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Benutzerbild von Petra25
Petra25
 
Kredit und Lebensversicherung - 05.10.2011, 10:07

Hallo an alle

Ich habe eine Frage an euch :
Ich habe einen Kredit und eine Lebensversicherung diese musste ich abschliessen damit ich den Kredit erhalte.
Der Kredit läuft bis 2017 so wie die Versicherung , was passiert mit der Lebensversicherung wenn ich meinen Kredit nächstes Jahr ausbezahlen würde, erhalte ich was von der Versicherung bzw den Rückkaufwert oder nicht ?

Lg
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Benutzerbild von Mira77
Mira77
 
05.10.2011, 10:29

Hallo,
bei uns war es eine Ablebensversicherung. Versicherungssumme war jeweils der halbe noch ausstehende Kreditbetrag. Die Versicherung wurde einmal im Jahr bezahlt. Als wir den Kredit vorzeitig zurückgezahlt hatten, war natürlich die ausstehende Summe 0 und daher auch keine Lebensversicherung mehr zu bezahlen.

Da es sich um eine reine Ablebensversicherung gehandelt hat, gab es auch keinen Rückkaufswert.
lg
(#3) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von MatsBM
MatsBM
 
05.10.2011, 10:34

Bei der Lebensversicherung kommt es darauf an um welche Form derselben es sich handelt.
-Ablebens bzw. Risikoversicherung: da bekommst du nichts zurück
-Er/Ablebens- oder Erlebensversicherung: Hier gibt es nach Ende der Laufzeit die Versicherungssumme zzgl. Gewinnanteil ausbezahlt. Bei vorzeitigem Rückkauf bekommst du den Rückkaufswert zzgl. Gewinnanteil.

LG
Mats
(#4) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von Petra25
Petra25
 
Daumen hoch 05.10.2011, 10:47

Es ist eine Risikoversicherung , okay da bekomme ich nichts retour ;-(

Kann ich diese Versicherung zumindestens absetzen lassen beim Finanzamt ?

Lg
(#5) [Permalink]
Alt
mph266
 
05.10.2011, 12:12

ja, risikolebensversicherungen sind topfsonderausgaben... fraglich nur, ob der steuereffekt nennenswert sein wird
(#6) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von MatsBM
MatsBM
 
05.10.2011, 13:29

Zitat:
Zitat von Petra25 Beitrag anzeigen
Es ist eine Risikoversicherung , okay da bekomme ich nichts retour ;-(

Kann ich diese Versicherung zumindestens absetzen lassen beim Finanzamt ?

Lg
Ja das geht unter den Topf Sonderausgaben bis zum jeweiligen Höchstbetrag von 2920,-- (für alle Topf Sonderausgaben) pro Steuerpflichtigen.
Von der Summe der Sonderausgaben wird 1/4 zur steuerlichen Berücksichtigung herangezogen.

Liebe Grüße
Mats
 

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