1. KiwiChick

    KiwiChick mini-kiwi in the making

    Hallo ihr Lieben,

    kennt sich hier jemand mit Makler-Veträgen aus?

    Folgende Situation: Mein Mann und ich möchten ein Haus kaufen. Vor ca einer Woche haben wir eines auf willhaben gefunden, das war von einem Makler inseriert. Ich habe dem Makler geemailt und einen Besichtigungstermin vereinbart. Haben uns mit der Maklerin also beim Haus getroffen und sie hat uns ein wenig rumgeführt. Die Hausbesitzer waren auch da und haben dann irgendwie die Hausführung übernommen. (kennen sich im Haus ja auch besser aus)

    Uns hat das Haus sehr gut gefallen, und waren noch einmal zu einer zweiten Besichtigung dort, diesmal ohne Makler. Wir haben den Makler darüber aber in Kenntnis gesetzt, und das war ok für ihn.

    Vorausgesetzt es passt alles finanziell, würden wir das Haus gerne kaufen. Die Besitzer haben uns erzählt, dass nicht nur wir als Käufer, sondern auch sie als Verkäufer eine Maklerprovision zahlen müssen (das ist neu in Österreich) und sie daher daran interessiert wären, das Haus privat zu verkaufen. Das wäre uns natürlich auch lieber.

    Die Hausbesitzer haben mit der Maklerin einen 6-Monats-Vetrag, in dem steht, dass sie das Haus auch privat verkaufen dürfen. Allerdings sind mein Mann und ich ja über die Maklerin auf das Haus aufmerksam geworden, der Kontakt ist also durch den Makler zustande gekommen. Würden die Hausbesitzer jetzt uns das Haus privat verkaufen, könnte der Makler sie klagen - haben die Hausbesitzer gesagt.

    Jetzt würde mich interessieren: Was passiert nach Ablauf des 6-Monats-Vetrags, den die Hausbesitzer mit dem Makler haben? Kennt sich da jemand aus? Gibt es dann noch eine weitere Frist oder Sperre, während der die Hausbesitzer das Haus nicht an jemanden verkaufen dürfen, den der Makler gebracht hat?

    Als Plan B - welche Alternativen würde es geben? Könnten meine Eltern im Kaufvertrag aufscheinen? Sie haben bis jetzt mit der Sache nichts zu tun gehabt und haben auch einen anderen Nachnamen als mein Mann und ich.

    Ich hoffe, das bekommt jetzt nicht jemand in den falschen Hals, weil wir den Makler "umgehen" wollen. Das Angebot des Privatverkaufs ging von den Hausbesitzern aus, und wir wären natürlich dumm, wenn wir nicht alles probieren würden, um ohne Makler-Provision an das Haus zu kommen.

    Ich möchte ohnehin nächste Woche über die Rechtsschutzversicherung mit einem Anwalt sprechen.

    Aber hat jemand von euch mit soetwas Erfahrung?

    Dank euch :)
     
  2. bixi

    bixi + das Trio mit 8 Pfötchen

    Wenn ihr ueber den Makler auf das Haus aufmerksam geworden seid und sogar mit ihm dort wart, kommt ihr legalerweise um die Provision nicht herum.
     
  3. Nikipedia

    Nikipedia Teilnehmer/in

    Soweit ich weiss kann dich der Makler noch Jahre danach auf die Provision klagen. (Wurde erst im energiesparhaus Forum besprochen).

    Wenn deine Eltern oder Schwiegereltern es kaufen müssen sie es euch irgendwann weiterverkaufen oder schenken. Auch das kostet gebühren. Kredit werdet ihr auch keinen bekommen für ein Haus welches nicht euch gehört.
     
  4. Nikipedia

    Nikipedia Teilnehmer/in

    Ausserdem: konnen die Verkäufer andere Käufer nicht ablehnen.

    Wollen sie bsp. 250.000 fur das haus und es kommt in drei monaten jemand der das zahlt dann schaut ihr euch durch die finger. Die Verkäufer haben ja einen vertrag mit dem makler und einen preis festgelegt

    Das die Verkäufer auch eine Provision zahlen müssen wussten sie bevor sie einen maklervertrag unterzeichnen.
     
  5. inkale

    inkale Gast

    Zum einen, es ist nicht neu, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer Provision zu zahlen haben.
    Zum anderen, man zahlt auch für die Geschäftsanbahnung unabhängig davon, wann der Geschäftsabschluss erfolgt.


    Die Provision steht dem Makler zu und ich würde euch dringenst von irgendwelchen dubiosen Konstrukten abraten, da bei allen nachweisbar ist, dass ihr damit die Provision umgehen wolltet.
    Dann zahlst nicht nur die Provision, sondern auch noch die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten für beide Seiten sowie etwaige andere Dinge, die auf euch zukommen, weil euch die Betrugsabsicht nachgewiesen werden kann.
     
