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Pflegegeld bei frühkindl.Autismus-nur Stufe 2? -
07.05.2010, 14:43
Hallo!
Wir haben endlich Pflegegeld zuerkannt bekommen. Leider nur Stufe 2...
Ich habe vor zu klagen da ich über 160 Stunden monatlich gerechnet habe bei meinem 3 Jährigen schwer autistischen Kind. Laut Bescheid sind es aber nur 90. Im Durchschnitt also 3 Stunden Pflege täglich.
Kann mir jemand sagen was angerechnet werden müßte?  Gibt es Pauschalen für z.B. Durchschlafstörungen? Alleine die Wachphasen machen im Schnitt 42 Stunden monatlich aus
Was ich berechnet habe:
-Windeln wechseln (Stuhl- und Harninkontinenz)
-Füttern- kann nicht mit Löffel, Gabel umgehen
-Zusätzliches Kochen (will nicht essen was für die Familie gekocht wird)
-Therapien und Zufahrtzeiten
-Ärztliche Termine
-Einschlafsstörungen- es geht nur wenn ich mich mit meinem Kind ins Bett lege.Dauert trotzdem lange.
-Durchschlafsstörungen (Lange Wachphasen in der Nacht- ich muss mein Kind in mein Bett nehmen, beruhigen, auf ihn aufpassen, sprich: auch hellwach bleiben...)
-Medikament verabreichen 3 mal täglich.
-Mehrmals täglich Wut- und Schreianfälle vor allem im Bus, Arztpraxis, Behörden...da hab ich ordentlich Stress und muss ihn beruhigen.
Kennt sich da jemand aus?
Liebe Grüße, 
Violet
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07.05.2010, 14:48
Ich kann Dir nur sagen, dass Therapien nur unter bestimmten Umständen gerechnet werden (häusliche, selbst durchgeführte gar nicht und auswärts dann, wenn Deine Anwesenheit erforderlich ist. Was bei Euch ja wohl so ist).
Ansonsten scheint mir Deine Aufstellung vernünftig, wobei ich allerdings denke, dass Stuhl- und Harninkontinenz bei einem 3-Jährigen noch nicht gerechnet wird.
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07.05.2010, 15:00
Danke Dir  hast Du schon mal geklagt? Bin gerade am Überlegen ob ich mir einen Anwalt suchen soll oder reicht ein Sozialarbeiter der sich auskennt...?
Liebe Grüße!
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07.05.2010, 15:46
Nein, ich kenne mich da nicht aus. Wir haben auch 2, und ich habe mich sehr darüber gefreut, weil ich nur mit 1 gerechnet hätte.
Annabelle hat wenig Verhaltensauffälligkeiten, sie ist eher "pflegeleicht". Nur Schlafstörungen hat sie - die haben, galube ich, bei uns den Ausschlag gegeben.
Hier gibt´s aber ein paar Expertinnen - verwende doch einfach die Suchfunktion, dann kannst Du auch gezielt jemanden ansprechen (bezüglich Klage).
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07.05.2010, 16:33
Du musst halt schon überlegen, was "normale" 3jährige in dem Alter schon wirklich selbständig machen, weil danach wird beurteilt.
Wir hatten (Kind ist jetzt 7 und auf dem Stand von ca 10 Monaten gut geschätzt, keine Sprache und keine Hilfe bei irgendwelchen Pflegerischen Dingen, also wie ein Baby) bis vor einem Jahr die 3er und eine Klage auf erhöhung blieb erfolglos.
Erst jetzt haben wir eine wesentlich höhere Stufe bekommen, allerdings nicht die Erschwerniszulage.
Erkundige dich mal. Bei uns gibts einen Verein der hilft, vielleicht findest sowas auch bei euch in Salzburg.
