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Meli89
 
Arbeitslos dann Karenz - habe ich danach auch Anspruch auf Arbeitslosengeld? - 04.01.2012, 18:54

Hallo miteinander,

hab mal eine Frage, Anfang 2010 habe ich erfahren dass ich schwanger bin, kurz zuvor habe
ich bei meiner Firma gekündigt und hatte aber noch nichts anderes - wurde von meinen Chefs extrem fertig gemacht, darum bin ich gegangen! Also war ich arbeitslos - AMS hat mich wegen der Schwangerschaft auch gar nicht mehr vermittelt...jetzt läuft meine Karenz Ende Juni aus und schön langsam muss ich mir mal überlegen wie es weitergeht! Da ich in ein paar Monaten gerne ein zweites Kind möchte
würde es mich interessieren ob ich überhaupt Anspruch auf auf Arbeitslosengeld habe wenn ich ja vor
der Karenz schon arbeitslos war!?
Weiß das zufällig jemand?

Danke!
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Alt
Benutzerbild von MatsBM
MatsBM
 
04.01.2012, 20:30

Das ALG ist doch soweit ich weiss zeitlich befristet und ich gehe aufgrund deiner Angaben davon aus dass ein Großteil dieses Zeitraums bis zum Mutterschutz bereits verbraucht wurde.
Demzufolge hättest du nach Ende deines KBG-Bezugs (in Karenz kannst du mangels Dienstverhältnis ja gar nicht sein!) womöglich noch Anspruch auf ALG aber lediglich bis die gesamte Bezugsdauer erreicht ist.
Dem Arbeitsmarkt musst du aber auch zur Verfügung stehen für mind. 16h/Woche und für diese Stunden eine Kinderbetreuung nachweisen.

Liebe Grüße
Mats
(#3) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von -Blume-
-Blume-
 
04.01.2012, 20:32

Zitat:
Zitat von MatsBM Beitrag anzeigen
(in Karenz kannst du mangels Dienstverhältnis ja gar nicht sein!)
Das versteh ich jetzt nicht, was ist man dann?

Ich habe vor kurzem einen Mutterschaftsaustritt gemacht und bleibe solange zuhause bis KBG endet.
Dann hab ich entweder einen neuen Job oder ich muss mich arbeitlos melden.

Wenn mich wer fragt was ich mache, sage ich, dass ich in Karenz bin, was sollte ich sonst sagen?
(#4) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von MatsBM
MatsBM
 
04.01.2012, 20:48

@ -Blume-:

Von mir aus kannst du sagen was du willst, aber...

die Karenz ist die Freistellung von deinem Arbeitsplatz bis zum 24.Lebensmonat deines Kindes - darauf hast du gesetzlichen Anspruch und das geht nur wenn du ein DV hast.

Der KBG-Bezug wiederum ist die andere Sache unabhängig davon ob du ein karenziertes DV hast oder nicht und hier gibt es eben die verschiedenen Varianten die bis zum 36. Lebensmonat des Kindes (bei 30+6 und Bezug beider Elternteile) gehen können.

Liebe Grüße
Mats
Dieser Beitrag von MatsBM gefällt: Rapunzel025
(#5) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von -Blume-
-Blume-
 
04.01.2012, 20:50

Zitat:
Zitat von MatsBM Beitrag anzeigen
@ -Blume-:

Von mir aus kannst du sagen was du willst, aber...

die Karenz ist die Freistellung von deinem Arbeitsplatz bis zum 24.Lebensmonat deines Kindes - darauf hast du gesetzlichen Anspruch und das geht nur wenn du ein DV hast.

Der KBG-Bezug wiederum ist die andere Sache unabhängig davon ob du ein karenziertes DV hast oder nicht und hier gibt es eben die verschiedenen Varianten die bis zum 36. Lebensmonat des Kindes (bei 30+6 und Bezug beider Elternteile) gehen können.

Liebe Grüße
Mats
Das weis ich alles

Gut dann bin ich halt nicht in Karenz sondern beziehe KBG
 

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