Hallo! Nachdem ich jetzt von AK, BMFJ und Krankenkasse verschiedene Auskünfte erhalten habe, versuche ich hier mein Glück - vielleicht gibts ja Arbeits/Sozialrechtsexperten im Forum. Die Frage ist: wieviele Wochen Krankenstand sind möglich, ohne das Recht auf Bezug des eaKBG zu verlieren? Ich bin seit über 5 Jahren beim selben AG, dh 8 Wochen volle Entgeltfortzahlung. Dh die sind kein Problem. Unklar ist: 1. was ist mit den 4 Wochen EFZ 50% AG/50% KK? 2. auf welchen Zeitraum beziehen sich diese Wochen überhaupt? (das BMFJ meinte auf 182 Tage vor der Geburt; die BVA meinte auf 6 Monate vor Beginn des offiziellen Mutterschutzes). Ich hab leider erst in 3 Wochen einen persönlichen Termin bei der AK und würd schon gern früher kapieren, was jetzt stimmt. Vielen Dank an jene, die hier einen Durchblick haben
Du darfst maximal 2 Wochen Krankengeld (also zu 100% von der KK) in den 182 Tagen vor dem Mutterschutz beziehen, so war meine Info. Also du hast 8 Wochen volle Entgeltfortzahlung vom Dienstgeber, dann noch 4 Wochen 50/50 und dann darfst du noch maximal 2 Wochen das Geld zu 100% von der Krankenkasse kriegen, ohne den Anspruch auf das eaKBG zu verlieren.
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