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existenzminimum - bitte um eure hilfe -
19.10.2011, 06:01
hallo,
ich lebe in der folgenden situation:
lebe mit exmann zusammen, m. d. ich zwei kinder habe (die leben bei uns).
er muss nun klarerweise für die beiden kinder aus der vorehe alimente zahlen.
er bekommt aber "nur" die frühpension. so, nun meint das gericht das sein existenzminimum
statt über euro 700 ist ein bisschen was über euro 400 ist (ich weiss die zahlen jetzt nicht genau),
weil er in einer partnerschaft lebt (also mit der exfrau - mit mir). stimmt das? hat jemand von euch damit
erfahrung? ich verdiene selbst nicht so viel, kann aber nicht (und jetzt bitte nicht steinigen) für die kinder aus der vorehe aufkommen. er zahlt mir selbst keinen cent für die kinder, die jetzt mit uns zusammenleben.
muss mit der kbh auskommen. wir wohnen eigentlich nur mehr zusammen, weil sich keiner von uns eine wohnung alleine leisten kann. bitte dringend um eure antworten.
vielen lieben dank.
lg
petra
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19.10.2011, 08:41
dein einkommen wird bei ihm mitgerechnet, weil haushaltseinkommen, ob nun geschieden oder nicht
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19.10.2011, 10:08
Ja, das ist rechtlich in Ordnung. Gibt es denn gar keine Möglichkeit, dass zB. Dein Ex auszieht (vorläufig wieder zu seinen Eltern oder Ähnliches)?
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19.10.2011, 11:40
Zitat:
Zitat von Birke
Ja, das ist rechtlich in Ordnung. Gibt es denn gar keine Möglichkeit, dass zB. Dein Ex auszieht (vorläufig wieder zu seinen Eltern oder Ähnliches)?
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nein, leider nicht, es ist seine wohnung (mietvertrag). und ich kann mich auch nirgends anders wo anmelden. weil ich niemanden habe. nur habe ich das problem, das es sich schon jetzt nicht ausgeht mit dem geld. und dann erst? gibt es evtl. eine einspruchsmöglichkeit?
lg und danke
petra
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19.10.2011, 11:42
hmmm eigentlich ist es ja dann eine wohngemeinschaft und keine lebensgemeinschaft
erkundige dich mal am sozial amt oder so? ich denke da muß es doch eine regelung geben
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19.10.2011, 12:10
Da ihr nicht mehr in einer Ehe oder eheähnlichen Beziehung lebt dürfte das Geld eigentlich nicht zusammengerechnet werden, vorausgesetzt ihr habt strikte Haushaltstrennung, würd mich da auch genauer informieren.
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19.10.2011, 13:23
Vielleicht kannst Du Dich einmal am Bezirksgericht, da gibt es Tage mit kostenloser Rechtsberatung, einmal erkundigen,ob bei euch wirklich gemeinsamer Haushalt vorliegt.
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19.10.2011, 13:47
Vielleicht kannst du bei ihm Untermieter sein wenn das geht.
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19.10.2011, 13:48
Für Wohnbeihilfe gilt dies - vielleicht kommst du damit weiter...
Ehen und Lebensgemeinschaften
Bei aufrechten Ehen, eingetragenen Partnerschaften oder Lebensgemeinschaften sind die Einkünfte beider PartnerInnen der Berechnung des Einkommens zu Grunde zu legen. Bei nachweislicher Aufgabe der Wohnungsnutzung durch einen Ehepartner oder eingetragene/n PartnerIn ist dessen/deren Einkommen abzüglich des Richtsatzes für Ausgleichszulagen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz oder der vor Gericht vereinbarten Unterhaltsleistungen zum Haushaltseinkommen hinzu zu zählen. Es ist zumindest eine notarielle Beglaubigung der Trennung der PartnerInnen notwendig.
http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbau...setzungen.html
-Fleur-
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19.10.2011, 15:11
Hab gehört das geht schon irgendwie aber man muss dann aber getrennt Haushalt führen und das auch nachweisen können, also zwei Kühlschränke usw...
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19.10.2011, 19:36
hallo
und vielen dank für eure vielen antworten.
wir wohnen schon zusammen. allerdings mehr oder weniger getrennt.
haben eine zweistöckige wohnung. kaufen getrennt ein....und alles andere auch,
um die kinder kümmere ich mich ausschliesslich alleine......
evtl. sollte ich wirklich einen notar fragen, ob so etwas möglich ist-aus
einer lebensgemeinschaft eine wohngemeinschaft zu beglaubigen.
liebe grüsse
petra
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20.10.2011, 10:09
Zitat:
Zitat von Griseldis
Hab gehört das geht schon irgendwie aber man muss dann aber getrennt Haushalt führen und das auch nachweisen können, also zwei Kühlschränke usw... 
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Das ist in einigen Küchen kaum möglich, aber zumindest getrennte Kühlschrankfächer, Zahnbürsten nicht in einem gemeinsamen Becher, klarerweise getrennte Schlafmöglichkeiten, die Wäsche wird nicht gemeinsam gewaschen, kein gemeinsames Essen usw. also alles das darauf schliessen lässt das man wirklich versucht in einem gemeinsamen Haushalt getrennt zu leben.
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26.10.2011, 21:36
Zitat:
Zitat von Sunshine1972
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er bekommt aber "nur" die frühpension. so, nun meint das gericht das sein existenzminimum
statt über euro 700 ist ein bisschen was über euro 400 ist (ich weiss die zahlen jetzt nicht genau),
weil er in einer partnerschaft lebt (also mit der exfrau - mit mir). stimmt das? hat jemand von euch damit
lg
petra
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Hallo,
sein "existenzminimum" gilt als unterste grenze dessen, was ihm zum leben bleiben muss, wenn die alimente für alle kinder von seinem einkommen abgezogen werden.
