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Dyskalkulie und Klasse wiederholen -
27.06.2011, 14:59
Hätte ein Frage bezüglich Dyskalkulie bzw vielleicht habts ihr ein paar Erfahrungsberichte.
Wüsste gerne, ob es bei Dyskalkulie Sinn macht, wenn ein Volkschulkind die Klasse wiederholt ?
Kind kann zb ohne gröberer Probleme addieren, subtrahieren, multip. und dividieren sowie das Einmaleins. Wobei das Einmaleins ohnehin nur auswendig lernen ist und kein Problem darstellt.
Problematisch ist Kopfrechnen im Hunderterbereich, wobei das Kind auch keine Zahlenvorstellung hat, sprich 187 und 799 kann es sich nicht vorstellen bwz sieht es diesen Zahlenstrahl nicht vor sich und tut sich damit sehr schwer diese Zahlen im Kopf zu addieren oder auch zu subtrahieren. Wenns untereinander geschrieben wird wie bei der Addition ist das allerdings kein Problem.
Lehrperson ist der Meinung, dass Wiederholen Sinn macht und sich das Kind dann um einiges leichter tut.
Hat jemand damit Erfahrung?
Für mich persönlich ist diese Aussage nicht logisch weil ich mir denke, kannst das Kind ja nicht jede Klasse nur wegen Mathematik zweimal machen lassen bzw wenn man unter Dyskalkulie leidet, wird sich das auch nicht bessern, oder doch ?
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27.06.2011, 15:18
Den Sinn darin kann ich auch nicht sehen. Mein Kind ist Legastheniker jetzt und hat auch immer Probleme mit dem Kopfrechnen schon gehabt auch schon in der VS. Trotz allem hat es gerade das 2. Gym abgeschlossen und das obwohl es keinen Taschenrechner benutzen darf wegen der Professorin. Normalerweise dürfen die Kinder in der höheren Schule aber den Taschenrechner verwenden wodurch zwar leider die Kinder das Kopfrechnen wieder ein wenig verlernen, aber ich sehe echt keinen Sinn nur wegen des Kopfrechnens eine Klasse zu wiederholen. Irgendwann machts entweder Klick und der Knopf geht auf. Bzw. leben wir im Technik-Zeitalter wo du am Handy auch einen Taschenrechner hast.
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27.06.2011, 15:58
Bei meiner Tochter wurde vor kurzem eine Diagnostik gemacht.
Bei der Besprechung des Ergebnisses sagte mir die Psychologin, dass es bei Dyskalkulie "gezielte Übungen" gibt.
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27.06.2011, 16:28
danke für eure antworten
@ winnetou, wie wirkt sich die dyskalkulie deiner tochter in der schule aus bzw muss sie nicht wiederholen, wird ihre leistung vom lehrer anders bewertet ?
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27.06.2011, 16:54
Zitat:
Zitat von -Mily-
danke für eure antworten
@ winnetou, wie wirkt sich die dyskalkulie deiner tochter in der schule aus bzw muss sie nicht wiederholen, wird ihre leistung vom lehrer anders bewertet ?
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Die Lehrerin hätte gerne, dass sie wiederholt, aber das ist eine andere Geschichte und sprengt den Rahmen. 
Ich weiß noch nicht, ob meine Tochter Dyskalkulie hat.
Die Psychologin meinte, jetzt sind mal Ferien, dann schauen wir, wie es ihr in der zweiten Klasse geht.
Wir sollen ihr in regelmäßigen Abständung Rückmeldung geben und gegebenenfalls wird sie meine Tochter auf Dyskalkulie testen.
Bei dem Gespräch hat sie mir gesagt, dass es Übungen gibt.
Wiederholen halte ich persönlich nicht für sinnvoll.
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27.06.2011, 17:17
Ihr findet ganz viele Übungen, Spiele zum Ausdrucken, Arbeitsblätter etc. zum Thema im Internet. Die finde ich in jedem Fall sinnvoll und hilfreich, egal ob das Kind nun ausgetestet ist oder nicht. Nur Zuwarten würde ich nicht, sondern gezielt spielerisch fördern.
