1. Joana

    Joana Teilnehmer/in

    Hallo.

    Was kann man beim Steuerausgleich alles für Rechnungen reinnehmen?

    Die Kosten für den Baumeister?
    Material?
    Aufschließungskosten?

    Was nehm ich wegen dem Kredit mit rein?

    Ich kenn mich da leider gar nicht aus!!!
     
  2. Katrin83

    VIP

    Ich möchte mich bei dieser Frage gleich an was anschließen:
    Wie ist das, wenn man nicht verheiratet ist?
    Mein Freund hat gemeint, dass wir schauen werden, dass wir einige Rechnungen auf ihn schreiben lassen, einige auf mich - eben wegen den Steuerausgleich - da wir da dann "angeblich" mehr "raus bekommen"!?
    Kann mir diesbezüglich jemand ne Antwort geben?

    (Sorry Joana, ich hoffe es macht Dir nichts aus, dass ich mich bei dir gleich mit einer Frage anschließe?)
     
  3. Joana

    Joana Teilnehmer/in

    Macht mir natürlich nix aus. Wir sind zwar schon verheiratet, aber is ja egal! ;)
     
  4. shopi75

    VIP

    Also wir sind (immer noch nicht) verheiratet :rolleyes: bei uns ist´s so:

    Rechnungen haben wir teilweise auf mich und teilweise auf meine LG schreiben lassen; beim Steuerausgleich kannst du sowieso nur eine gewisse Summe reingeben, da gibt es eine Vorgabe (frag mich nicht wie hoch die war...); wir haben jeweils eine Rechnung in den Ausgleich geschrieben (die Summe war höher als die Vorgabe).
    Ich hoffe das war halbwegs verständlich :eek:

    gruß shopi
     
  5. lgalex

    lgalex Teilnehmer/in

    Also diese gewisse Summe sind ca. EUR 2900,-. (Weiß jetzt leider nicht die genaue Summe:eek: 2910 oder 2920 glaub ich) Also für Häuslbauer wenig.
    Die kann aber jeder der zwei LG abschreiben. Wenn man einen Kredit hat kann man dann jährlich die Kreditrate bis zu diesem Betrag abschreiben soviel ich weiß. Die Bank schreibt dir jährlich eine Bestätigung für den Lohnsteuerausgleich.

    lg Alex
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Aufwendungen für Schaffung bzw. Sanierung von Wohnraum (nicht Einrichtung und dgl.) kannst du im Rahmen der Topf-Sonderausgaben geltend machen. Diese umfassen nicht nur diese Kosten, sondern auch Beiträge zu Personenversicherungen, Kirchenbeitrag, Steuerberatungskosten und sind mit EUR 2.920,-- pro Person jährlich begrenzt.
    Sofern einer von euch Beiden Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag hat, erhöht sich der Höchstbetrag auf EUR 5.840,--, ab 3 Kindern auf 7.300,-- jährlich.

    Die Aufwendungen können nur in dem Jahr abgesetzt werden, in dem sie bezahlt wurden - bei Krediten gelten die Rückzahlungen (gibts eine Jahresaufstellung von der Bank fürs FA) als Abschreibposten.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  7. Loni

    Loni Teilnehmer/in

    ich muss ein bisschen korrigieren:

    der kirchenbeitrag und steuerberatungskosten kommen nicht in den sonderausgabentopf sondern werden (kirchenbeitrag maximal € 100) voll von der bemessungsgrundlage abgezogen.

    also es lohnt sich kirchenbeitrag oder steuerberatungskosten anzugeben, auch wenn man bei versicherungen oder kredittilgungen schon auf die € 2.920 kommt.
     
  8. grubjo

    grubjo Teilnehmer/in

    Was ist, wenn die Rechnungen teilweise auf mich und meinen Partner lauten?
     
  9. shopi75

    VIP

    Bringt einer allein die maximale Summe nicht zusammen???

    gruß shopi
     
  10. xenchen

    xenchen der wahnsinn beginnt ...

    gilt das auch für den kredit fürs grundstück?

    und wie ist das bei ehepartnern? kann da nur einer abschreiben oder auch beide?
     
  11. Loni

    Loni Teilnehmer/in

    bei ehepaaren kann man die rechnungen, kredite usw. vollkommen frei aufteilen. allerdings doppelt darf man die beträge nicht nehmen!! 50% er, 50% sie zum beispiel.

    bei unverheirateten paaren mit rechnung an sie beide würde ich generell 50-50 aufteilen und jeder kann die häfte in die erklärung schreiben. aber ich bin mir nicht 100% sicher, da bei uns alle klienten verheiratet sind. hatte so eine frage noch nie.
     
  12. MatsBM

    MatsBM Gast

    Danke fürs Korrigieren, da bin ich wohl drübergeflogen weils auch unter den Sonderausgaben angeführt werden.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  13. susa73

    susa73 Lachwurzn


    Grundstück alleine reicht nicht, es muss sich der Posten schon auf die Wohnraumschaffung (dazu gehören aber auch Aufschliessungskosten) beziehen
     
  14. xenchen

    xenchen der wahnsinn beginnt ...

    noch ne blöde frage :rolleyes: machts einen unterschied, welcher partner das in seine erklärung reinnimmt. also konkretes beispiel: gg verdient doppelt soviel wie ich, bringt das bei ihm dann mehr?
     
  15. Loni

    Loni Teilnehmer/in

    so übern daumen kann man sagen, es lohnt sich beim höherverdienenden mehr.

    wir haben ja ein stufensystem und wenn er in einer höheren stufe ist als du zahlt er prozentuell mehr steuer als du. wenn dann € 200 von seiner bemessungsgrundlage abgezogen werden ist das effektiv mehr steuerersparnis als bei dir.
     
  16. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sinn macht es, wenn der mit dem höheren Gehalt (zahlt meist einen höheren %Satz an LSt.) erstmal bis zur max. Bemessungsgrundlage die Topf-Sonderausgaben ausnützt und die restlichen Kosten beim weniger verdienenden Partner eintragen.

    Liebe Grüße
    MAts
     
  17. xenchen

    xenchen der wahnsinn beginnt ...

    jetzt hast mich noch mehr verwirrt :rolleyes::eek:

    also das mit der lohnsteuer hab ich kapiert, also klar.
    aber von welchen restlichen kosten sprichst du? ich dachte, nur einer kann diese sonderausgaben entweder zur gänze angeben oder man teilt irgendwie auf?
     
  18. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wie loni schon geschrieben hat, kann man bei Ehepaaren die Kosten frei aufteilen.
    Wenn du jetzt Aufwendungen z.B. in Höhe von EUR 4500,-- hast, macht 2920,-- dein GG geltend und die restlichen 1580,-- machst du geltend.

    Alles klar?

    Liebe Grüße
    MAts
     

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