1. kookaburra

    PLUS + VIP

    Wisst Ihr, ab welcher Höhe man eine Absturzsicherung (Brüstung/Geländer) machen muss für eine Mauer im Freien. Konkret: in unserem Vorgarten hat der Gärtner eine Stützmauer errichtet, vor die er Pflanzen gesetzt hat. Die Stützmauer ist 80cm hoch, auf der anderen Seite (Straßenseite) ragt sie ein paar cm über den Erdboden hinaus, davor sind Pflanzen. Die Stiege, die normal zu Stützmauer den Weg hinunterführt, ist auch seitlich nicht abgeböscht. Ist das erlaubt? Ich bekomm grad die Panik, ob das überhaupt so sein darf....

    Ich hab eigenltich mal derartige Vorschriften gelernt, allerdings nur für Innenräume und nicht private Räumlichkeiten. Im Kopf hätte ich, dass ab einer möglichen Absturzhöhe von 1m eine Absicherung zu machen ist. So weit kommen wir nicht mit unserem Niveauunterschied. Aber ich panike grad, ob ich das nicht falsch im Kopf habe. Und bei dem Gartenplaner bin ich mir nicht sicher, ob der wirklich eine Ahnung von den Vorschriften hat oder nur nach der Optik plant.
     
  2. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Ruf bei der Gemeinde an und erkundige dich diesbezüglich... Es gibt schon Standarte - also bis 100 cm Niveauunterschied sollte, müsste etc... Es gibt da so Daumen mal Pi regelungen auch noch - sprich 2 Meter Niveauunterschied - 1/2 Meter der vorderen Kante ist nicht zum begehen bestimmt (weils natürlich sein kann - dass da auf einem 100 Menschen auf 1 m2 stehen und es die Mauer nicht aushält)... Wir haben maximal 4,20 Höhe, 1 Meter hohen Zaun - und eben die Auflage - 50 cm von der Stützmauer weg ist nicht begehbar (wir haben da eine Thujenhecke - wobei die wahrscheinlich lockerflockig schwerer ist wie ein 500 Kilo Mann)... Aber wie gesagt - erkundige dich - weil solang nix passiert wird dir keiner was dreinreden, wenn es aber so ist - dass während einer Gartenparty etc dort jemand runterfällt und sich verletzt - steigt dir möglicherweise auch noch die Versicherung aus (also mein Tipp - den Versicherungsmann/Frau kommen lassen und sich das anschauen lassen. Wir haben mitten am Grundstück noch eine Mauer - 2 Meter hoch - ohne Geländer - die ist aber auch nicht direkt begehbar - es sagt kein Mensch was.. (obwohl unser Versiherungsmensch schon etliche Male da war - im Haus hat er diese Sachen alle kontrolliert, geht da aber eher um die Nutzungsbewilligung)....
     
  3. kookaburra

    PLUS + VIP


    Gemeinde kontaktieren ist nicht gut. Das ist ein Pitzler, der dort sitzt. Und ich bin mir ganz sicher, dass dann einiges (Kleinigkeiten) nicht passt. Von wegen schlafende Hunde.

    Nein, da gibt es konkrete Bauvorschriften. Ich weiß das, hab ja etliche davon schon gelernt. Aber ich finde sie einfach nicht. Es ist zum.......

    Außerdem handelt es sich um den Vorgarten, davor ist kein Zaun. D.h. quasi für alle zugänglich. Nix von wegen Gartenparty oder so. Und leider ist der Murks schon passiert. Wir wollten es anders, der Planer hat dann in der Grabungsphase statt einer Böschung die Stützmauer vorgeschlagen, ist auch wassertechnisch besser, weil wir da wirklich gefährdet sind -- und jetzt haben wir den Salat. Stützmauer ist fertig, und mir ist eben jetzt erst aufgefallen, dass sie doch recht hoch ist und ich mir nicht sicher bin, ob das so sein darf. Jetzt muss ich nachforschen. Weil der Gärtner, dem trau ich da nicht so wirklich. Der kennt sich gut aus mit Entwässerung, mit Pflasterung, mit Optik und mit Pflanzen, aber beim Rechtlichen vertrau ich ihm nicht. Andererseits weiß ich nicht, was wir jetzt noch machen könnten, um es zu ändern. Geländer schaut besch... aus, das geht da gar nicht. Und Auffüllen wäre erstens ziemlich viel verschleudertes Geld für eine wunderschöne Trockensteinmauer, andererseits sind wir dann vom Wasserabfluss schlechter aufgestellt als in der Ursprungsplanung. Weil jetzt wäre ein sanftes Abböschen nur mehr möglich, wenn die ganze Mauer wieder weggerissen würde und die Pflasterung entfernt. Ich bin echt sau spät dran mit meinen Bedenken. Ich weiß....
     
  4. kookaburra

    PLUS + VIP

    So, jetzt hab ich meinen Gesetzestext gefunden:

    "Alle im gewöhnlichen Gebrauch zugänglichen Stellen eines Bauwerkes, bei denen die Gefahr eines Absturzes besteht, jedenfalls ab einer Fallhöhe von 100 cm, sind mit einer Absturzsicherung mit Brust-und Mittelwehr oder mit einer anderen geeigneten Vorrichtung zu sichern."

    Und bin so schlau wie vorher. Die 100cm hatte ich eh richtig im Kopf. aber davor steht so ein dämliches "jedenfalls". Wir haben max. 80cm. Also darunter. Aber runterfallen könnte natürlich schon jemand.

    Bitte um Hilfe! Juristen? Baurechtler hier??
     
  5. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Wo wohnst du? Das steht in der jeweiligen BauO (des Bundeslandes).
     
  6. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/226/Seite.2260200.html
     
  7. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Habe gerade meinen Mann gefragt (Stadtbauprüfung) - er meint das ist von Ort zu Ort verschieden, in Wien selbst ist es sogar ein Unterschied ob du einen Garten für ganzjährliche Nutzung hast oder nicht...

    Ab 80 cm heisst es Vorschrift ist Fundament, bis auf Frostgrenze (Minimum 80 cm tief) - damit die Mauer nicht brechen kann bei Auffrosten... aber das ist das allgemeine Bautechnische sozusagen...
     
  8. Bio-Mixi

    Bio-Mixi Teilnehmer/in

    Wenn vor der Mauer Pflanzen wachsen könnte dies schon eine Bauliche Hürde darstellen. Konkret müßte aber im Baubescheid der Mauer sowas geregelt sein. Ich hätte bei normalen Gartenmauern allerdings keine Absturzsicherung gelesen. Ein Bauwerk ist was das aus der Erde herausreicht - daher gilt ein Pool nicht als Bauwerk und man braucht keine Absturzsicherung (für Erwachsene)
     
  9. kookaburra

    PLUS + VIP

    Danke für Eure Antworten! Ich weiß jetzt auch Bescheid, wir haben uns entschieden, die Mauer an einer Stelle etwas zu erhöhen (auch wenn dort die Fallhöhe nur 25cm wäre, aber an der Stelle könnte man stolpern) und die Pflanzen etwas weiter die Mauer entlang zu setzen, auch wenn sie vermutlich irgendwann dann wieder entfernt werden müssen, weil sie ja doch wachsen und uns irgendwann sonst die Einfahrt zu eng wird.

    Rechtlich passts. Baubewilligung war nicht nötig, und ich hoffe, dass die jetzt bald fertig werden. Mir geht der ganze Dreck seit über 2 Monaten schon ziemlich auf den Senkel!
     

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