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27.06.2011, 19:34
Hi!
Wiederholen an sich löst das Problem Deines Kindes ja nicht, wenn es tatsächlich an Dyskalkulie leidet.
Google mal nach "Michael Gaidoschik" und seinem Rechenschwächezentrum. Die sitzen zwar in Graz, aber seine Bücher (samt anwendbaren Übungen) sind für Laien verständlich.
Das hier hilft vielleicht auch:
Gibt auch einen zweiten Band, wenn es um das erarbeiten größerer Zahlenräume geht.
LG Ellenlilith
Wenn Du mehr brauchst gerne auch PN
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28.06.2011, 08:15
So wie ich es verstehe, liegts rein nur am Kopfrechnen, weil dem Kind die Zahlenvorstellungskraft fehlt. Beim schriftlichen Rechnen weiß das Kind ja den Ansatz, oder? Die Methodik des Ausrechnens ist zwar sicher "erlernt", aber das ist ja egal, solange das Kind zum richtigen Ergebnis kommt.
Gaidoschik kenne ich. Er vermittelt einen, für mich zumindest, ganz neuen Ansatz in der schriftlichen Addition und Subtraktion im mehrstelligen Bereich. Das erleichtert rechenschwachen Kindern das Verständnis.
Wiederholen halte ich für nicht sinnvoll.
lG
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28.06.2011, 14:08
danke für die vielen anregungen.
kopfrechnen mit kleinen zahlen sprich 23 und 4 oder 88 und 1 klappt gut aber wie gesagt, sobald es über den hunderter rüber geht wird es sehr schwer.
ein problem ist auch 187 plus 417 zb. das kind kann dann zwar 400 plus 100 ergibt 500. nur alles andere wird dann fast unmöglich bzw kommt`s dann irgendwann schon drauf, dass man die 87 dazu rechnen könnte und dann 587 erhält. dann muss man aber noch die 17 hinzu zählen und 587 plus 17 ist dann total schwer weil das kind nicht versteht, dass es jetzt denn 500 - er überschreitet und in den 600-er Zahlenbereich gelangt.
Ein weiteres Problem ist rechnen mit cm, dm etc sowie kg, dag usw.
klar, das umrechnen ist eh nur eine übungssache - nur das kind kann sich das ganze nicht vorstellen und auch durch zeigen, erklären wieviel denn jetzt ein meter ist und wieviel ein cm etc wird es beim rechnen an sich schwierig.
hat denn in bezug auf wiederholen nur der lehrer was zu sagen oder können die eltern dem widersprechen und sagen, dass dies nicht gewünscht wird?
in den volksschulen können ja keine wiederholungdprüfungen abgelegt werden ?
problem ist halt auch, dass das kind absolut nicht wiederholen will, sehr sensibel ist und mehr oder weniger nur mehr am weinen, will nicht mehr zur schule obwohl es immer gerne gegangen ist usw.
lehrer ist der meinung, dass das kind noch oft im leben situationen ausgesetzt sein wird die unangenehm sind und es lernen muss damit umzugehen usw usw.
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28.06.2011, 14:29
Ich würde mich mit dem Problem an den/die Schulpsycholgen-in wenden und das Problem besprechen. Bei uns wäre die Schulpsychologin jederzeit bereit gewesen uns in einem Gespräch mit der Lehrerin zu unterstützen.
In welche Klasse geht dein Kind?
Eine befreundete Lehrerin sagte mir, dass sich die meistens Kinder mit dem Addieren untereinander leichter tun.
334
578
ist für die meisten leichter als
334 +578
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28.06.2011, 14:30
Zitat:
Zitat von -Mily-
hat denn in bezug auf wiederholen nur der lehrer was zu sagen oder können die eltern dem widersprechen und sagen, dass dies nicht gewünscht wird?
in den volksschulen können ja keine wiederholungdprüfungen abgelegt werden ?
