1. suppenhuhn

    suppenhuhn Teilnehmer/in

    brauchst eh nicht. ohne familienzuschlag liegt der höchstsatz für die arbeitslose bei etwas mehr als € 47. mit kinderzuschlag erhöht es sich um knapp € 1 pro kind. dieser tagsatz mal der tage je monat mal zwei ergibt netto rund € 2.850 inklusive sonderzahlung.
     
  2. Sonja20

    Sonja20 Realist
    VIP


    Nein er macht keine Ausbildung, er hätte sollen seine LAP nachholen will er aber nicht ihm fehlt ein kompletter Teil von der LAP jetzt wird er halt von AMS immer zu verschiedenen kurzarbeiten eingeteilt die 1-2 Monate dauern und dann wdr vorbei sind, das geht jetzt schon 2 Jahre so, hat er einen Job arbeitet er dann 4 Wochen wird dann gekündigt und bezieht wdr Notstandshilfe.....
     
  3. flip210475

    flip210475 Teilnehmer/in

    Das mit dem Zettel schlichten wurde mir beim Bewerbungsgespräch gesagt, gesucht wurde eine Sachbearbeiterin für die Buchhaltung mit SAP Kenntnissen und Buchhaltungserfahrung. Und eben HAK/Hasch Abschluss.

    Tatsache war, dass die Buchhaltung mit SAP in aufbau ist, und das erst seit 6 monaten, vorher gab es keine Buchhaltung, das erledigte eine Sekräterin, und die hat soviel liegen gelassen, die sie jetzt jemand brauchen, der das alles einsortiert.

    Und nebenbei Buchhaltung macht, dies alles ging aus der Stellenanzeige nicht hervor.

    Und wenn ich zum Bewerbungsgespräch eingeladen werde, gehe ich als Bewerber davon aus, dass sie meinen Lebenslauf gelesen hat.
    Den hat sie auch, denn sie wusste genau wo ich gearbeitet habe.
     
  4. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Stimmt, es war ein Denkfehler :eek: aber der Verlust wäre, würde ich Notstand beziehen und mein Mann Arbeitslose, wirklich leicht verschmerzbar und da habe ich die Sonderzahlungen schon berücksichtigt.
     
  5. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Ja, das hätten wir gerne, würden wir aber ganz bestimmt nicht bekommen. :D
     
  6. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Du, laut Stellenanzeigen sollst mind. ein Masterstudium haben, viel Praxis laut Jobbeschreibung, aber nicht in der Branche die sucht, weil da braucht man keine Vordienstzeiten anrechnen und Bezahlung lt. KV Gehaltsstufe 1 mit 1.-3. Dienstjahr.

    Das ist eh normal.

    In meiner vorigen Firma wurde eine Sachbearbeiterin gesucht, als ich die stellenanzeige las, hab ich zweimal hingesehen, ob es sich tatsächlich um meinen Exarbeitgeber handelt oder der Abteilungsleiter einen Nebenjob in einer anderen Firma hat und sich die Bewerber dafür in die "Hauptfirma" einlädt, denn was laut Stellenbeschreibung geboten wird, davon weiß in der ganzen Firma nichtmal der Inhaber etwas.
     
  7. suppenhuhn

    suppenhuhn Teilnehmer/in

    dann haben wir unterschiedliche auffassungen von "volle" arbeitslosenunterstützung. ;)
     
  8. Man muss auch bedenken, dass das nur für zweimal alg gilt. Bei ein oder zweimal Notstand schaut die Rechnung anders aus. Grob 2k im Monat bei nur Notstand, im maximalfall.

    Wobei ihr ja noch eine höhere freigrenze habt. Sonst wärs weniger.

    LG
     
  9. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Unter "voll" meinte ich, dass ich wegen des Einkommens (Arbeitslose) meines Mannes dann keine Abzüge von meiner Notstandshilfe hätte.
     
  10. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Ich hab eine höhere Freigrenze, mein Mann ist etwas jünger als ich und bei Männern gelten die erhöhten Freigrenzen erst ab 55 - trotzdem wäre es ausreichend, würden wir es brauchen.

    Da wir aber Beide froh sind, Arbeit zu haben und nicht zu Schmarotzertum neigen, wird es hoffentlich nie schlagend werden.

    Ich wollte damit nur sagen, wenn bei einem Paar über 50 bzw. 55 ein Teil in die Notstandshilfe schlittert, verliert das Paar keine Eckhäuser, wenn der 2. Teil - sofern er "nur" durchschnittlich verdient - auch nichts mehr arbeitet.

    Ist man unter 50 oder 55 und ein Partner schlittert in den Notstand, während der andere durchschnittlich verdient und man hat hohe Wohnungskosten und/oder einen Kredit zu zahlen, kann man sich die Kugel geben.

    Obwohl ich Nutznießerin dieser Regelung wäre, finde ich es einfach irre, und dann will man Überstundenbesteuerungen einführen, damit noch weniger übrigbleibt.
     
  11. inkale

    inkale Gast

    Das Bewerbungsgespräch ist dazu da, um herauszufinden, ob die Vorstellungen zueinander passen.

    Ja, und es gibt genug Bewerber, die auch mit deinem Jobprofil so einen Job gerne haben möchten.
    Ist ja nicht verkehrt, wenn jemand der Zettel für die Buchhaltung schlichtet auch weiß, was er da in den Händen hat und selber beurteilen kann, wo das hin muss. So gesehen, ist die Stellenausschreibung schon ok.

    Und deine Frage war ja, dass dir nicht klar ist, welche Anforderungen ein anderer Bewerber besser erfüllt hat.
    Wahrscheinlich nicht, weil deine Qualifikation nicht entsprochen hat sondern die Firma gespürt hat, dass du mit der Aufgabenstellung unterfordert bist und dir auch sonst mehr erwartest.
     
  12. inkale

    inkale Gast

    Und in flips Fall hat man einen "Zettelschlichter" mit Hasch-Abschluss gesucht und wenn die Firma das auch wirklich möchte, ist es wohl auch nicht recht.
     
  13. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Wenn ein Zettelschlichter Hasch-Abschluß braucht, was braucht in dieser Firma dann eine Buchhalterin? Mind. Masterstudium, besser wäre Doktorat?
     
  14. flip210475

    flip210475 Teilnehmer/in

    danke inkale, so muss ich gestehen, habe ich das noch nicht gesehen:eek:.

    Ich denke da mit sicherheit zu negativ :eek:

    Darum versuche ich immer den Grund für eine Absage zu bekommen.
     
  15. Da hast du vollkommen recht.

    LG
     
  16. suppenhuhn

    suppenhuhn Teilnehmer/in

    find ich nur begrenzt irre, weil es dem umstand rechnung trägt, dass es für ältere arbeitsnehmer noch einmal schwieriger ist, einen job zu finden.

    wenn es nicht möglich erscheint, allen menschen eine grundversorgung zukommen zu lassen, dann braucht diese regelungen, in denen man versucht, unterschiedliche lebensbedingungen zu berücksichtigen.
     
  17. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Überqualifikation ist oft ein Ablehnungsgrund, weil der AG fürchtet, dass du rasch wieder abhanden kommst (weil sich etwas deiner Qualifikation entsprechendes findet).
     
  18. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Oder der Arbeitgeber der Qualifikation entsprechend entlohnen muss.
     

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