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Benutzerbild von theredlady1305
theredlady1305
 
Frage Kredithaftung - 25.03.2010, 16:14

hallo!

vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen:
gestern hatten wir eine diskussion darüber, wie es mit der haftung bei krediten aussieht, wenn dieser mit einer liegenschaft besichert wird.

also angenommen ich nehme einen kredit über EUR 500.000,-- auf um eine liegenschaft zu erwerben. die bank ist damit einverstanden, den kredit nur mit der liegenschaft zu besichern.
sollte ich also nicht in der lage sein die raten zurückzuzahlen hat die bank zugriff auf den grund und das gebäude.

jetzt zur eigentlichen frage: sollte die liegenschaft den kreditrestbetrag nicht decken hafte ich PERSÖNLICH für den rest oder?
also auch wenn die bank mit dem grund allein als sicherstellung einverstanden ist hat sie trotzdem die möglichkeit auf mein privatvermögen zuzugreifen oder? ich unterschreibe ja auch als privatperson.

ich bin nämlich schon der meinung, meine diskussionspartner hingegen nicht.

danke!
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Benutzerbild von dafeschefranzi
dafeschefranzi
 
25.03.2010, 16:55

eine sicherheit ist nur eine sicherheit (und keine bank besichert mit einem grund einen kredit, wenn der grund nicht deutlich mehr wert ist als die kreditsumme...) - haften wird der kreditnehmer für den gesamten kredit und nicht nur für eine einzelne sicherheit.
(#3) [Permalink]
Alt
Esira
 
25.03.2010, 17:13

Zitat:
Zitat von theredlady1305 Beitrag anzeigen
hallo!

vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen:
gestern hatten wir eine diskussion darüber, wie es mit der haftung bei krediten aussieht, wenn dieser mit einer liegenschaft besichert wird.

also angenommen ich nehme einen kredit über EUR 500.000,-- auf um eine liegenschaft zu erwerben. die bank ist damit einverstanden, den kredit nur mit der liegenschaft zu besichern.
sollte ich also nicht in der lage sein die raten zurückzuzahlen hat die bank zugriff auf den grund und das gebäude.

jetzt zur eigentlichen frage: sollte die liegenschaft den kreditrestbetrag nicht decken hafte ich PERSÖNLICH für den rest oder?
also auch wenn die bank mit dem grund allein als sicherstellung einverstanden ist hat sie trotzdem die möglichkeit auf mein privatvermögen zuzugreifen oder? ich unterschreibe ja auch als privatperson.

ich bin nämlich schon der meinung, meine diskussionspartner hingegen nicht.

danke!


Ja du hast recht. Den Kreditrestbetrag musst du bezahlen bzw. kann dich die Bank exekutieren falls du nicht dazu in der Lage bist.

Aber: Angenommen ein Ehepaar kauft eine Liegenschaft und baut (oder auch nicht) ein Haus darauf. Wenn jetzt nur ein Ehegatten den Kredit aufgenommen hat und der zweite Ehegatte auch nicht bürgt kann auf das Vermögen des zweiten Ehegatten nicht zugegriffen werden. Dieser haftet nur mit der Liegenschaft.
(#4) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von theredlady1305
theredlady1305
 
25.03.2010, 17:16

Zitat:
Zitat von dafeschefranzi Beitrag anzeigen
eine sicherheit ist nur eine sicherheit (und keine bank besichert mit einem grund einen kredit, wenn der grund nicht deutlich mehr wert ist als die kreditsumme...) - haften wird der kreditnehmer für den gesamten kredit und nicht nur für eine einzelne sicherheit.
ja, des is ma a klar dass a bank schon nix so macht dass durch die finger schaut ...
aber angenommen von den eur 500.000,-- zahl i 100.000,-- zurück, dann kann i nimma und die bank greift auf die liegenschaft zu.
de wird dann bewertet und sagma da verkehrswert eben dieser liegt bei hausnummer eur 300.000,--.
somit san ja eur 100.000,-- differenz de dann die bank von mir privat will richtig?
(#5) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von dafeschefranzi
dafeschefranzi
 
25.03.2010, 17:23

Zitat:
Zitat von theredlady1305 Beitrag anzeigen
somit san ja eur 100.000,-- differenz de dann die bank von mir privat will richtig?
bingo....
(#6) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von MatsBM
MatsBM
 
25.03.2010, 17:43

Die Haftung gegenüber der Bank hat immer der Kreditnehmer in voller Höhe, die Liegenschaft dient ja nur zur Besicherung und hat den Wert zum Zeitpunkt der Besicherung.
Das kann sich durch verschiedenste Umstände ändern und wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist diesen zu tilgen (lt. Kreditvereinbarung) hat die Bank die Möglichkeit den Kredit in voller Höhe fällig zu stellen und darf das besicherte Grundstück verwerten.

Was dann unterm Strich an Restschulden noch offen ist, haftet dennoch der Kreditnehmer gegenüber der Bank und diese kann ihn dann pfänden - das Problem ist dabei meist dass man "aus einem leeren Sack nichts ausleeren kann!"

Liebe Grüße
Mats
(#7) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von theredlady1305
theredlady1305
 
25.03.2010, 17:55

das heißt somit ich hab recht.

dank euch!
 

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