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Wenn ein Gegenstand mit Nicht genügend als Zeugnisnote abgeschlossen wird, ist der Schüler nicht berechtigt in die nächsthöhere Schulstufe aufzusteigen und damit entscheidet der Lehrer allein ein Wiederholen einer Schulstufe. Gegen diese Note kannst du Einspruch erheben, früher hat man gesagt eine "Notenbeschwerde" machen. Achtung, da gilt es Fristen einzuhalten!
Oft wird aber eine "freiwillige" Wiederholung zwischen Lehrer und Eltern vereinbart, dann ist es ein gemeinsamer Entschluss.
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28.06.2011, 14:37
Zitat:
Zitat von -Mily-
wobei das Kind auch keine Zahlenvorstellung hat, sprich 187 und 799 kann es sich nicht vorstellen bwz sieht es diesen Zahlenstrahl nicht vor sich und tut sich damit sehr schwer diese Zahlen im Kopf zu addieren oder auch zu subtrahieren. Wenns untereinander geschrieben wird wie bei der Addition ist das allerdings kein Problem.
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Ich rechne auch nicht, indem cih mir Zahlenstrahle vorstelle. Rechnen war bei mir lange eine rein mechanische Tätigkeit. Dadurch kam dann auch die Fähigkeit zum Kopfrechnen (nicht Zahlenstrahl vorstellen, sondern das, was ich aufschreiben würde.
Dyskalkulie ist diagnostiziert?
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28.06.2011, 14:40
Zitat:
Zitat von minnimaus
Wenn ein Gegenstand mit Nicht genügend als Zeugnisnote abgeschlossen wird, ist der Schüler nicht berechtigt in die nächsthöhere Schulstufe aufzusteigen und damit entscheidet der Lehrer allein ein Wiederholen einer Schulstufe.
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Ach so?  Ich habe mir gedacht, dass das Sitzenbleiben mit nur einem Fünfer in der Volksschule in meiner Volksschulzeit abgeschafft worden wäre - ist es wieder eingeführt worden, oder hängt das vom Bundesland ab, weil Pflichtschulen ja Landessache sind (ich habe in Graz die Schulbank gedrückt)?
Ich erinnere mich konkret daran, dass meine 2. Klasse 1974 das letzte Jahr war, wo man mit einem Fünfer sitzen blieb. Getroffen hat es ein Mädchen in Rechnen (soviel ich weiß, hieß es zu meiner Zeit in der VS noch nicht Mathematik), das die 2. Klasse schon einmal gemacht hatte und deshalb in die Sonderschule musste (dort konnte sie aber dann die 3. Klasse besuchen).
Geändert von wbkh (28.06.2011 um 15:24 Uhr)
Grund: Grammatikfehler
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28.06.2011, 15:41
Zitat:
Zitat von wbkh
Ach so?  Ich habe mir gedacht, dass das Sitzenbleiben mit nur einem Fünfer in der Volksschule in meiner Volksschulzeit abgeschafft worden wäre - ist es wieder eingeführt worden, oder hängt das vom Bundesland ab, weil Pflichtschulen ja Landessache sind (ich habe in Graz die Schulbank gedrückt)?
Ich erinnere mich konkret daran, dass meine 2. Klasse 1974 das letzte Jahr war, wo man mit einem Fünfer sitzen blieb. Getroffen hat es ein Mädchen in Rechnen (soviel ich weiß, hieß es zu meiner Zeit in der VS noch nicht Mathematik), das die 2. Klasse schon einmal gemacht hatte und deshalb in die Sonderschule musste (dort konnte sie aber dann die 3. Klasse besuchen).
