1. Absinthe

    Absinthe Gast

    Liebe Leute!

    Es liegt zwar noch ein paar Jahre in der Zukunft, aber trotzdem mache ich mir in letzter Zeit schon einige Gedanken bez. weiterführender Schule nach der VS für meinen Großsohn.
    Grundsätzlich schaut es so aus, dass er in eine NMS kommen wird. Die Frage ist jetzt aber, in welche...?;)
    In unserer Heimatgemeinde gibt es eine NMS mit Schwerpunkt Sport, in den umliegenden Gemeinden eine mit Schwerpunkt IT und eine mit Musik. Und dann noch eine mit Sport in einer anderen Gemeinde.

    Das "Problem" ist, dass Sohn in die sprengelfremde Schule mit Sport-Schwerpunkt will. Wenn er sich IT oder Musik ausgesucht hätte, wäre das kein Problem. Da es aber in unserer Gemeinde bereits den Schwerpunkt Sport gibt, ist ein Wechsel in eine sprengelfremde Schule quasi unmöglich... wurde mir gesagt.

    Gibt es wirklich keine Möglichkeit für den Besuch der anderen Schule (die qualitativ um Welten besser ist)?

    Danke vorab.

    lg
    Absinthe
     
  2. Offenbar kann ein Antrag gestellt werden.
    Was ich weiß, soll diese Sprengelregelung aber eh fallen. Wenns noch einige Jahre hin sind, ist es dann vielleicht eh kein Problem mehr
     
  3. Biggi72

    VIP

    Ich dachte die Sprengelregelung gibt es nur bei Volksschulen?

    Bei uns haben viele Kinder von der VS in eine NMS gewechselt, wir haben 2 NMS in unserer Stadt (eine mit Sport- eine mit EDV-Schwerpunkt) und eine NMS mit musikalischem Schwerpunkt in der Nachbarstadt.

    Die Kids haben sich in diese 3 NMS verteilt (ohne Probleme). Ich dachte da muss man sich nur anmelden und es gibt keinen Sprengelzwang dbzgl.:confused:
     
  4. Elaine

    VIP

    Bei meiner großen Tochter war es wie folgt.

    In unserem Schulsprengel gibt es eine Informatik NMS (damals noch HS). Tochter wollte aber in die Musik HS in Linz. Antrag auf Sprengelwechsel wurde von der Gemeinde und vom Bezirksschulrat abgelehnt.

    Ich hab meine Tochter dann zu meinen Eltern umgemeldet, um ihr den Besuch der gewünschten Schule zu ermöglichen.

    LG Ela
     
  5. Die Möglichkeit besteht nur, wenn du beim Bürgermeister vorsprichst. Und der muss ein guter Freund sein, oder es muss ein Vorteil für die Gemeinde (den Bürgermeister) sein, wenn sie die Bewilligung erteilt.

    Leider sehe ich im Normalfall in der Steiermark fast keine Chance auf eine Bewilligung. Habe das selbst durchgemacht und nur durch viel Glück wurde für meine Tochter noch die Bewilligung erteilt.
    Es war das letzte Jahr, vor der Umstellung von HS in NMS. Jetzt hat man bei unserer Gemeinde keine Chance mehr :mad:.
    Es bleibt nur mehr die Möglichkeit einer privaten NMS.

    Übrigens: Den Schulnachzahlungsbetrag, den die Heimatgemeinde der Gastgemeinde zahlen muss, darf man aus rechtlichen Gründen auch nicht selbst bezahlen. Dies habe ich in meiner Verzweiflung damals auch angeboten.

    Das ich die Sprengelpflicht absolut ..... halte, brauche ich nicht extra erwähnen.
     
  6. Sommerregen

    Sommerregen Teilnehmer/in

    Wenns der selbe Schwerpunkt ist, ist es schwierig...
     
