Hallo,
kenne mich nun nicht mehr wirklich aus...
Hab gerade gelesen, dass ich mind. 2 Monate in Karenz gehen MUSS..
Während der Karenz darf ich geringfügig beschäftigt sein, oder auch eine eine Beschäftigung ÜBER geringfügigkeit mit zeitlicher einschränkung (13 wochen pro kalenderjahr)
Jetzt war es eigentlich gar nicht geplant dass ich in karenz geh, sondern den dienstvertrag auf teilzeit ändere und nach dem mutterschutz wieder 20-25 stunden offiziell arbeite...
Wenn ich 2 Monate Karenz in Anspruch nehmen muss, hab ich damit kein Problem (dann hab ich wenigstens länger den Kündigungsschutz) aber was darf ich da jetzt verdienen?
Kinderbetreuungsgeld wird 15+3 werden (da sind ca. 1000€ netto zuverdienstgrenze / monat)
wie werden diese 13 Wochen aufs Kalenderjahr gerechnet? aliquoter Anspruch? entbinde anfang april und hätte dann juni + juli Pflichtkarenz, darf ich dann nur 6 Wochen zwischen geringfügig und dem 1000er netto verdienen? oder auch mehr? oder sicherheitshalber nur geringfügig? andererseits gibt es laut WKO keine konsequenzen??
möchte auf gar keinen fall mit dem finanzamt probleme bekommen und vielleicht etwas zurückzahlen müssen... das ist ja schön wenns vor gericht keine konsequenzen hat, aber da zählt die finanz ja nicht dazu?
ganz schön kompliziert...
vielleicht kann mir wer weiterhelfen?
übrigens meine quelle:
http://portal.wko.at/wk/format_detai...end,der,Karenz
LG