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So steht es im Gesetz:"Schüler von Volksschulen und Sonderschulen sind ohne Rücksicht auf die Beurteilung in den Pflichtgegenständen Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Schreiben, Werkerziehung (Technisches Werken, Textiles Werken), Ernährung und Haushalt sowie Bewegung und Sport zum Aufsteigen berechtigt. "
Eine eigene Regelung gibt es hier:
"Von 1. zu 2. Schulstufe
Schüler der 1. Schulstufe sind ohne Rücksicht auf die Beurteilungen im Jahreszeugnis berechtigt, in die 2. Schulstufe aufzusteigen. Aufgrund dieser pädagogischen Einheit (Schulstufe 1 und 2) können Schüler nicht sitzen bleiben. "
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28.06.2011, 16:33
Zitat:
Zitat von minnimaus
So steht es im Gesetz:"Schüler von Volksschulen und Sonderschulen sind ohne Rücksicht auf die Beurteilung in den Pflichtgegenständen Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Schreiben, Werkerziehung (Technisches Werken, Textiles Werken), Ernährung und Haushalt sowie Bewegung und Sport zum Aufsteigen berechtigt. "
Eine eigene Regelung gibt es hier:
"Von 1. zu 2. Schulstufe
Schüler der 1. Schulstufe sind ohne Rücksicht auf die Beurteilungen im Jahreszeugnis berechtigt, in die 2. Schulstufe aufzusteigen. Aufgrund dieser pädagogischen Einheit (Schulstufe 1 und 2) können Schüler nicht sitzen bleiben. "
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Das beantwortet aber meine Frage nicht - es ging darum, dass eine Schülerin in der 2. Klasse wegen eines Fünfers in "Rechnen und Raumlehre" (ich glaube, so hieß Mathematik damals in der VS) im Jahr 1974 sitzen blieb (bzw. eben nicht sitzen blieb, weil man eine Klasse nicht ein 3. Mal machen konnte, sondern dann in die Sonderschule musste) und die Lehrerin sagte, dass die Schülerin ein Jahr später mit diesem Zeugnis (die anderen Fächer waren positiv, wahrscheinlich litt die Schülerin auch an Dyskalkulie) hätte aufsteigen können, weil man ab 1975 erst mit 2 Fünfern sitzen geblieben wäre! (Ich kann mich aber nicht erinnern, dass in der 3. und 4. Klasse noch jemand sitzen geblieben wäre - in der 1. schon, denn 1. und 2. Klasse waren damals noch keine Einheit.)
Aber wahrscheinlich gibt es im Forum keine Lehrer, die schon in den 1970er-Jahren unterrichtet haben, denn die wären ja schon pensionierte Großeltern.
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28.06.2011, 20:09
Zitat:
Zitat von wbkh
Das beantwortet aber meine Frage nicht - es ging darum, dass eine Schülerin in der 2. Klasse wegen eines Fünfers in "Rechnen und Raumlehre" (ich glaube, so hieß Mathematik damals in der VS) im Jahr 1974 sitzen blieb (bzw. eben nicht sitzen blieb, weil man eine Klasse nicht ein 3. Mal machen konnte, sondern dann in die Sonderschule musste) und die Lehrerin sagte, dass die Schülerin ein Jahr später mit diesem Zeugnis (die anderen Fächer waren positiv, wahrscheinlich litt die Schülerin auch an Dyskalkulie) hätte aufsteigen können, weil man ab 1975 erst mit 2 Fünfern sitzen geblieben wäre! (Ich kann mich aber nicht erinnern, dass in der 3. und 4. Klasse noch jemand sitzen geblieben wäre - in der 1. schon, denn 1. und 2. Klasse waren damals noch keine Einheit.)
Aber wahrscheinlich gibt es im Forum keine Lehrer, die schon in den 1970er-Jahren unterrichtet haben, denn die wären ja schon pensionierte Großeltern.
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Ich kann mir das nicht vorstellen, denn dieses Kind hätte die Voraussetzungen keinesfalls erfüllt, denn im Schuljahr vor der Wiederholung muss der Gegenstand positiv abgeschlossen worden sein und die Klassenlehrerkonferenz muss ihr OK geben. Ich nehme einmal an, dass das Kind schon vor der Wiederholung in Rechnen und Raumlehre das N.G. hatte. Auch heutzutage würde es in der Sonderschule landen. Ich weiß allerdings nicht wie es in den 70er Jahren war.
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