  6. Llandra

    Llandra Working mum and mountain lover
    VIP

    Ich bin wahrlich kein Freund dieser Branche, aber für die Anbahnung steht dem Makler die Proivision zu. Ich frage mich, wie die TE reagieren würde, wenn jemand versuchen würde, ihre eigene Leistung betrügerisch "für umsonst" zu lukrieren:confused::rolleyes:
     
  7. susa66

    susa66 Gast

    Wir haben bei unserem Haus, das wir vor 18 Jahren gekauft haben ein ähnliches Problem gehabt.

    zuerst war es in einer Zeitung von einem Markler inseriert - wir haben es angesehen mit der Marklerin, und eine Woche später war es als Privatverkauf von der Familie inseriert. :rolleyes:

    Es ist nicht neu in österreich, dass Käufer UND Verkäufer eine Provision zahlen müssen, das war bei uns auch der Fall.
     
  8. KiwiChick

    KiwiChick mini-kiwi in the making

    LOL ich auch nicht.

    Wie gesagt, was dubioses wollen wir nicht machen. Das ist es dann auch nicht wert. Ich dachte nur, dass es vielleicht eine andere Lösung gibt.

    Ich habe die letzten paar Jahre im Ausland gelebt, deswegen war mir das nicht bewusst, dass der Verkäufer auch zahlen muss. Die Hausbesitzer haben mir gesagt, dass das recht neu ist, aber wie gesagt, ich war nicht da, ich hab davon auch noch nicht gehört.

    Natürlich wussten die Verkäufer bei Vertragsunterzeichnung mit dem Makler, worauf sie sich einlassen. Jetzt im Nachhinein denken sie halt, dass sie das alleine auch machen hätten können.

    Womit wir wieder dabei wären, warum manche Menschen kein Freund dieser Branche sind. Ein Inserat auf willhaben hätten sie selbst auch schalten können. Bei unserer Besichtigung hat sie uns das Nebegebäude und das Vorzimmer gezeigt, dann haben schon die Hausbesitzer "übernommen"... also wirklich was gemacht hat sie eh nicht. Natürlich ist sie rausgefahren und hatte Zeitaufwand usw..

    Aber egal, sonst artet das noch in eine Grundsatzdiskussion aus :)

    Schaut also so aus, also würden wir beide nicht drum rum kommen. Dank euch.
     
  9. kira

    kira Teilnehmer/in

    Auch das hätten sie sich vorher überlegen können, bzw. vorher selbst probieren
    und dann erst den Makler einschalten.
    Offenbar war Ihnen nicht so ganz bewusst auf was sie sich einlassen.


    Weiteres dazu:
    http://sbg.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/wohnen/Maklerprovision.html

    http://www.wohnnet.at/immobilienforum/do/B/30843/maklerprovision-umgehen.htm

    http://www.finanz-forum.de/maklerprovision_umgehen_t8904.html



    Alle Umgehungskonstrukte, wie von jemand anderen kaufen lassen:
    zieht Komplikationen und Gebühren (Grundbuch, späteres Überschreiben,..) nach sich,
    die wesentlich mühsamer und höher als sie Maklergebühren für euch wären.

    Vertragsende mit dem Makler + ein paar "Anstandsmonate" abwarten, damit's nicht auffliegt:
    könnt ihr natürlich, allerdings wollen die Verkäufer das Haus loswerden,
    und ihr habt keine Garantie, dass das Haus in 6-8 Monaten für euch noch zu haben ist.
     
    kira, 25. August 2013
    , Zuletzt bearbeitet: 25. August 2013
    #9
  10. In den Augen des Maklers wärs halt irgendwie gemein. Seine Arbeit besteht ja nicht nur aus dem Herzeigen des Objektes. Er muss eine ordentliche Ausbildung haben um es entsprechend bewerten zu können, er muss es auf gewissen Portalen "einstellen", was natürlich auch kostet. Er regelt alles mit dem Notar, macht die Übergabe, vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer usw. Wir haben grad selber über einen Makler ein Haus verkauft. Da es ein Freund von uns war, habe ich etwas mehr Einblick. Natürlich "geht" da noch was. Dazu schick ich dir aber lieber eine PN.
     
  11. famous5

    famous5 Teilnehmer/in

    Selbstverständlich müsst ihr den Makler bezahlen.

    Sonst holt er sich's über den Schadenersatz, macht ihm auch nix.
     