  7. Biggi72

    VIP

    Vielleicht ist das ja der Grund, warum der Besuch der jeweiligen NMS problemlos war, weil alle drei Schulen verschiedene Schwerpunkte haben!? :confused:
     
  8. Minayla

    VIP

    das fällt in mein berufliches aufgabengebiet. zumindest in oö ist geplant, dass die pflichtsprengel vorerst für die nms abgeschafft werden - das wäre dann wohl eine erleichterung und es ist durchaus möglich, dass das österreichweit durchgezogen wird ...

    derzeit musst du ein umschulungsansuchen stellen - das müssen sowohl die heimatgemeinde, die sprengelschule, die auswärtige gemeinde und die wunschschule befürworten.
    zumindest bei uns ist es kaum chancenlos. wirklich abgelehnt wird meist nur dann, wenn klassen von der schließung bedroht wären oder ähnliches.
    die meisten direktoren wissen, dass es wenig sinn hat, schülerInnen sitzen zu haben, die hier gar nicht sein möchten. aber schon möglich, dass das nicht allerorts so gehandhabt wird.

    gegen ein abgelehntes umschulungsansuchen kann noch berufung eingelegt werden. die frage wär halt, ob du eine wirklich gute begründung für die andere schule hast?
    bessere nachmittagsbetreuung, bessere möglichkeiten für anschlussprogramm, omas/verwandte im ort der wunschschule? irgendsowas?
     
  9. Elaine

    VIP

    Bei uns wurde trotz verschiedener Schwerpunkte der Antrag abgelehnt - Begründung: Sie kann eh am Nachmittag in eine Musikschule gehen .....
     
  10. Minayla

    VIP

    habt ihr berufen?
     
  11. Elaine

    VIP

    Ja, natürlich! Und ich finde es eine Zumutung, dass man sich wenn man ein Haus oder eine Wohnung kauft schon überlegen muss, ob der Schulsprengel für zukünftige Kinder geeignet sein wird. Noch dazu ist bei uns der Schulweg nach Linz kürzer als der in unsere Sprengelgemeinde und vor unserer Haustür fährt der Linienbus nach Linz alle 15 Min. "Problem" ist, dass wir ein paar Hundert Meter von der Linzer Stadtgrenze weg wohnen. Mittlerweile sind fast alle Kinder aus unserer Nachbarschaft nach Linz umgemeldet - ein Umschulungsverfahren tut sich hier keiner mehr an, da diese sowieso generell negativ entschieden werden.

    Ich hab es mittlerweile ja hinter mir. Die Jüngere geht in Linz in ein Gym und die Große ist schon in der Oberstufe.
     
  12. Minayla

    VIP

    und der Berufung wurde nicht stattgegeben?

    mich wundert das. ich find aber auch, dass das total ungut gehandhabt wird ...
    wie gesagt, aus der Praxis in unserem Bezirk + nachbarbezirke funktioniert das relativ reibungslos - außer eben, es wäre wirklich nicht nachvollziehbar oder es hat schwerwiegende Auswirkungen auf klassengröße oder -anzahl.
     
  13. Elaine

    VIP

    Nein, wurde abgelehnt.
    Als bei der Jüngeren dann das Problem aufkam mit dem Sprengelwechsel, hab ich mir das nicht mehr gegeben und sie gleich umgemeldet (3. Klasse VS).
    Natürlich hat es Auswirkungen auf die Schülerzahlen im Ort, aber jetzt werden die Kinder halt umgemeldet (auch wenn das nicht "legal" ist), oder sie gehen in Linz in Privatschulen. Die Auswirkungen bleiben so oder so. Was man erreicht sind verärgerte Eltern, die gezwungen werden, eine Alternative zu finden.
    Darauf, dass man vielleicht mal etwas an den vorhandenen Schulen verbessern müsste (1 VS, 1 NMS) kommt anscheinend niemand.
     
