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Wochengeld -
04.04.2010, 07:34
Hätt da mal eine Frage.
Ich bin über eine Drittmittelstelle an einer Uni angestellt...versichert bin ich über die BVA. Mein Dienstvertrag wird jährlich immer aus Neue ab September verlängert. Der Bedarf würde auch heuer wieder bestehen, aber mein Dienstgeber muss dass nicht zwingend machen. Jetzt bin ich gerade in der 7.SSW...wäre somit Ende August (wo die Verlängerung stattfinden müsste) in der 28.SSW. Angenommen mein Chef würde meinen Dienstvertrag nicht verlängern und der würde einfach mit Ende Aug. auslaufen, wer zahlt dann eigentlich das Wochengeld vor und nach der Geburt meines Kindes?
Auf der Seite der BVA hab ich folgendes gelesen:
"Das Wochengeld gebührt in der Höhe des auf den Kalendertag entfallenden Teiles des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes, der in den letzten drei Kalendermonaten vor Eintritt des Versicherungsfalles gebührt hat, vermindert um die gesetzlichen Abzüge."
???? Was ist jetzt der Eintritt des Versicherungsfalles??? Der Beginn der Karenz?
Bin grad ein wenig planlos....ist meine erste SS und hab mich deshalb noch nicht so mit dem Thema beschäftigt. Aber vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.
Danke und einen schönen Ostersonntag
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04.04.2010, 08:18
ich bin mir jetzt auch nicht sicher - kann dir nur schreiben wie ichs mir denke. wenn du jetzt im august dann arbeitslos wirst bist in der 28. woche und müsstest dich arbeitslos melden oder? dann bist ja denk ich bei der gkk versichert schätz ich mal? also wirst dann das wochengeld auch von der gkk bekommen und das eben ab 8 wochen vor der geburt.
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04.04.2010, 08:27
Wenn du in einem aufrechten, befristeten Dienstverhältnis bist, brauchst du gar nichts zu tun - dein Arbeitgeber muss das Dienstverhältnis bis zu Beginn des Mutterschutzes verlängern, wenn du schwanger bist. (Kannst du hier nachlesen: http://www.arbeiterkammer.at/online/...STARTJAHR=2008)
Folglich müsste das Wochengeld auch von der BVA bezahlt werden.
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04.04.2010, 08:28
Hallo,
ich bin in der Medienbranche und habe auch immer befristete, projektbezogene Verträge, ich kann nur von der GK sprechen, aber da wird nicht soviel Unterschied sein.
Ich würde an Deiner Stelle dringend versuchen mit Deinem Arbeitgeber ein Einvernehmen zu finden, Deinen Dienstvertrag bis zum Beginn des Mutterschutzes zu verlängern. Sollte Dein Vertrag davor auslaufen müsstest Du Dich arbeitslos melden und bekämst dann Wochengeld in Höhe von 180% des Tagsatzes (gilt zumindest in Wien so), also wahrscheinlich weniger als durch Dein Anstellungsverhältnis.
Ein befristetes Dienstverhältnis wird durch eine Schwangerschaft nur dann unkündbar, wenn es keinen Grund für die Befristung gibt (Probezeit z.B.), ich kenne aber Deinen Dienstvertrag nicht, also würde ich mich im Zweifelsfall unbedingt bei der AK erkundigen, ob nicht doch ein Kündigungsschutz besteht, das ist aber heikel, da ja dann dein Dienstverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt wird.
Mit gesetzlichen Abzügen sind meiner Meinung nach Pensions- und Sozialverischerungsbeiträge gemeint, dass ist bei der GK anders, die zieht nichts ab.
lg
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04.04.2010, 08:29
@ marlene: danke für deine antwort.
ja, das könnte durchaus sein. entspricht das wochengeld der gkk dann dem gehalt, den ich die monate davor bekommen hab? oder ist das das ein pauschalbetrag?
Geändert von Girasole75 (04.04.2010 um 08:35 Uhr)
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04.04.2010, 08:35
@ livias: DANKE - das wäre natürlich die beste variante...werd mich da einmal einlesen.
