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Zuckerfratz
 
Erklärung zur ANV für 2011 - was bei Arbeitgeber angeben? - 27.02.2012, 14:40

Ich wende mich an Euch, da sich hier doch einige sehr gut mit diesen "Steuerausgleichen" auskennt:

Kurze Vorinformation:
Habe bis zum 27.12.2011 Kinderbetreuungsgeld bezogen.
Junior wurde am 28.06.2011 2 Jahre alt.
Ich habe mich mit 16.08.2011 arbeitslos gemeldet (Firma ist in Konkurs gegangen) und war bis zum 20.01.2012 arbeitslos gemeldet (seit 21.01. bin ich wieder im Mutterschutz).

Unter dem Punkt Lohnzettel sind jetzt 4 Positionen vom AMS abgespeichert. Kann ich jetzt einen "Steuerausgleich" für 2011 machen?

Wenn ja, was gebe ich beim Punkt "Allgemeine Daten" bei Arbeitgeber an? Eine 1, weil ich eben vom AMS Geld bezogen habe?

Wie siehts mit dem Kinderfreibetrag aus? Dürfen LG und ich jeweils EUR 132,00 beantragen, oder ist es besser, wenn LG ihn alleine mit EUR 220,00 beantragt (er hat monatlich ein Einkommen von ca. EUR 1.500,00 Netto).

Wäre nett, wenn mir jemand von Euch meine Fragen (einfach, damit ich sie auch verstehe ) beantworten kann.

Dankeschön!
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Benutzerbild von MatsBM
MatsBM
 
27.02.2012, 14:50

Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen ist in dem Fall 0, es sei denn du hast nach vom AG auch noch eine Zahlung erhalten dann ist es 1.

In deinem Fall wird die ANV ein Nullbescheid werden, da es ja weder Lohnsteuer noch bezahlte SV-Beiträge gibt.

Kinderfreibetrag 220 Euro bei deinem LG macht Sinn, zudem sollte ihm auch der AVAB zustehen und sämtliche Sonderausgaben in seine ANV.

Liebe Grüße
Mats
(#3) [Permalink]
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Benutzerbild von Zuckerfratz
Zuckerfratz
 
27.02.2012, 14:58

Danke für die rasche Antwort.

Vom alten Dienstgeber habe ich 2011 nichts bekommen.

Also kann ich das so verstehen, dass ich keinen Ausgleich machen brauche, da sowieso 0,00 rauß kommt. Sprich, wie schon das Jahr zuvor, als ich nur KBG bezogen habe.

Dann werd ich das LG gleich mal sagen, wegen dem Kinderfreibetrag und dem AVAB (hat er für 2010 eh auch schon beantragt).

Recht herzlichen Dank!!!
 

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