  14. Absinthe

    Absinthe Gast

    Danke für deine ausführliche Antwort.
    Wann muss so ein Umschulungsansuchen spätestens gestellt werden?
    Gründe für die Schule wären hauptsächlich, dass die Großeltern beider Seiten sowie eine Tante in dem Ort leben. Alle in etwa 5 Minuten zu Fuß von der Schule entfernt. Sie übernehmen 2-3x die Woche die Nachmittagsbetreuung. Außerdem ist Sohn seit 2 Jahren im größten Sportverein dieses Ortes.

    Zweitwohnsitz bei den Großeltern anmelden bringt auch nix? Bzw ist das überhaupt erlaubt?
     
  15. Absinthe

    Absinthe Gast

    Du hast den Hauptwohnsitz umgemeldet? Gibt's da keine Probleme mit der Familienbeihilfe?
     
  16. Elaine

    VIP

    Nein, es hat keiner nachgefragt und auch in der Nachbarschaft gab es nie ein Problem deswegen. Die Große war 4 Jahre umgemeldet, die Kleine 1 1/2.
     
  17. Shelpy

    PLUS + VIP

    hallo, also ich will dir keine falschen hoffnungen machen, bei uns hat man am gemeindeamt klar gesagt, dass es sicher nicht möglich ist, weil zu wenig kinder in der eigenen schule sein werden. auch wenn ein anderer schwerpunkt ist :(.
    ich habe aber auch damals so verstanden, dass, wenn ein anderer schwerpunkt ist, dann auch ein sprengelfremder besuch kein problem ist :(.

    für uns hat sich das thema in so fern erledigt, dass wir umziehen werden (nicht wegen der schule sondern wegen anderer gründe) und wir dann im einzugsgebiet sind und unser sohn die heiss ersehnte nms in deutschlandsberg mit dem technik zweig gehen kann. noten hat er sowieso dafür, aber hier bei uns sind zuwenig kinder für die nms und da stimmt kein landesschulrat und schon gar kein bürgermeister zu :(.

    lg
    shelpy
     
  18. Absinthe

    Absinthe Gast

    Hallo!

    Ja, das mit den unterschiedlichen Schwerpunkten wissen wir, dass das kein Problem wäre. Es geht halt darum, dass es zwei Schulen mit dem gleichen Schwerpunkt gibt und Sohn lieber in die sprengelfremde Schule gehen möchte (derzeit).
    Zu wenig Kinder in der eigenen Schule wäre nicht das Thema. Da sind genug. Mal schauen, sind ja noch ein paar Jahre hin. ;)

    lg
     
  19. Absinthe

    Absinthe Gast

    Weiß vielleicht noch jemand, ob es reichen würde, einen Zweitwohnsitz im Sprengel der gewünschten Schule anzumelden? Oder muss es tatsächlich der Hauptwohnsitz sein?

    Das steht außerdem im Gesetz:

    http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74835660/DE/

    Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004, i.d.F. LGBl. Nr. 67/2014:
    § 23 Verpflichtung zur Aufnahme

    ...

    "Der gesetzliche Schulerhalter, der den Schüler aufnehmen soll, darf die Aufnahme nicht verweigern, wenn es sich um Schulpflichtige handelt, die bisher dem Schulsprengel einer von ihm erhaltenen Pflichtschule angehört haben, nunmehr aber infolge Wohnsitzwechsels dem Schulsprengel einer anderen Pflichtschule angehören."

    ...
     
    Absinthe, 22. August 2016
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 22. August 2016
    #19
  20. kookaburra

    PLUS + VIP

    Bei unserem Dorf (ich weiß es nur vom Hörensagen, war selber nicht betroffen) wäre nicht einmal der Schwerpunkt als gültiges Kriterium durchgegangen. Konkret ging es um die bilinguale NMS, da wurde gesagt, dass ja auch in der Sprengelschule Englisch unterrichtet würde. Nur der Sportschwerpunkt würde akzeptiert, also die SportMS würde gehen. Die Musikmittelschule schon wieder nicht. Und die Gemeinde hat eine Ummeldung empfohlen! Zwar nicht konkret, aber indirekt. Das sei die einzige Möglichkeit.
     

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