@kittyme: ich werde am dienstag mit meinem chef reden. im prinzip wird er sich die verlängerung vorstellen können, aber momentan kann ich es nicht zu 100% sagen. der vertrag wird immer auf ein weiteres jahr verlängert...also müsste er mich quasi dann bis august 2011 "beschäftigen". Das mit der AK ist auch eine gute Idee...ich werd mich nächste woche mal genau erkundigen.
DANKE EUCH ALLEN FÜR DIE SCHNELLEN ANTWORTEN
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04.04.2010, 08:48
Zitat:
Zitat von KittyMe
Ein befristetes Dienstverhältnis wird durch eine Schwangerschaft nur dann unkündbar, wenn es keinen Grund für die Befristung gibt (Probezeit z.B.), ich kenne aber Deinen Dienstvertrag nicht, also würde ich mich im Zweifelsfall unbedingt bei der AK erkundigen, ob nicht doch ein Kündigungsschutz besteht, das ist aber heikel, da ja dann dein Dienstverhältnis in ein unbefristetes umgewandelt wird.
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Das stimmt nicht ganz!
Ein befristetes Dienstverhältnis wird in dem Fall nie in ein unbefristetes umgewandelt, sondern die Befristung verlängert sich nur bis zu Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes. Dh. einen Wiedereinstieg muss dir der Arbeitgeber nach der Karenz nicht ermöglichen.
Da es sich bei der TE immer wieder um einen Jahresvertrag handelt, gehe ich mal nicht von einer Probezeit oder Karenzvertretung oÄ aus. (klär mich auf, wenns anders wäre  )
Ich hatte bei meinem 1. Kind auch ein befristetes Dienstverhältnis, also die gleichen Voraussetzungen wie die TE und mit Beginn des Mutterschutz war es automatisch aus.
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04.04.2010, 08:58
Zitat:
Zitat von LiviaS
Das stimmt nicht ganz!
Ein befristetes Dienstverhältnis wird in dem Fall nie in ein unbefristetes umgewandelt, sondern die Befristung verlängert sich nur bis zu Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes. Dh. einen Wiedereinstieg muss dir der Arbeitgeber nach der Karenz nicht ermöglichen.
Das heißt auch wenn mein Dienstvertrag Ende August ausläuft, müsste er mich bis Ende September beschäftigen? (Mutterschutzbeginn 1.10.10)
Da es sich bei der TE immer wieder um einen Jahresvertrag handelt, gehe ich mal nicht von einer Probezeit oder Karenzvertretung oÄ aus. (klär mich auf, wenns anders wäre  )
Ja genau...es ist immer wieder ein Jahresvertrag.
Ich hatte bei meinem 1. Kind auch ein befristetes Dienstverhältnis, also die gleichen Voraussetzungen wie die TE und mit Beginn des Mutterschutz war es automatisch aus.
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und dann ist man quasi in der Karenz arbeitslos? Oder meldet man sich nach Ende der Karenz arbeitslos? Wobei das für mich nicht so relevant ist, denn Jobs in meinem Bereich bekomm ich nach der Karenz höchstwahrscheinlich recht leicht.
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04.04.2010, 09:04
Zitat:
Zitat von Girasole75
Das heißt auch wenn mein Dienstvertrag Ende August ausläuft, müsste er mich bis Ende September beschäftigen? (Mutterschutzbeginn 1.10.10)
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Ganz genau!
Zitat:
Zitat von Girasole75
und dann ist man quasi in der Karenz arbeitslos? Oder meldet man sich nach Ende der Karenz arbeitslos? Wobei das für mich nicht so relevant ist, denn Jobs in meinem Bereich bekomm ich nach der Karenz höchstwahrscheinlich recht leicht.
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Ja, quasi nachher, außer du findest gleich wieder Arbeit!
Ich habe mich zumindest arbeitslos gemeldet, aber aus dem Grund, weil ich wieder schwanger war und nur zwei Wochen zwischen Ende Karenz und neuerlichem Mutterschutz waren.
