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lonelypapi35
 
Sonderausgaben Einschleifregelung - 16.02.2010, 15:33

Hallo!

Wisst ihr was mit Gesamtbetrag der Einkünfte gemeint ist? Das Bruttoeinkommen oder das steuerpflichtige Einkommen?


Aus dem Steuerhandbuch:

"Ab welcher Einkünftshöhe stehen Topf-Sonderausgaben nicht mehr zu?
Rz592-595

Bis zu einem
Gesamtbetrag der Einkünfte von 36.400 € jährlich stehen Topf-Sonderausgaben im Ausmaß eines Viertels zu (siehe Beispiel). Ab einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 € werden Topf-Sonderausgaben nicht mehr berücksichtigt."

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Benutzerbild von MatsBM
MatsBM
 
16.02.2010, 17:19

Damit ist immer das Lohnsteuerpflichtige Einkommen gemeint genauso wie beim AVAB die Zuverdienstgrenze oder das Familieneinkommen betreffend des MEhrkindzuschlags.

Liebe Grüße
MAts
 

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