19.01.2011, 14:00
Zitat:
Zitat von MatsBM
Bei Anspruch auf das kleine PP nimmst du die Fahrtstrecke des kürzesten/schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels ( www.wienerlinien.at oder www.oebb.at) und den Fußweg (z.B. google.maps) vom Wohnort zur Haltestelle/Bahnhof und von der Haltestelle/Bahnhof zum Dienstort jeweils aufgerundet auf volle km.
Steht ihm hingegen das große PP zu, ist die kürzeste Wegstrecke von Wohnort zum Dienstort heranzuziehen (z.B. google.maps)
Liebe Grüße
Mats
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Bei uns gings um die kleine PP. Wir habens auch so berechnet und jede HP hatte ein anderes Ergebnis. Mal warens 20,5 km, mal 19,8 km, dann 19 km für die exakt gleiche Strecke

. Also hab ich beim Finanzamt angerufen und gefragt wonach die gehen und da wurde mir gesagt, da gibts eine Liste wo die Kilometer von A nach B draufstehen. Wir haben sie genehmigt bekommen, weil das Finanzamt sagte, es sind knapp über 20 km.