In dem Fall wärs ja keine Karenz, sondern nur Kinderbetreuungsgeld-Bezug, während dem bist du ganz normal versichert (dein Arbeitgeber ist dann quasi die GKK-Karenz), hinterher musst du eben dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen, sei es dadurch, dass du beim AMS gemeldet bist oder eh schon wieder Arbeit hast.
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04.04.2010, 09:08
Ah versteh...GANZ lieben Dank für die tollen Erklärungen. Jetzt ist mir das alles etwas klarer. Werd aber definitiv am Dienstag mal mit meinem Chef reden und vielleicht können sie mich ja noch im August verlängern und ich geh ganz "normal" in Karenz.
GLG
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04.04.2010, 10:41
Zitat:
Zitat von LiviaS
Das stimmt nicht ganz!
Ein befristetes Dienstverhältnis wird in dem Fall nie in ein unbefristetes umgewandelt, sondern die Befristung verlängert sich nur bis zu Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes. Dh. einen Wiedereinstieg muss dir der Arbeitgeber nach der Karenz nicht ermöglichen.
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Sorry, da hast Du recht, das war natürlich ganz blöd ...
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04.04.2010, 11:57
Bei mir die gleiche Situation. Dienstvertrag wurde einfach nicht verlaengert. War bis zur 31. SSW angestellt, dannach musste ich mich fuer 9 Tage (bis zum Beginn des Mutterschutzes) beim AMS als arbeitslos melden. Beim AMS wirst du bei der GKK versichert, das heisst, du musst dich anschliessend (mit dem Bescheid des AMS) bei der GKK das Wochengeld beantragen.
Das Ganze koenntest du wahrscheinlich nur umgehen, wenn du vor Ablauf des befristeten Dienstvertrages in vorzeitigen Mutterschutz geschickt wuerdest.
Ob dich dein Dienstgeber bis zum Beginn des Mutterschutzes weiterbeschaeftigen muss, haengt von der Art der Befristung deines Dienstvertrags ab. Eine reine zeitliche Befristung wird bis zum Beginn des MuSchu verlaengert, eine inhaltliche Befristung (zB Karenzvertretung, Probezeit, Praktikum usw) laeuft unabhaengig von einer Schwangerschaft mit Ende August aus!
Geändert von LaPoubelle (04.04.2010 um 12:02 Uhr)
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04.04.2010, 13:25
@LaPoubelle:
Danke auch dir. Ja, bei mir handelt es sich um eine rein zeitliche Befristung, d.h. ich würde dann wohl ein Monat länger bleiben dürfen. Entspricht das Wochengeld von der GKK dem wie ich es über die Uni bekommen hätte (also dann in dem Fall BVA) oder ist das im Falle einer Arbeitslosigkeit weniger?
Danke und LG
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04.04.2010, 14:14
Tut mir leid, das kann ich dir nicht beantworten. Ich weiss nur, dass das Wochengeld, das ich jetzt beziehe, wesentlich hoeher ist als mein letztes Einkommen. Wenn ich mich nicht ganz taeusche, hat die Dame von der GKK erwaehnt, dass das Wochengeld sich aus einer 80 %igen Erhoehung des Arbeitslosengeldes errechne. Da ich damals ziemlich gestresst war (Parkschein kurz vorm Ablaufen), habe ich nicht naeher nachgefragt.
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04.04.2010, 14:25
Zitat:
Zitat von Girasole75
Hätt da mal eine Frage.
Ich bin über eine Drittmittelstelle an einer Uni angestellt...versichert bin ich über die BVA. Mein Dienstvertrag wird jährlich immer aus Neue ab September verlängert. Der Bedarf würde auch heuer wieder bestehen, aber mein Dienstgeber muss dass nicht zwingend machen. Jetzt bin ich gerade in der 7.SSW...wäre somit Ende August (wo die Verlängerung stattfinden müsste) in der 28.SSW. Angenommen mein Chef würde meinen Dienstvertrag nicht verlängern und der würde einfach mit Ende Aug. auslaufen, wer zahlt dann eigentlich das Wochengeld vor und nach der Geburt meines Kindes?
