man tun - wenn man denselben nicht aufstellen kann - weil die Nachbarin tobt - und dass so nicht haben will (wir hatten dann sogar Begehung - Vermessung und die Vermessung hat sie auch angezweifelt - danach noch gerichtlich beeideter Vermesser - hat sie wieder nicht anerkannt - der Richter der das ganze betreut hat - hat nur mit den Achseln gezuckt und gemeint - dass jede Anzeige von ihr mittlerweile ungelesen wieder retourgeschickt werden - sie hatte in guten Jahren bis zu 30 Verfahren laufen :eek:

    Das Problem ist -wenn sie die Grundstücksgrenze nicht anerkennt - sie hatte sie bereits irgendwann in den 70er Jahren anerkannt - und jetzt auf einmal nicht mehr - kann die Baupolizei duschen gehen - das geht nicht - wir hätten zwar einen Zaun aufstellen lassen können, aber mit dm Hintergedanken denselben wieder abzureissen - wenn sie einen Richter findet - der sie "arm" findet und dem ganzen zustimmt...
     
  12. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Wenn Du nicht in Wien wohnen würdest, wär ich mir sicher, dass ich die Dame kenne. ;)

    Gute Nerven wünsch ich! :hug:
     
  13. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Das Problem hat sich erübrigt - es ist wieder ruhe eingekehrt - aber wie gesagt - die Dame war nicht ohne - hat sie in ihren letzten Jahren - Kleinkriege geführt von Hecken bis auf Erdniveau runterschneiden (die vom Nachbarn) - bis hin zum "Pflichtverwaltschaft" einer ganzen Siedlung - weil sie der Meinung war - dass da was gegen sie läuft (wir hatten sogar gerichtliche Vorladungen wo wir nahezu genötigt wurden - die Erlaubnis dazu zu unterschreiben), ein Nachbar wurde sogar zwangsvorgeführt ;)
     
  14. amina

    amina Teilnehmer/in

    Wichtig wäre zunächst die Flächenwidmung des Grundstückes zu klären (welche Bebauungsdichte ist zugelassen? ist diese schon erreicht? ist der Garten als Grünfläche gewidmet?). Davon wird abhängen, ob du dort überhaupt etwas bebauen kannst (dabei ist es wurscht, ob das Stück derzeit als Terrasse oder Wiese genutzt wird).
     

Diese Seite empfehlen