Das ist der springende Punkt!
Du sagst, das du für deine kinder keine alimente von ihm bekommst, ob du das geld von ihm verlangst, ist natürlich deine sache.
Allerdings sollten die unterhaltsansprüche für deine beiden kinder trotzdem am bezirksgericht berechnet werden. Das existenzminimum, also jener betrag der ihm bleiben muss, ändert sich dadurch nicht.
Was sich aber sehr wohl ändert, ist die höhe jenes betrages der für die zahlung von unterhaltsansprüchen für die beiden anderen kinder zur verfügung steht, weil deine kinder eben auch einen anspruch haben.
Ob du das geld dann wirklich einforderst weil du alles für die kids bezahlst, oder ob es auf seinem konto bleibt, weil er wg. dem gemeinsamen haushalt eh auch zu deren unterhalt beiträgt, ist dann vereinbarungssache zwischen euch.
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27.10.2011, 19:21
Zitat:
Zitat von Sunshine1972
hallo,
ich lebe in der folgenden situation:
lebe mit exmann zusammen, m. d. ich zwei kinder habe (die leben bei uns).
er muss nun klarerweise für die beiden kinder aus der vorehe alimente zahlen.
er bekommt aber "nur" die frühpension. so, nun meint das gericht das sein existenzminimum
statt über euro 700 ist ein bisschen was über euro 400 ist (ich weiss die zahlen jetzt nicht genau),
weil er in einer partnerschaft lebt (also mit der exfrau - mit mir). stimmt das? hat jemand von euch damit
erfahrung? ich verdiene selbst nicht so viel, kann aber nicht (und jetzt bitte nicht steinigen) für die kinder aus der vorehe aufkommen. er zahlt mir selbst keinen cent für die kinder, die jetzt mit uns zusammenleben.
muss mit der kbh auskommen. wir wohnen eigentlich nur mehr zusammen, weil sich keiner von uns eine wohnung alleine leisten kann. bitte dringend um eure antworten.
vielen lieben dank.
lg
petra
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das verminderte existensminimum hat nix mit deiner anwesenheit oder einkommen zu tun sondern das ist im gesetz so verankert das bis zu einen niedrigeren existenssatz bei alimentation gepfändet werden kann. das heisst die PVa zieht es gleich ab und schickt es weiter.
mein exmann hatte mindestpension und wurde auch auf knapp 500 euro runtergepfändet sprich die PVA hats im gleich abgezogen.
Es wird dir nichts anderes übrig bleiben als bedarfgerechte Mindestsicherung einzureichen damit du über die runden kommst.
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30.10.2011, 17:52
Verständnisfrage, weil da so oft "Exmann" steht:
Seid ihr jetzt zusammen? Sind seine Kinder, für die er Alimente zahlen muss, mit dir oder mit einer anderen Frau? Wohnst du mit ihm zusammen, obwohl er dein Ex ist, oder ist er "ein" Ex, also der von einer anderen Frau?
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30.10.2011, 17:55
Zitat:
Zitat von Sunshine1972
hallo,
ich lebe in der folgenden situation:
lebe mit exmann zusammen, m. d. ich zwei kinder habe (die leben bei uns).
er muss nun klarerweise für die beiden kinder aus der vorehe alimente zahlen.
er bekommt aber "nur" die frühpension. so, nun meint das gericht das sein existenzminimum
statt über euro 700 ist ein bisschen was über euro 400 ist (ich weiss die zahlen jetzt nicht genau),
weil er in einer partnerschaft lebt (also mit der exfrau - mit mir). stimmt das? hat jemand von euch damit
erfahrung? ich verdiene selbst nicht so viel, kann aber nicht (und jetzt bitte nicht steinigen) für die kinder aus der vorehe aufkommen. er zahlt mir selbst keinen cent für die kinder, die jetzt mit uns zusammenleben.
muss mit der kbh auskommen. wir wohnen eigentlich nur mehr zusammen, weil sich keiner von uns eine wohnung alleine leisten kann. bitte dringend um eure antworten.
vielen lieben dank.
lg
petra
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Dass ihr zusammen wohnt und zusammen Kinder habt macht es sicher zu einer Lebensgemeinschaft, daran gibt es nichts zu rütteln. Damit wird dein Einkommen angerechnet. Das wäre auch so, wenn er keine Kinder hätte. Es ist auch rechtens, dass er trotz MP Alimente zahlen muss (werden nicht hoch sein, aber wenn er eh schon wenig hat, ist es trotzdem viel für ihn), aber ich glaube, die Pension wird für die Kinder dann auch um was raufgesetzt (?)
... Trotzdem, durch die Anrechnerei habt ihr de facto fast nur dein Einkommen. Schwierig.
Möglichkeit 1: Du schaust, dass du mehr verdienen kannst (machst du VZ? Eventuell Überstunden dazu) und er macht den Hausmann.
Möglichkeit 2: Er verdient was geringfügig dazu, ich glaube (aber lieber nachfragen), dass er dann trotzdem die Pension behalten kann.
Möglichkeit 3: Ihr trennt euch, dann kriegt er eine höhere Mindestsicherung, weil dein Einkommen nicht angerechnet wird, und du kriegst ebenfalls Mindestsicherung für dich und die 2 Kinder. Wohnbeihilfe gibt es auch, dh ihr steht sicher nicht schlechter da.
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