Kurze Frage: Darf der Klassenvorstand eine Neuwahl des Klassensprechers ansetzen wenn er selber bzw. andere Lehrer mit dem Klassensprecher ein disziplinarisches Problem haben, die Schüler den Klassensprecher aber gar nicht austauschen wollen? Meiner Meinung nach wäre es von der Logik her höchst bedenklich wenn die Schule das dürfte, denn schließlich greift die Schule damit ja in das demokratische Wahlrecht der Schüler ein (davon ausgehend dass der jetzige Klassensprecher bei der Neuwahl nicht mehr aufgestellt werden darf). Auf den SGA umgelegt würde das ja auch heißen dass die Schule unliebsame Schülervertreter auf die gleiche Weise los werden kann womit das ganze Instrument SGA endgültig sinnlos wäre. Wenn es nicht legal ist, wie reagiert man am besten darauf? Als Elternteil Gespräch mit der Direktion führen? Ich bin auch gar nicht der Meinung dass der jetzige Klassensprecher ein Unschuldslamm ist und finde ihn auch nicht ideal für den Job, aber das kann ja nicht die Rechtfertigung dafür sein, die Prinzipien der Demokratie über Bord zu werfen.
Ich würde den üblichen Weg einhalten. Gespräch mit Elternvertreter/in und herausfinden, ob das mehrere so sehen. Dann die Elternvertretung zum/r KV gehen lassen. Erst wenn das nicht fruchtet, bei der Direktion anklopfen. Es gibt eig nichts Unguteres als Eltern, die sofort in die Direktion rennen.
Du bist ein bißchen vage mit der Umschreibung: "disziplinarisches Problem" Das kann viel sein. Von "er ist aufsässig und frech" über "er ist eigentlich vom Verhalten her untragbar und als Vertreter der Klasse eine Zumutung" bis zu "sein Sündenregister ist so extrem, dass er knapp vor Einleitung einer Disziplinarkonferenz und Verweis von der Schule ist". Und je nachdem ist das Vorgehen m.E. auch gedeckt oder nicht gedeckt.
Wenn der betreffende Klassenvertreter tatsächlich kein gutes Einvernehmen mit den Lehrern hat, dann wird er wohl seiner Aufgabe als Vermittler und Sprachrohr der Klasse und deren Interessen wohl fehl am Platz sein. Mag ja für einige cool sein, wenn jemand lautstark durch die Gegend poltert und Ungerechtigkeiten bei den Lehrern anprangert, aber zielführender ist es, wenn diese Funktion wer übernimmt der sich nicht zu schade ist, wenn man das etwas diplomatischer angeht und das Ziel im Fokus hat. Das ist das, was ich meinem Kind vermitteln würde. Darüberhinaus gilt folgendes: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009897 4. Abschnitt Abwahl und Neuwahl eines Schülervertreters, eines Stellvertreters oder eines Stellvertreters im Schulgemeinschaftsausschuß Abwahlantrag § 16. Ein Antrag auf Abwahl eines Schülervertreters, eines Stellvertreters oder eines Stellvertreters im Schulgemeinschaftsausschuß ist schriftlich gemäß § 59a Abs. 10 des Schulunterrichtsgesetzes beim Schulleiter einzubringen und von mindestens einem Drittel der jeweils zur Wahl Berechtigten zu unterschreiben. Wahlberechtigt sind §1 (2) Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Schüler der betreffenden Klasse oder des betreffenden Jahrganges.
Nun, am Beispiel Regierung ist es so, dass wenn zwei (Koalitionsparteien) nicht mehr miteinander können, eine davon diese aufkündigen und Neuwahlen veranlassen kann. Wäre vielleicht nicht verkehrt, wenn man seinen Kindern beibringt, dass Partnerschaften auf einer Konsensfähigkeit basieren und man sich brausen gehen kann, wenn man so sehr polarisiert, dass der andere nur mehr angespeist ist und nicht mehr will. Ist in der großen, realen Welt der Erwachsenen auch so.
