26.04.2012, 08:03
Zitat:
Zitat von molnini
Liebe Leute,
weiß jemand von euch, ob man den Versicherungsschutz eines Au-pair Mädls (das ja an sich durch das geringfügige Dienstverhältnis nur unfallversichert ist) im Rahmen einer freiwilligen Weiterversicherung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse "aufstocken" kann???
Vielen lieben Dank!!!
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Ich nehme an, es geht um ein Aupair aus der EU, denn wenn nicht, dann müsste sie an der Botschaft sowieso den Nachweis einer Krankenversicherung erbringen.
Ist die Krankenversicherung aus dem Heimatland des Aupairs in Ö nicht leistungspflichtig (nicht dass sie doppelt versichert ist)?