Hallo,
ich bin gerade dabei die AV für 2011 zu erledigen und frage mich nur noch welchen Wert ich hier eingebe: "Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen"
Ich war 2011 beim selben Arbeitgeber beschäftigt, allerdings von Jan - Jul in Vollzeit, von Aug - Dez als geringfügige Kraft (da Karenz).
Unter Steuerakt - Lohnzetteln wird nun der AG unter L1 gelistet mit den Vollzeitbezügen, sowie unter L18 mit dem geringfügigen Lohn.
Soll ich nun 1 oder 2 gehaltsauszahlende Stellen angeben?
Danke