Nach meiner Meinung ist nichts schlimmes dabei. Er ist teenagertypisch maulig bis frech, es gab Diskussionen dass er nicht oder nicht passend grüßt und er soll den Klassenvorstand einmalig wegen einer Abwesenheit angelogen haben. Das sind jetzt meiner Meinung nach nicht die großen Sünden.
wir haben uns in meiner damaligen schulzeit mal den "spaß" erlaubt und uns abgesprochen, jemanden völlig unfähigen zum klassersprecher zu wählen. das wurde dann seitens des klassenvorstandes rückgängig gemacht und war auch völlig legitim.
Finde ich gar nicht legitim, den von den Schülern gewählten Vertreter nicht zu akzeptieren. Noch dazu bevor derjenige seine angebliche "Unfähigkeit" nicht im Amt unter Beweis gestellt hat. Wenn ich als Lehrer mitbekommen hätte, dass das ganze ein schlechter Scherz sein sollte, würde ich die Schüler erst recht zwingen die vorher bekannte "Unfähigkeit" ihres Klassensprechers selbst auszubaden.
Offenbar hat der KV ziemlich viele Rechte bei der Klassensprecherwahl. Bei meinem Sohn (1. Klasse Gym, manche Kinder kennen noch wenige) soll es so abgelaufen sein, dass zuerst Kandidaten und Kandidatinnen auf die Tafel geschrieben wurden, und in der Wahl durfte man einem Kind 3, einem 2 und einem 1 Punkt geben. Das Kind mit den meisten Punkten war dann Klassensprecher, aber als Stellvertreter hat die KV das mit den drittemeisten Punkten genommen, und das könnte daran gelegen sein, dass die beiden Erstplatzierten das gleiche Geschlecht hatten und das dritte Kind das andere.
Die Logik ist nicht nur bedenklich, sie ist dumm. Es ist dieselbe Leier wie jene Leute, die nochmal wählen wollen nur weil ihnen das Ergebnis nicht passt. Wenn die Schüler das so wollen würde ich ohne Bedenken einer neuerlichen Wahl zustimmen, denn dann wird hoffentlich wieder der selbe Klassensprecher rauskommen. Und dann???? Wählen wir so oft, bis das Ergebnis dem Klassenvorstand genehm ist? Diese Fragen sind im Vorfeld mit den Lehrern zu klären, vielleicht geht ja wem ein Licht auf. Ergänzung: Die Wahl ist im BGBl. Nr. 388/1993 geregelt, da kann kein KV sich irgendwas aussuchen.
Haben wir auch getan. Uns blieb der Klassenkasper das ganze Jahr als Klassensprecher. Wir haben draus gelernt!
Danke für den Vorschlag. Die Idee, die Schüler das so lösen zu lassen, gefällt mir ganz gut. Eigentlich, zu Ende gedacht, wäre es am sinnvollsten wenn die Schüler sich im Vorfeld abstimmen und alle ungültig wählen weil die Wahl als solches scheinbar ja nicht erforderlich und auch nicht zulässig ist. Da kann der KV dann wählen lassen so oft er will.
Natürlich nicht. Eine Abwahl von Schülervertretern ist möglich, aber relativ kompliziert, und muss von den Schülern selbst ausgehen. Eine "Absetzung" durch Schulorgane ist nicht vorgesehen. Vielleicht zunächst mit dem KV? Wie er sich das vorstellt, und welche Rechtsgrundlage er dafür hat? Dann natürlich Direktor, und ggf. Dienstaufsichtsbeschwerde.
Nein. Die Wahl ist im Detail geregelt. Lieb im Prinzip, aber nicht rechtskonform. Das mit den Punkten stimmt "irgendwie", es gibt aber nur 1 und 2 Punkte. Da hört sich's dann endgültig auf.
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