1. roschneid652

    roschneid652 Teilnehmer/in

    Hallo, ich arbeite 30 Stunden und wir siedeln jetzt bald 21 km von meinem Arbeitsort entfernt in unser Häuserl. Bis jetzt habe ich Mo.-Do. 8-12 u. 13.30-16.00, Fr. 8-12 gearbeitet.
    Da mir das dann zu umständlich ist und ich keine 1 1/2 stündige Pause mehr brauche, habe ich nach einer Verlegung der Arbeitszeiten gefragt, sodass ich täglich die 6 Stunden durcharbeite, also von 8-14 Uhr und dann heimfahre.

    Jetzt ist schon durchgesickert, dass beschlossen wurde von meinen Chefs, ich soll 1/2 Stunde Mittagspause machen und also erst 14.30 Uhr Schluss machen. :eek:
    Aber laut Arbeitszeitgesetz gilt diese Pausenregelung erst, wenn man mehr als 6 Stunden arbeitet? Kann er mir trotzdem die halbe Stunde pause aufdrücken, wird ja eh nicht bezahlt und wie gesagt, ich arbeite ja nicht mehr als 6 Stunden.

    Lieben Dank.

    LG
    Romy:wave:
     
  2. Hortensia

    Hortensia Gast

    AK anrufen!!!!!!!!!!!
    Ich glaube auch, dass es erst ist, wenn man mehr als 6 Std. arbeitet...

    Habe gesearched, AK-Metis-Aussage:Zitat:
    "Beträgt die Gesamtdauer der Arbeitszeit mehr als sechs Stunden, ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen. Diese Pause ist allerdings unbezahlt, das heißt, sie wird mangels anderer Vereinbarung nicht in die Arbeitszeit eingerechnet. Ein Verzicht auf diese Pause ist nicht möglich (auch nicht auf Wunsch des Arbeitnehmers) - sie dient zu dessem Schutz.

    Wenn es im Interesse der Arbeitnehmer gelegen oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist, können anstelle einer halbstündigen Ruhepause 2 Pausen von je einer Viertelstunde oder 3 Pausen von je 10 Minuten gewährt werden.

    Die Betriebsvereinbarung - in Betrieben, in denen kein Betriebsrat installiert ist - das Arbeitsinspektorat - kann eine Verkürzung der Ruhepause auf mindestens 15 Minuten zulassen, wenn es im Interesse der Arbeitnehmer gelegen ist oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist."
     
  3. Q

    Q Teilnehmer/in

    Aber Vorsicht: das bedeutet nur, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, diese Pause zu halten. Die Lage der Arbeitszeit wird grundsätzlich durch den Dienstvertrag geregelt, wobei Betriebsvereinbarungen und KV weitere zwingende Regelungen vorgeben können, von denen nicht abgewichen werden darf.

    Mangels solcher Rahmenbedingungen (hier anzunehmen) kann der Chef natürlich schon sagen, er beschäftigt dich eben (Hausnummer) von 8 bis 12 und von 12.30 bis 14.30, das ist vertragliche Vereinbarungssache. Im Zweifel gehe ich schon davon aus, dass das bei einem aufrechten Dienstverhältnis der Chef bestimmen kann, dass eben eine Mittagspausge gemacht wird.
     
  4. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    bei meinem letzten arbeitgeber (der sehr sehr ak-nahe ist und daher sicherlich völlig arbeitrechtlich korrekt) haben wir auch nach 6 stunden arbeitszeit eine halbe stunde pause machen müssen. (es gab noch die sonderregelung 6,5 stunden arbeitszeit für bestimmte berufsgruppen)
     
  5. Gunter

    Gunter Teilnehmer/in

    Eine Pause muss nur dann sein, wenn die tägliche Arbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt.

    Offenbar gibt es in Deinem Arbeitsvertrag fixe Arbeitszeiten und keine Gleitzeit (auch da könnte Dir die "Kernzeit"=Anwesenheitspflicht in die Quere kommen), das hat sicherlich betriebliche Gründe (Öffnungszeiten? Fließbandarbeit? Mitarbeiterkoordination?) und daher kann auch bei weniger als 6 Stunden eine Mittagspause "angeordnet" (vereinbart) werden.

    Sieh as mal so: Du gewinnst schon 1 Stunde gegenüber der bisherigen Regelung.
     
  6. roschneid652

    roschneid652 Teilnehmer/in

    Danke für Eure Antworten. Bei der AK hat man mir gesagt, dass sie mir keine Pause aufzwingen könnten, aber ich dürfte die Arbeitszeiten trotzdem nicht einseitig ändern, es muss also schriftlich vereinbart werden.

    Ich habe immer noch nichts Offizielles gehört, aber ich werde morgen fragen, will schließlich ab nächste Woche die Arbeitszeiten haben.

    Sonst muss ich halt in den sauren Apfel beißen, ich frage trotzdem nach der Begründung. Arbeite übrigens beim Rechtsanwalt, was doppelt schlimm ist :eek:)))

    Ich gebe Euch dann Bescheid, wie es ausgegangen ist.
     
  7. Anna2

    Anna2 Teilnehmer/in

    Na dann drück ich dir die Daumen....das es klappt so wie du es dir vorstellst.
     
  8. roschneid652

    roschneid652 Teilnehmer/in

    Hat leider nicht so geklappt, wie ich es mir vorgestellt habe, ich muss tatsächlich täglich von 8-14.30 arbeiten und um 12 Uhr die halbe Stunde Mittag machen. Ich hab rumdiskutiert, aber er pocht drauf und sieht wohl die gesundheitliche Seite, ha, ha...

    Jedenfalls habe ich ja nun keine andere Möglichkeit und werde ab nächste Woche die Dienstzeiten so antreten müssen.

    Allerdings etwas Positives hat die Sache: ich war so frech und habe gleich nach einer Gehaltserhöhung gefragt und eine bekommen. Also naja, was will man sagen.

    Danke nochmal.:love:
     
  9. inkale

    inkale Gast

    Gratuliere :). Das bedeutet, dass du ihm als Arbeitskraft wichtig bist.
     
  10. Gunter

    Gunter Teilnehmer/in

    Da Anwälte auch gerne Mittagspause machen (vieleicht auch 1 Stunde oder länger) und da keine Termine hineinfallen braucht er mittags eben nur eine Kanzleikraft, die "die Stellung hält" bzw. mehrere die sich dabei abwechseln. Und da ist ihm wohl verständlicherweise lieber, Du machst Pause und stehst dafür am Nachmittag für Kundentermine 1/2 Stunde länger zur Verfügung.

    Wie man sieht ist er auch bereit, Dein "Entgegenkommen" zu honorieren.
     

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