Ich wende mich an Euch, da sich hier doch einige sehr gut mit diesen "Steuerausgleichen" auskennt:
Kurze Vorinformation:
Habe bis zum 27.12.2011 Kinderbetreuungsgeld bezogen.
Junior wurde am 28.06.2011 2 Jahre alt.
Ich habe mich mit 16.08.2011 arbeitslos gemeldet (Firma ist in Konkurs gegangen) und war bis zum 20.01.2012 arbeitslos gemeldet (seit 21.01. bin ich wieder im Mutterschutz).
Unter dem Punkt Lohnzettel sind jetzt 4 Positionen vom AMS abgespeichert. Kann ich jetzt einen "Steuerausgleich" für 2011 machen?
Wenn ja, was gebe ich beim Punkt "Allgemeine Daten" bei Arbeitgeber an? Eine 1, weil ich eben vom AMS Geld bezogen habe?
Wie siehts mit dem Kinderfreibetrag aus? Dürfen LG und ich jeweils EUR 132,00 beantragen, oder ist es besser, wenn LG ihn alleine mit EUR 220,00 beantragt (er hat monatlich ein Einkommen von ca. EUR 1.500,00 Netto).
Wäre nett, wenn mir jemand von Euch meine Fragen (einfach, damit ich sie auch verstehe

) beantworten kann.
Dankeschön!