1. Arica

    Arica Teilnehmer/in

    Hallo!

    Nachdem ich jetzt von AK, BMFJ und Krankenkasse verschiedene Auskünfte erhalten habe, versuche ich hier mein Glück - vielleicht gibts ja Arbeits/Sozialrechtsexperten im Forum.

    Die Frage ist: wieviele Wochen Krankenstand sind möglich, ohne das Recht auf Bezug des eaKBG zu verlieren? Ich bin seit über 5 Jahren beim selben AG, dh 8 Wochen volle Entgeltfortzahlung. Dh die sind kein Problem.

    Unklar ist:

    1. was ist mit den 4 Wochen EFZ 50% AG/50% KK?
    2. auf welchen Zeitraum beziehen sich diese Wochen überhaupt? (das BMFJ meinte auf 182 Tage vor der Geburt; die BVA meinte auf 6 Monate vor Beginn des offiziellen Mutterschutzes).

    Ich hab leider erst in 3 Wochen einen persönlichen Termin bei der AK und würd schon gern früher kapieren, was jetzt stimmt.

    Vielen Dank an jene, die hier einen Durchblick haben :wave:
     
  2. Ryan

    Ryan Teilnehmer/in

    Du darfst maximal 2 Wochen Krankengeld (also zu 100% von der KK) in den 182 Tagen vor dem Mutterschutz beziehen, so war meine Info.

    Also du hast 8 Wochen volle Entgeltfortzahlung vom Dienstgeber, dann noch 4 Wochen 50/50 und dann darfst du noch maximal 2 Wochen das Geld zu 100% von der Krankenkasse kriegen, ohne den Anspruch auf das eaKBG zu verlieren.
     
  3. Arica

    Arica Teilnehmer/in

    Danke!
    Ich bin halt etwas verwirrt, weil ich leider ganz unterschiedliche Auskünfte erhalte :(
     

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