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Benutzerbild von murli25
murli25
 
kinderbetreuungsgeld? - 14.07.2004, 08:32

hi!

da ich ja im herbst "nur" geringfügig beschäftigt war, aber aufgehört hab, bevor ich schwanger wurde, bekomme ich ja kein wochengeld, sondern ab geburt das kinderbetreuungsgeld.

beim frauenarzt wissen die anscheinend nicht, ob ich es beantragen muss, bevor ich geboren hab.

weiss das wer?? stimmt es, dass man erst mit der geburtsurkunde auf die gkk geht und nix vorher beantragen muss??

danke

claudia
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Alt
Benutzerbild von happy
happy
 
14.07.2004, 08:44

du musst vorher nix beantragen...
ich bin studentin und konnte das kbg auch erst nach der geburt mit geburtsurkunde und GANZ WICHTIG mit der Finanzamtsbestätigung über die Familienbeihilfe beantragen. Hat ewig gedauert!
(#3) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von murli25
murli25
 
14.07.2004, 08:48

aha...vielen dank..finanzamtbestätigung?? das muss ich wohl auch beantragen, oder??

wie lang hast drauf gewartet..?? *grummel*

ich bin übrigens aus oö, aber ich schätz, das wird überall gleich sein...

am besten wirds sein, ich ruf mal auf der gk an, oder??

danke dir auf jeden fall für die rasche antwort!!!

claudia
(#4) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von happy
happy
 
14.07.2004, 08:51

finanzamtsbestätigung: bekommst du per post zugeschickt, nachdem du am finanzamt um familienbeihilfe angesucht hast (das ist ja meist das allererste was man macht - nach der geb.urkunde). Dann bekommst du einen Bescheid (bei mir gings recht flott), dass du bis zum 18. geb. des kindes familienbeihilfe kriegst und den brauchst du, um fürs kbg einreichen zu können...
kompliziert gell?!
ich glaube aber, das ist in ganz ö gleich... am besten wird wohl sein, du rufst bei der kk an. (ich red übrigens die ganze zeit von der wgkk).
(#5) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von murli25
murli25
 
14.07.2004, 08:55

jo, dank dir nochmal...wirklich kompliziert...aber naja..bürokratie halt..*grr*

lg, claudia

p.s.: dafür kommt dann halt nach der wartezeit der grosse geldsegen..*freu*
 

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