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Benutzerbild von Sensation
Sensation
 
Beschäftigungsgruppe - Handelskv - 17.11.2010, 12:56

Bräuchte Hilfe bei der Einteilung:

Als Kfm. Angestellte angemeldet.

Betrieb mit bis zu 25 DN.

Durchführung der Buchhaltung u. Personalverrechnung (allein).

Im KV vorhanden:

Beschäftigungsgruppe 3: Angestellte, die auf Anweisung schwierige Tätigkeiten selbständig ausführen.
u.a. unter Punkt c) Angestellte in der BH die mit der Führung von Konten betraut sind. Lohn- u. Gehaltsverr.

Beschäftigungsgruppe 4: Angestellte mit selbständiger Tätigkeit.
u.a. unter Punkt c) selbständige Buchhalter

Beschäftigungsgruppe 5: Angestellte die schwierige Arbeiten selbständig und verantwortlich ausführen oder Angestellte die Tätigkeiten wofür Spezialkenntnisse u. praktische Erfahrung erforderlich sind selbständig u. verantwortlich ausführen.
u.a. unter Punkt c) Leiter der Buchhaltung

Was meint ihr?
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Benutzerbild von EnjoyLife
EnjoyLife
 
17.11.2010, 13:00

Gruppe 3

LG
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Benutzerbild von Nikma0824
Nikma0824
 
19.11.2010, 14:37

Würde auch sagen Gruppe 3 außer es wird auch Bilanzbuchhaltung gemacht... dann 4.
(#4) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von minkimum
minkimum
 
3 - 22.11.2010, 22:36

Gr. 3
(#5) [Permalink]
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lonelypapi35
 
23.11.2010, 09:52

Wer kann eigentlich verbindlich sagen, welche Stufe zutrifft? AK? Gewerkschaft? Und wenn die meint, ok die Tätigkeit klingt nach Stufe xy und der Arbeitgeber ist aber anderer Meinung - was macht man dann?
(#6) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von Sensation
Sensation
 
23.11.2010, 10:16

Zitat:
Zitat von lonelypapi35 Beitrag anzeigen
Wer kann eigentlich verbindlich sagen, welche Stufe zutrifft? AK? Gewerkschaft? Und wenn die meint, ok die Tätigkeit klingt nach Stufe xy und der Arbeitgeber ist aber anderer Meinung - was macht man dann?
gute frage, ich hab keine ahnung!
 

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