20.04.2010, 22:20
also es kommt darauf an, was du auf der verordnung oben stehen hast.
und welche kk du hast. ich geh jetzt mal von wgkk aus. da werden nur noch 30 min heilgymnastik bewilligt (45 min nur noch bei neurologischer problematik) für die 30 min hg bekommst du von der wgkk 18 euro (und ein bißl was

).
wenn du zb noch zusätzlich 15 min massage dazu aufgeschrieben bekommst zahlt die wgkk knapp 5 euro pro einheit. du bekommst also etwa 23 euro pro behandlungseinheit (45 min ges) zurück
mittlerweile gibt es nicht mehr viele "alteingesessene" therapeutinnen die einen kassenvertrag haben, weil man dabei einfach schlechter aussteigt.
die meisten, die zb in ambulatorien arbeiten sind entweder noch in der ausbildung oder direkt danach - was nichts schlechtes sein muß
wenn du eine private zusatzversicherung hast, dann bekommst du den rest von dort rückerstattet.
lg
babsi