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Elaine
 
Betriebsurlaub - 30.11.2011, 11:44

Hallo!

Kennt sich da wer aus wie das rechtlich ist:

Firma X teilt seinen Mitarbeitern den gesamten Jahresurlaub (25 Tage) fix als Betriebsurlaub ein (3 Wochen im Sommer, der Rest Fenstertage, Weihnachten).

Somit haben die Mitarbeiter der Firma X keine Möglichkeit zu anderen Zeiten Urlaub zu nehmen.

Darf Firma X das?

Lg Ela
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(#2) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von Glueckskatze
Glueckskatze
 
30.11.2011, 12:11

Hier hab ich was dazu gefunden - bis zu zwei Wochen darf die Firma verplanen, den Rest aber nicht:

Urlaubsgesetz-Betriebsurlaub-muss-jeder-zustimmen Urlaubsgesetz-Betriebsurlaub-muss-jeder-zustimmen (Link zu derstandard.at)

LG,
Glueckskatze
(#3) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von ClaHRa
ClaHRa
 
30.11.2011, 21:17

Nein darf sie nicht. Sagt der Betriebsrat dazu nix oder gibt es dort keinen?
Wenn es keinen gibt, zur Arbeiterkammer gehen.

Harald
(#4) [Permalink]
Alt
legelata
 
30.11.2011, 22:05

nein darf sie nicht. den zeitpunkt des urlaubsantrittes ist grundsätzlich zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer zu vereinbaren. § 4 Abs 1 UrlG
die rechtssprechung (ogh) erachtet aber die arbeitsvertragliche vereinbarung eines zweiwöchigen betriebsurlaubes, da dem arbeitnehmer ein ausreichend langer teil des urlaubes zum verbrauch nach individuellen bedürfnissen verbleibt, als zulässig.
(#5) [Permalink]
Alt
Elaine
 
01.12.2011, 08:23

Zitat:
Zitat von ClaHRa Beitrag anzeigen
Nein darf sie nicht. Sagt der Betriebsrat dazu nix oder gibt es dort keinen?
Wenn es keinen gibt, zur Arbeiterkammer gehen.

Harald
Der Betriebsrat ist leider für die "würscht" - der wehrt sich nicht dagegen.

Lg Ela
(#6) [Permalink]
Alt
Elaine
 
01.12.2011, 08:23

Vielen Dank für Eure Hilfe!
(#7) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von ClaHRa
ClaHRa
 
01.12.2011, 22:58

Zitat:
Zitat von Elaine Beitrag anzeigen
Der Betriebsrat ist leider für die "würscht" - der wehrt sich nicht dagegen.

Lg Ela
Dann würde ich ihn absetzen oder ihm die AK auf den Hals hetzen.

Harald
 

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