1. Rosa-Rot

    Rosa-Rot Teilnehmer/in

    Ich hab 2 Fragen zum Thema Arbeitslosengeld.

    1) Meine Karenz läuft im Juli aus, ich möchte aber weiterhin bei meinem Kind zu Hause bleiben. Wann verfällt mein Anspruch auf Arbeitslosengeld (war vor der Karenz Vollzeit beschäftigt). Oder anders: Wann muss ich mich wieder arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden bevor mein Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt

    2) Wie schaut es aus, wenn ich ein 2. Kind bekomme?
    Das erste Kind ist im Juli 2008 geboren. Karenzgeld für´s erste Kind bekomme ich bis Jänner 2011 Das zweite Kind würde frühestens im Feb. 2011 geboren werden. Habe ich dann nach der Karenz vom 2. Kind noch Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ich würde frühestens Mitte 2012 wieder ins Berufsleben zurückkehren.

    Danke schon im Vorhinein für die Antworten
     
  2. ich war 5 jahre in karenz und habe mich sept.2009 arbeitslos gemeldet und habe dann bis april 2010 arbeitslosengeld bekommen das von meinen letzte lohn berechnet wurde.
    arbeitslosengeld bekomme man aber nur wenn man sich auch für den arbeitsmerkt bereit stellt.
     
  3. Beli-Co

    Beli-Co Teilnehmer/in

    Das Problem ist, wenn du Arbeitslosengeld bekommen willst, mußt du für Vermittlungen zur Verfügung stehen, diese oder Kurseinladungen wahrnehmen und eine externe Betreuung für das Kind nachweisen können. Zusätzlich ist noch relevant, wielange du vor der Karenz berufstätig warst, danach richtet sich die Höhe des Arbeitslosengelds. Dass sich das Arbeitslosengeld dann von Juli bis Jänner, der geplanten Geburt von Nummer 2 ausgeht ist nicht sicher, denn wenn du es über 20 Wochen haben willst, müßte dich dein AMS-Betreuer zwischenzeitlich in eine Schulungs setzen. Dein Ziel, mehr Zeit mit Nummer 1 verbringen zu können, wirst aber eh auch so nicht verwirklichen können, siehe nachweisliche externe Betreuung...........

    Wenn dann Nummer zwei da ist und die Karenz abläuft wirst du durch die vorhergehende Arbeitslosenzeit deinen Anspruch bereits erschöpft haben, dann geht sich nur die Notstandshilfe aus, die hat einen Hacken bei der Höhe - ganz wenig, und ich glaube auch da mußt du externe Betreuung, diesmal für 2 Kinder nachweisen.......

    Ich meine ganz so sicher bin ich mir nicht, bin nicht von dem Fach, aber auf der AMS Homepage ist das eh gut zu finden.

    lG
    beli
     
  4. Chania

    PLUS + VIP

    Bei mir war es so:

    Ich hab 02/2004 entbunden, dann war ich in Karenz (Vollzeitjob).
    07/2004 ist meine Firma in Konkurs gegangen, ich musste den vorzeitigen Austritt aus der Karenz beantragen.
    01/2008 hab ich mich arbeitslos gemeldet und hab KEIN Arbeitslosengeld bekommen, weil ich die Anspruchszeiten nicht erfüllt hab.

    Anspruch besteht, wenn Du innerhalb der letzten 24 Monate 52 Wochen gearbeitet hast. Karenzzeiten werden eingerechnet. Wenn Du also durchgehend in Karenz gehen kannst, hast Du nach Ende der 2. Karenz Anspruch auf ALG, wenn Du in den 2 Jahren vor Deiner 1. Karenz mindestens 52 Wochen gearbeitet hast.

    lg
    Chania
     
  5. SanjaM

    VIP

    du hast anspruch auf arbeitslosengeld, wenn du in den letzten 2 jahren mind. 1 jahr gearbeitet hast - wobei die zeit, wo du in karenz bist, rausgerechnet wird.

    wenn du zb 1 kind hast und deine karenz (bzw dein kinderbetreuungsgeld-bezug - ich glaube, auf den kommts an, bin mir aber nicht 100% sicher) endet zb am 5. juni 2010, dann musst du dich bis 4. juni 2011 arbeitslos melden, weil sonst verfällt dein arbeitslosenanspruch.

    bei einem 2. kind addiert sich das ganze, bzw verschiebt sich um die karenz (oder kinderbetreunngsgeld-bezugs)zeit für das 2. kind.

    Wichtig: du musst zwar, wenn du dich arbeitslos meldest, verfügbar sein. Aber: du kannst dich nach 3 Tagen wieder abmelden, dann wird deine Arbeitslosen-Meldung "ruhend" gestellt für ich glaub ca 5 Jahre! dh du kannst dann wieder daheim sein, ohne dass dir dein Anspruch verfällt. Das wissen leider die wenigsten... - und ein paar Tage arbeitslos melden und in diesen verfügbar sein ist wohl leicht möglich..
     
  6. paerchen-mama

    paerchen-mama Basteltante

    Soweit ich weiß, hättest nach der Karenz Anspruch auf 1/2 Jahr Arbeitslosengeld - da musst Du dann aber auch "arbeitswillig" sein, wie die Vorschreiber schon erwähnt haben. Wenn Du dann während der Arbeitslosen in Mutterschutz gehst, bekommst glaub ich nach der 2. Karenz nur mehr den Teil, den Du von diesem 1/2 Jahr nicht ausgenutzt hast. Ich hoffe, das war verständlich :).

    Wenn Du nach dem 2. Kind nicht so schnell arbeiten möchtest, würde ich einfach die längste Variante des Kinderbetreuungsgeldes nehmen.
     
  7. Cat-Steve

    Cat-Steve Von nun an geht´s bergauf

    Danke - das wusste ich bisher nicht. Kann in bestimmten Situationen wirklich ein sehr nützlicher Hinweis sein.
     
  8. claudia22

    claudia22 Teilnehmer/in

    hallo,
    also bei mir war es so, gehe sei tmeinen 15 lebensjahr arbeiten war seitr 2005 in karenz seit jänner arbeitslos gemeldet und ich bekam arbeitslose für 4!!!!! monate, mir wurde gesagt ich habe zu wenig in den pot bezahlt, nur das bestimme ja nicht ich, scheint so das jeder anders anspruch hat.
     

Diese Seite empfehlen