Auf der Seite der BVA hab ich folgendes gelesen:
"Das Wochengeld gebührt in der Höhe des auf den Kalendertag entfallenden Teiles des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes, der in den letzten drei Kalendermonaten vor Eintritt des Versicherungsfalles gebührt hat, vermindert um die gesetzlichen Abzüge."
???? Was ist jetzt der Eintritt des Versicherungsfalles??? Der Beginn der Karenz?
Bin grad ein wenig planlos....ist meine erste SS und hab mich deshalb noch nicht so mit dem Thema beschäftigt. Aber vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.
Danke und einen schönen Ostersonntag
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mein vertrag wurde nicht verlängert in der schwangerschaft - war in der 27. ssw - wurde aber schon ab woche 8 in frühzeitigen mutterschutz geschickt
wochengeld kam von der bva, versichert über bva - und das bin ich jetzt solang ich das kbg beziehe
wäre ich nicht im frühzeitigen muschu gewesen, hätte sich die befristung bis zum beginn des gesetzlichen muschu verlängert
berechnung des wochengeldes findest auf der bva seite und zwar hier
Höhe des Wochengeldes
Das Wochengeld soll den entfallenden Arbeitsverdienst der Vertragsbediensteten ersetzen. Das Wochengeld gebührt in der Höhe des auf den Kalendertag entfallenden Teiles des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes, der in den letzten drei Kalendermonaten vor Eintritt des Versicherungsfalles gebührt hat, vermindert um die gesetzlichen Abzüge. Auch die auf diesen Zeitraum entfallenden Sonderzahlungen werden durch eine prozentuelle Erhöhung gemäß der Satzung berücksichtigt.
ich bin mir nicht sicher, ams /gkk - 80% vom arbeitslosengeld?
Geändert von somedreams (04.04.2010 um 14:30 Uhr)
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04.04.2010, 15:02
Wochengeld bezahlt die Gebietskrankenkasse, auch wenn du bei der BVA versichert bist. Ich würde an deiner Stelle mal bei der Arbeiterkammer vorbei schauen und mich dort erkundigen - es könnte ja auch sein, das du probleme in der SS bekommst und dich bis zur gesetzlichen SChutzfrist freistellen lassen musst - ev. würdest du dadurch sogar finanziell besser aussteigen?
Fakt ist, das du 8 Wochen vor dem EGT und 8 - 12 Wochen (bei Mehrlingsgeburt, kaiserschnitt, Frühgeburt). Wochengeld von der Gebietskrankenkasse beziehst. Danach, beziehst du das Kinderbetreuungsgeld ebenfalls von der Gebietskrankenkasse.
Soweit ich weiß, wird das Ende von zeitlich begrenzten Dienstverträgen nicht durch eine Schwangerschaft gehemmt.
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04.04.2010, 15:09
danke somedreams und kunigunde.
ja, ich denke ich werde mir nächste woche mal einen termin bei der ak geben lassen um die ganze lage vorab zu klären. meinem chef werde ich es eh am dienstag sagen dass ich schwanger bin. er kann mir halt nicht sofort sagen ob das dienstverhältnis verlängert wird, denn die verlängerung kann er angeblich immer erst ab juli beantragen und da weiß er im vorhinein nicht 100% sicher ob es durchgeht. er alleine hat leider nicht das entscheidungsrecht. aber er kann sich zumindest mehr oder weniger bemühen
trotzdem ganz lieben dank für eure hilfe und denkanstöße...jetzt seh ich zumindest den wald trotz vieler bäume wieder
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04.04.2010, 17:57
Zitat:
Zitat von Kunigunde
Soweit ich weiß, wird das Ende von zeitlich begrenzten Dienstverträgen nicht durch eine Schwangerschaft gehemmt.
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Do-och!!!
Rein zeitlichbegrenzte Dienstverträge werden sehrwohl durch die Schwangerschaft verlängert!
Die TE hat schon mehrfach erwähnt, dass es sich um einen Jahresvertrag und keine Vertretung, Probezeit, etc. (welche eben eine Ausnahme darstellen würden) handelt.
Somit MUSS das Ende bis zu Beginn des Mutterschutzes gehemmt werden.
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