was interessantes gefunden. http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.577694
Falls es jemanden interessiert: Punkt 14 ist falsch. Pflegestufe 1: mehr als 65 h/Monat Stufe 2: mehr als 95h/Monat Stufe 3: mehr als 120h/Monat
http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.636402&version=1516096474 aktuelle Version
ok, Link funktioniert nicht. Auf jeden Fall kann man sich auf der Homepage der PVA die aktuelle Version herunterladen.
Seit 1.9.2016 gibt es ja neue Einstufungsvorschriften für beeinträchtigte Kinder. Ich darf euch auch auf den 2017 neu erschienen Ratgeber "Alles zum Pflegegeld" aufmerksam machen, der sich auch sehr ausführlich mit der Einstufung von Kindern auseinandersetzt. Es werden insbesondere auch Tipps für die Begutachtung gegeben, was Gutachter oft übersehen, worauf man sie also besonders hinweisen muss, wie man gegen einen Bescheid bei zu niedriger Einstufung klagen kann. Aber auch die derzeit bestehenden Unterstützungen für pflegende Angehörige, zB Kostenzuschuss zur Ersatzpflege, kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung etc. Und dass alles allgemein verständlich, in 300 Fragen und Antworten. Die Zielgruppe sind also die Betroffenen und die pflegenden Angehörigen. Ziel des Ratgebers ist es, die Betroffenen zu unterstützen, zu ihrem Recht zu kommen. https://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-02448-2 LG MG
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