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Nougatmaus
 
Fehler wird nicht gefunden! rechtl. Schritte? - 01.08.2010, 16:13

hallo,

ich hab eine frage: unser citroen ist im november 2 jahre alt. so lange ist auch garantie auf das auto. seit mai steht er ständig in mittlerweile 2 werkstätten weil der fehler der elektronik einfach nicht gefunden wird.

nun überlegen wir, welche rechtlichen schritte kann man einleiten wenn die fehler nicht gefunden werden bzw. die garantie dann abläuft???

kann mir jemand tipps geben?
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(#2) [Permalink]
Alt
tantenina
 
02.08.2010, 07:22

Zitat:
Zitat von Nougatmaus Beitrag anzeigen
hallo,

ich hab eine frage: unser citroen ist im november 2 jahre alt. so lange ist auch garantie auf das auto. seit mai steht er ständig in mittlerweile 2 werkstätten weil der fehler der elektronik einfach nicht gefunden wird.

nun überlegen wir, welche rechtlichen schritte kann man einleiten wenn die fehler nicht gefunden werden bzw. die garantie dann abläuft???

kann mir jemand tipps geben?

die garantie besteht auch nach den 2 jahren, wenn der fehler bereits vor garantieende nachweislich aufgetreten ist. was ja bei dir der fall ist, da brauchst dich nicht sorgen.

kannst du dir eine rechtsauskunft geben lasen (öamtc mitglied?). die können dir sagen wie du vorzugehen hast. eventuell preisnachlass oder gar rückgabe des fahrzeugs, wenn alle schritte eingehalten wurden (nachbesserung des händlers, fristensetzung.. )
(#3) [Permalink]
Alt
HWS
 
03.08.2010, 10:30

Du kannst dem Händler eine Frist geben, bis zu dem er den Fehler behoben haben muss ansonsten du die Wandlung des Kaufvertrages erklärst.

Kommt es zu dieser Wandlung muss der Händler das defekte Fahrzeug zurück nehmen und dir das Geld zurückzahlen (abzüglich einem geringen Betrag für deine Nutzung). Du kannst dann überlegen ob du mit dem Geld ein neues Fahrzeug derselben Marke und Type kaufst oder ein anderes Fahrzeug.
(#4) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von Nougatmaus
Nougatmaus
 
03.08.2010, 10:37

Zitat:
Zitat von HWS Beitrag anzeigen
Du kannst dem Händler eine Frist geben, bis zu dem er den Fehler behoben haben muss ansonsten du die Wandlung des Kaufvertrages erklärst.

Kommt es zu dieser Wandlung muss der Händler das defekte Fahrzeug zurück nehmen und dir das Geld zurückzahlen (abzüglich einem geringen Betrag für deine Nutzung). Du kannst dann überlegen ob du mit dem Geld ein neues Fahrzeug derselben Marke und Type kaufst oder ein anderes Fahrzeug.
danke für deine auskunft. bezieht sich der abgezogene Betrag bei der Wandlung auf den Wert der Eurotaxliste oder wie wird das berechnet?
das auto ist momentan 1 Jahr 20 monate alt, hat ca. 36300 km oben und lt. unseren Infos ist der händlereinkaufspreis lt. Eurotax ca. 5000 euro unter unserem damaligen kaufpreis.
(#5) [Permalink]
Alt
HWS
 
05.08.2010, 19:00

Zitat:
Zitat von Nougatmaus Beitrag anzeigen
danke für deine auskunft. bezieht sich der abgezogene Betrag bei der Wandlung auf den Wert der Eurotaxliste oder wie wird das berechnet?
Der Ersatzwert bei Wandlung ist unabhängig vom Verkehrswert des zurückgegebenen Gutes. Du solltest bei Wandlung fast den Kaufpreis erhalten. Das ist aber generell eine Sache der Einigung zwischen dem Händler und dir. Wenn ihr euch nicht einig werdet, setzt das Gericht den Wert fest.
(#6) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von Nougatmaus
Nougatmaus
 
06.08.2010, 13:14

Zitat:
Zitat von HWS Beitrag anzeigen
Der Ersatzwert bei Wandlung ist unabhängig vom Verkehrswert des zurückgegebenen Gutes. Du solltest bei Wandlung fast den Kaufpreis erhalten. Das ist aber generell eine Sache der Einigung zwischen dem Händler und dir. Wenn ihr euch nicht einig werdet, setzt das Gericht den Wert fest.

wollte mich jetzt wieder mal melden um den stand der dinge preiszugeben:
unser auto steht mittlerweile wieder 5 werktage beim citroen und sie können den fehler nach wie vor nicht finden.
angeblich wurde ein hauptkabelstrang getauscht, aber nach einer testfahrt vom mechaniker war der fehler wieder da. die werktstatt ist ebenso ratlos wie wir.
nun haben wir eine wandlung bereits angedeutet, angeblich muss das der gebietsleiter (der momentan im urlaub ist ) entscheiden wies weitergehen soll. es wird auch noch auf eine anfrage im hauptwerk saarbrücken gewartet, aber meine hoffnung schwindet täglich.

@HWS: hast du persönlich schon erfahrung mit einer wandlung eines garantieautos gemacht? wie lange wird der ablauf dauern? wir sind mittlerweile fast 4 monate mit pausen in regelmäßigen abständen ohne auto und brauchen es dringend.
 

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