Login:
Startseite Forum Blogs Kleinanzeigen Fotogalerie Gutschein-Center Amazon-Shop Hifeanfragen-Zentrum Registrieren
 
Zurück   Parents & more Forum > >> KINDER << > ... für Kinder, die anders sind ..


Antwort
 
Themen-Optionen
(#1) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von Petra25
Petra25
 
Erhöhte Familienbeihilfe bei adhs. - 12.10.2010, 11:55

Hallo an alle

Ich habe eine Frage an euch ;-)

Ich war mit meinen Kind vor einem Jahr austesten bezüglich ADHS, es hat dazumals geheissen nein hat Sie nicht ( wo wir als Elternteil sicher waren so wie unser Kindergarten), unsere Maus ist nur weiter vorraus.
So nun sind wir wieder austesten (aber wo anderst)

Der Verdacht aud ahds bestätigt sich ,Befund und 100% Diagnose werden wir noch erhalten.

Aber nun meine Frage : Wenn ich dann die erhöhte Familienbeihilfe beantrage bekomme ich diese nur ab den jetztigen Zeitpunkt wo ich einen Befund habe ?

Weil das vor einem Jahr zählt ja nicht ,ist das richtig ?

Ach ja und warum bekommen manche die erhöhte Familienbeihilfe bei adhs und manche nicht.




Danke Lg Petra
Mit Zitat antworten
Bezahlte Werbeeinschaltung
(#2) [Permalink]
Alt
schneekoenigin
 
12.10.2010, 12:23

Hallo,

also wir haben sie ab den Zeitpunkt zurückerstattet bekommen wo wir nachgeweisen konnten das wir Therapien und Befunde hatten die seine Krankheit bestätigen.
Mit Zitat antworten
(#3) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von babsi60
babsi60
 
12.10.2010, 14:02

Wir haben auch die erhöhte Familienbeihilfe ab dem Zeitpunkt bekommen als die Diagnose feststand.
Du bekommst sie wahrscheinlich nur wenn dein Kind erheblich dadurch behindert ist, ausserdem hängt es glaub ich ziemlich vom begutachtenden Arzt ab. Obwohl eine Freundin von mir war auch mit Ihrem Kind bei der gleichen Ärztin, die bekomt nichts hat aber mindestens dieselben Schwierigkeiten mit ihrem Sohn wie wir.
Mit Zitat antworten
(#4) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von Petra25
Petra25
 
13.10.2010, 09:01

Vielen Lieben Dank.
Mit Zitat antworten
(#5) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von Catmandu
Catmandu
 
... - 13.10.2010, 10:12

eine Freundin von mir bekommt sie auch nicht. Man sagte ihr erst wenn sie nachweisen kann einen Therapieplatz zu haben und für den sie zahlen muss. Da das ganze bei ihr übers Jugendamt läuft kostet der nichts somit bekommt sie auch derzeit nichts.
Mit Zitat antworten
(#6) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von dani30
dani30
 
13.10.2010, 14:12

Zitat:
Zitat von Catmandu Beitrag anzeigen
eine Freundin von mir bekommt sie auch nicht. Man sagte ihr erst wenn sie nachweisen kann einen Therapieplatz zu haben und für den sie zahlen muss. Da das ganze bei ihr übers Jugendamt läuft kostet der nichts somit bekommt sie auch derzeit nichts.
Nochmal einreichen, auf jeden Fall. Mir wurde es anfangs auch abgelehnt, hab nochmals eingereicht und bin zu einem anderen Arzt gekommen, der es genehmigt hat, nachweisen musste ich gar nichts, ich muss halt alle drei Jahre immer wieder zur Untersuchung, da muss ich schon Behandlungen nachweisen, das ist richtig, aber Nachweis über eine Zahlung nicht, es reicht das ich regelmässig etwas in Anspruch nehme, ob und was ich dafür zahle ist irrelevant, aber nicht beim ersten Termin, da musste ich gar nichts, da reichten die Unterlagen für die Diagnose.

Ich bekam das Geld auch nur bis zum Zeitpunkt rückwirkend an dem die Diagnose stand.
Mit Zitat antworten
(#7) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von Catmandu
Catmandu
 
... - 13.10.2010, 17:27

wir bekommens eh und der Freundin hab ich es auch gesagt. Ob sie es nochmal macht weiß ich nicht so engen Kontakt hab ich nicht.
Mit Zitat antworten
(#8) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von erith
erith
 
18.10.2010, 15:54

des mit der bezahlten terapie stimmt nicht so ganz. wir haben auch bezahlte therapie u kriegens trotzdem.

bei uns wurde rückwirkend für 2,5 jahre ausbezahlt. wusste bis dorthin nicht das mir des zusteht ggg des war schön
Mit Zitat antworten
(#9) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von georgy
georgy
 
19.10.2010, 21:13

hängt hauptsächlich vom Arzt ab ... am besten jeden "ärztlichen Zettel" vorlegen den man hat erste Diagnose wäre der richtige Zeitpunkt ev. erste Therapie. Aber beim Gutachter einfach erklären, ab wann was warum wie war

lg
g.
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen

Gehe zu
Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Erhöhte Familienbeihilfe bei Neurodermitis? marionr1 Gesundheit & Medizin 16 08.02.2009 19:40
erhöhte familienbeihilfe bei allergie? Jonasmama Gesundheit & Medizin 5 06.11.2006 22:15
erhöhte familienbeihilfe bei allergie? Jonasmama Kinder werden älter 10 06.11.2006 22:14
Erhöhte Familienbeihilfe bei Neurodermitis-Kind? ENNOVY Kinder werden älter 12 20.05.2005 10:30
Erhöhte Familienbeihilfe bei Neurodermitis? silbereinhorn Sonstiges & Tratsch 27 15.10.2004 15:09



Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd & Parents.at Internet GmbH.
Suchfunktionen powered by Searchlight © 2013 Axivo Inc.
Minimal empfohlene Bildschirmauflösung: 1280x800 Pixel


IM SINNE DER MEINUNGSVIELFALT WERDEN IN DIESEM FORUM AUCH BEITRÄGE VERÖFFENTLICHT, DIE NICHT MIT DER MEINUNG DES WEBSITEBETREIBERS ÜBEREINSTIMMEN.

Zur parents.at Homepage
Zur YOU.at Homepage