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07.05.2010, 16:38
Wir haben grad eine Klage hinter uns und gewonnen. Mein Zwerg war 3 als wir um Erhöhung angesucht haben - vorher hatten wir Stufe 2. Nach der Untersuchung zur Erhöhung kam Stufe 3 raus, war in meinen Augen nicht okay, da einiges nicht gerechnet wurde z. B. die Erschwerniszulage für schwere körperliche und schwere geistige Beeinträchtigung und keine Minute für Körperpflege. Wir haben uns an den Verein Miteinander gewandt, der ist allerdings in OÖ, weiß jetzt leider in Salzburg keinen ähnlichen Verein. Von dort wurde uns auch ein Anwalt zur Verfügung gestellt, wir mußten einmal nach Linz fahren zur Gerichtsgutachterin.
Was kann dein Sohn alles alleine machen? Wenn ich richtig gelesen habe, mußt du ihn füttern, wickeln, wahrscheinlich auch baden oder waschen. Therapien werden angerechnet wo ihr hinfährt, also keine Frühförderung oder Physio oder ähnliches, die nach Hause kommt.
Du könntest die Klage auch theoretisch alleine durchziehen, also ohne Rechtsanwalt, ich würde es dir aber nicht raten.
Wichtig wäre mal, wenn du dir ein Pflegetagebuch anlegst, also aufschreibst wieviele Minuten du am Tag für was brauchst - also wickeln, füttern, umziehen, ..... Was die Pflege erschwert z. B. essen ausspucken, davonlaufen,....
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07.05.2010, 16:40
Zitat:
Zitat von ginger3
Erst jetzt haben wir eine wesentlich höhere Stufe bekommen, allerdings nicht die Erschwerniszulage.
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Es ändert eh nichts an eurer Pflegestufe, dennoch würde mich interessieren, was bei euch der Grund für die Ablehnung der Erschwerniszulage ist. Ist Linda jetzt zu schwer behindert, zu leicht, zu jung oder eine der anderen vielen vielen Dinge, die als "Ausrede" genommen werden.
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07.05.2010, 16:42
Zitat:
Zitat von ak260472
Es ändert eh nichts an eurer Pflegestufe, dennoch würde mich interessieren, was bei euch der Grund für die Ablehnung der Erschwerniszulage ist. Ist Linda jetzt zu schwer behindert, zu leicht, zu jung oder eine der anderen vielen vielen Dinge, die als "Ausrede" genommen werden.
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An der Stufe würds nichts ändern aber an der Nachzahlung hätte es etwas 
Ich hab keine Ahnung weshalb wir die Erschwerniszulage nicht bekommen haben. Es steht davon nichts im Bescheid
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07.05.2010, 16:45
Zitat:
Zitat von ginger3
An der Stufe würds nichts ändern aber an der Nachzahlung hätte es etwas 
Ich hab keine Ahnung weshalb wir die Erschwerniszulage nicht bekommen haben. Es steht davon nichts im Bescheid
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Frag mal nach warum ihr sie abgelehnt bekommen habt, wäre echt interessant.
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07.05.2010, 18:35
Ich glaube das ins Bett dazulegen wird nicht als Pflegeaufwand gerechnet wird, vor allem bei so einem kleinen Kind. Auch seine Wutanfälle werden sie nicht als Pflegeaufwand werten.
Was du aber auf alle Fälle noch dazu rechnen kannst ist der Aufwand für:
Hilfe beim An- und Ausziehen
Hilfe beim Waschen und Zähneputzen
Da kommt auch noch einiges zusammen.
Für Therapien wird bei uns nur eine Pauschale gerechnet.
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07.05.2010, 20:08
Zitat:
Zitat von Ghandi
Ich glaube das ins Bett dazulegen wird nicht als Pflegeaufwand gerechnet wird, vor allem bei so einem kleinen Kind. Auch seine Wutanfälle werden sie nicht als Pflegeaufwand werten.
Was du aber auf alle Fälle noch dazu rechnen kannst ist der Aufwand für:
Hilfe beim An- und Ausziehen
Hilfe beim Waschen und Zähneputzen
Da kommt auch noch einiges zusammen.