  12. inkale

    inkale Gast

    Das Wichtigste hast du vergessen.
    Der Makler haftet auch dafür, dass das Haus keine Mängel hat, die zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses ersichtlich waren.
    Man kann von einem Makler nicht erwarten, dass er z.B. eingemauerte Leitungen überprüfen kann, aber offensichtliche Mängel muss er dem Käufer bekannt machen bzw. im Kaufvertrag explizit ausweisen, dass der Käufer das Haus um Betrag XY im Wissen um die Mängel XY erwirbt.
     
  13. Wir haben uns auch mit einem Makler ein Haus angesehen.
    Wir wollten auch wissen wie es mit Mängel aussieht, seine Aussage: "Da ich kein Fachmann bin, kann ich Ihnen alles in den Vertrag reinschreiben von wegen Mängelfreiheit, aber wenn etwas ist wird es wird bei einer Klage nicht stand halten, da eben kein Fachmann."

    Kennt sich hier jemand aus was da jetzt gilt?
     
  14. inkale

    inkale Gast

    Natürlich.

    Oder meinst tatsächlich, dass man einem jeden Einschüchterungsversuch Folge leisten muss?

    Kennst auch die Schilder in den Gastbetrieben, dass für aufgehängte Kleidung keine Haftung übernommen wird?
    Und weißt du, wie die Rechtslage in Realität aussieht? Dass sich die alle brausen gehen können, wenn sie nicht von sich aus versperrbare, beaufsichtigte Ablagen zur Verfügung stellen und über diese Möglichkeit aufmerksam machen?

    Man braucht nicht alles glauben, was einem da jemand erzählt.

    Grundaufgabe des Maklers ist es nicht zu vermittlen, sondern zu wissen WAS er vermittelt.
    Und den Kunden darüber zu informieren.
    Und im Rahmen seiner Möglichkeiten MUSS er sich darüber schlau machen. DAFÜR wird er bezahlt.
    Wenn er das nicht tut, ist das sein Versäumnis und sein Risiko.
    Wenn sich der Kunde nicht schlau macht, welche Rechte und Pflichten ein Makler hat, ist der Kunde selber schuld.
     
  15. Giselle

    Giselle 2fach-Mami

    Wenn ihr und die Verkäufer über den Makler in Kontakt gekommen seid und wahrscheinlich auch einen Besichtigungsschein anschließend unterschrieben habt (was üblich ist) dann MUSS der Kauf dann auch über den Makler laufen, alles andere wäre ja logischerweise Vertragsbruch und man macht sich strafbar. Ein Maklervertrag läuft aber nur begrenzte Zeit. Müsste drinnen stehn. Notfalls verlängert ihr den Vertrag halt nicht und macht mit den Verkäufern aus den Kauf anschließend abzuwickeln. So könnte man das glaube ich umgehen.
     
  16. inkale

    inkale Gast

    Hättest du dir die anderen Beiträge durchgelesen, wüsstest du dass man es damit eben nicht umgehen kann.
     
  17. kira

    kira Teilnehmer/in


    So ganz stimmt das nicht: der Makler hat lt. österreichischem Maklergesetz eine Sorgfaltspflicht und Aufklärungspflicht und muss die Interessen seines Auftraggebers (Kunden, der ihm die Provision zahlt) wahren: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003415

    Er ist kein (Bau)Sachverständiger, und kann Mängel daher nur eingeschränkt oder nicht selbst beurteilen. Wenn er jedoch um Mängel weiss (vom Verkäufer, durch ein Sachverständigen-Gutachten, durch die Hausverwaltung) und er es seinem Auftraggeber/Kunden verschweigt u. bewusst unterschlägt, kann man sich - sofern man ihm das nachweisen kann - natürlich an ihm schadlos halten, siehe insbesondere:

    http://www.schnellinger.at/index.ph...ecklagen-maengel-und-gebaeudeerrichtungsdaten

     
  18. Giselle

    Giselle 2fach-Mami

    War ja nur ne Idee. Wir haben ja selber zur Zeit einen Makler beauftragt und kein Problem die Provision zu bezahlen und haben auch einen super Makler, also von daher geben wir dem gerne das Geld, der muß ja davon manchmal paar Monate leben, also von einem einzigen Abschluss.
    Wär ja irgendwie auch gemein den Makler da so zu "linken" quasi aber das war ja nicht die Frage. ;)
     
    Giselle, 28. August 2013
    , Zuletzt bearbeitet: 28. August 2013
    #18
  19. Nikipedia

    Nikipedia Teilnehmer/in

  20. inkale

    inkale Gast

    Laut den letzten Beiträgen hat sich der User auf Anraten seines Anwaltes auf zumindestens einen Teilbetrag der Provision geeinigt.
    Irgendwie plausibel, denn dann könnte ja jeder, der an einem Kaufobjekt interessiert ist, zuerst mal wegen einer Miete anfragen um dann begründen zu können, dass kein direkter Zusammenhang bestand, wenn dann doch gekauft wurde.
     

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