Für Therapien wird bei uns nur eine Pauschale gerechnet.
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Hallo,
bei uns (Annabelle ist 4 1/2) wurden weder selbständiges An- und Ausziehen noch Waschen und Zähneputzen hinterfragt und in Folge wohl auch nicht gewertet.
Wobei das ggflls. zwischen den Bundesländern variieren kann?!
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07.05.2010, 20:25
Naja ich denke mir hinterfragen tun die von selber sowieso nichts, das muss man anführen!
Kann mir fast nicht vorstellen, dass das von BL zu BL so variiert.
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07.05.2010, 20:50
was wurde bei deinem bescheid an stunden berücksichtigt?
bei frühkindlichem autismus solltest eigentlich die 50 h erschwerniszulage erhalten.
therapien wurde eh schon erwähnt, zu hause zählt nicht, normalerweise nur anfahrtszeiten, es sei denn, du musst anwesend sein, max. 50 h im monat.
anziehen, körperpflege, wickeln, füttern: erhöhter bedarf ist zu werten, es wird mit einem gesunden, gleichaltrigen kind verglichen, die brauchen auch ein gewisse unterstützung - so hart es ist. extrakochen ist schwierig.
ein- und durchschlafstörungen werden normalerweise sowieso nicht berücksichtigt, es sei denn es besteht die gefahr der fremd- und selbstgefährdung, aber auch erst wenn sie älter sind (lt. letztem amtsarzt ab 5 jahren).
ich glaub, ich hab nichts vergessen. wennst willst, ich hab unterlagen, die ich dir zuschicken könnt.
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08.05.2010, 05:59
Zitat:
Zitat von Ghandi
Naja ich denke mir hinterfragen tun die von selber sowieso nichts, das muss man anführen!
Kann mir fast nicht vorstellen, dass das von BL zu BL so variiert.
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Na, ich hoffe das auch nicht - da wird ja ein Bundesgesetz zugrundgelegt, oder?!
Jedenfalls meinte unsere untersuchende Ärztin, wenn ich mich recht erinnere, dass das Anziehen eben erst bei der nächsten Untersuchung ein Thema sein wird. Die wird dann ... in einem Jahr sein?
Ich vergesse diese Dinge nur allzugerne.
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08.05.2010, 09:46
hallo.
jaja das kenne ich auch,ich hatte ebenfalls das problem gehabt.zb das an und ausziehen oder sauber sein oder selbständiges waschen(zähneputzen) mir wurde gesagt das die kinder das mit 5 jahren noch nicht können müssen,ich kann aber wenn sie 7 jahre alt sind und sie das immer noch nicht können nochmals um erhöhung einreichen
lg regina
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11.05.2010, 21:23
als ich angesucht habe, war mein sohn ca. 3 jahre alt. gerechnet wurde wickeln nicht, an- und ausziehen nicht, pflege - dh. zähne putzen, etc. nicht. mir wurde gesagt, diese punkte sind erst relevant, wenn er älter ist.
mein sohn kann nicht stehen, nicht gehen, nicht selber essen, hat windeln und einen rollstuhl. wir haben auch stufe 2.
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26.05.2010, 13:45
Danke euch allen für all die Antworten!!! 
Ich werde doch klagen denn ich hab nichts zu verlieren. Ich habe mit Stufe 3 gerechnet, leider ist es nur 2 geworden.Laut Sozialarbeiter haben wir gute Chancen. Mein Kind braucht nämlich so viel Pflege und Aufmerksamkeit dass alle mit ihm überfördert sind (außer mich), dass ihn kein KiGa aufnehen will, auch keine Tagesmutter. Die SoKis schauen ihn wie einen Alien an. Wir bekommen nur noch Absagen...
Ich hoffe dass es zumindest mit Pflegegeld klappt und dass wir doch die Stufe 3 bekommen.
Liebe Grüße!!!
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