1. MundM

    MundM Teilnehmer/in

    Hallo

    d Vater meiner Kinder plant e weiteres Kind mit seiner neuen LG.

    Ich wollte mich erkundigen was das finanziell für uns bedeutet betreffend der Alimente.

    Sie werden nicht %uell berechnet bei uns sondern 2facher Regelbedarf laut Luxusgrenze.

    Sonst wird ja glaub ich 1 oder 2% abgezogen ist es bei der Berechnung nach Regelbedarf ebenfalls so?

    Bitte um Info. Danke :wave:
     
  2. Gunter

    Gunter Teilnehmer/in

    Regelbedarf und Luxusgrenze sind unabhängig vom Einkommen.

    Wenn eine gerichtliche Regelung des Unterhalts vorliegt, dann bedarf es eines Antrags auf Änderung der Alimente und dessen Genehmigung bevor sich finanzielle Änderungen ergeben.

    Wie Du richtig erkannt hast würden bei der Prozentmethode dann andere Abzüge gelten (erstmal 1 Prozentpunkt für das "neue" Kind und eventuell 1-3 Prozentpunkte für die "neue LG" solange diese nicht erwerbstätig ist; und zwar bei jedem der "alten" Kinder). Sollte eine Berechnung mit den neuen Gegebenheiten (eventuell unter Einrechnung der FBH die Du ja für Deine Kinder beziehst) wesentlich unter der Luxusgrenze liegen, dann wird ein solcher Antrag vermutlich eingebracht werden.

    Bei www.jugendwohlfahrt.at gibt es einen Alimentenrechner. Einfach alle Kinder + LG eingeben, und schauen was bei Deinen Kindern dann rauskommt.
     
  3. kleine anmerkung: soweit ich weiß sind für die lebensgefährtin sowieso keine abzüge vorzunehmen (egal ob erwerbstätig oder nicht), da lg keinen unterhaltsanspruch haben.

    lg

    so
     
  4. muell23

    muell23 Gast

    Nein, denn er zahlt ja nicht nach den % sondern der Richter hat die Luxusgrenze angenommen.
     
  5. MundM

    MundM Teilnehmer/in

    Wir haben ausser die Besuchszeiten nichts übers Gericht geregelt. Die Alimente wurden übern Anwalt und www.jugendwohlfahrt.at mit Berücksichtigung der FBH ausgerechnet.
    Da er sehr viel verdient eben Berechnung lt Luxusgrenze - sprich 2facher Regelbedarf pro Kind.
     
  6. Hexi68

    Hexi68 3-fach Bubenmama

    Also für die lebensgefährtin wird sicher nichts von den alimenten für deine kinder abgezogen, da sie keinen anspruch auf unterhalt hat.
    Abzüge gibt´s nur für unterhaltsberechtigte ehefrauen.

    Was ein weiteres kind anbelangt...
    da kann ich mich nur muell anschliessen, es wird in deinem speziellen fall wohl kaum zu einer änderung kommen.
    Der zweifache regelbedarf (luxusgrenze) wird meist dann anstelle der prozentmethode angewandt, wenn die höhe der alimente aufgrund eines sehr hohen einkommens mit der prozentmethode berechnet, höher wäre, als eben die luxusgrenze mit der somit quasi eine obergrenze gezogen wird.

    Wenn dein ex so gut verdient, würde mit grosser wahrscheinlichkeit dieser 1%-ige abzug (bei anwendung der prozentmethode) für ein weiteres kind, die höhe der alimente so wenig reduzieren, das immer noch die luxusgrenze überschritten wird und somit diese als obergrenze bestehen bleibt.
     
  7. Enola

    Enola _\(*)/_ ~ alone ~

    Aber nur wenn sie zur Ehefrau wird.
     
  8. MundM

    MundM Teilnehmer/in

    ja wird sie :eek:

    bitte was???!!! da wird den Kindern Geld abgezogen für seine neue Frau oder wie?? nicht im ernst jetzt!!!
     
  9. Enola

    Enola _\(*)/_ ~ alone ~

    Wenn sie im Karenzurlaub ist und nicht erwerbstätig - ganz sicher sogar. Er ist ihr gegenüber unterhaltspflichtig. Wie jemand vorher geschrieben hat - 1-3%. Zusätzlich zum neuen Kind natürlich.
    Und deinen Kindern zieht man gegenseitig auch 1% (oder später glaube ich mehr, je nach Alter) ab, was aber nicht auffällt, wenn die Alimente sowieso niedriger sind als der Prozentsatz vom Einkommen des Vaters.
     
  10. MundM

    MundM Teilnehmer/in

    na sehr großzügig :rolleyes: bitte mir hat auch keiner Unterhalt zahlt als ich in Karenz war ... deppates Gesetz! sie leben ja eh zusammen warum ist er ihr gegenüber unterhaltspflichtig ... ich versteh diese Regelung nicht.
     
  11. poison

    poison Gast

    sie hat anspruch auf einen teil seines gehaltes. und da sie kein einkommen hat, er kann sie ja nicht verhungern lassen.
     
  12. Enola

    Enola _\(*)/_ ~ alone ~

    Genau. Er zahlt ihr keine Ehefrauenalimente, sondern finanziert zum (Groß)Teil ihr Leben - und sie als Ehefrau und in Karenz hat (bzw. wird haben) Anspruch drauf.
    Dein Leben hat er bestimmt auch mitfinanziert als du in Karenz warst, nicht wahr? ;)

    Es klingt im ersten Moment vielleicht viel und frustrierend, ist aber eine ganz normale Ehelebenssache.
     
  13. MundM

    MundM Teilnehmer/in

    Sie bekommt Karenzgeld ... so wie ich damals (und ich bin auch noch nebenbei arbeiten gegangen). Daß sie kein Gehalt mehr bekommt, ist ja jedem klar wenn man Kinder kriegt :) daher ist mir dieses Gesetz nicht klar, was es mit den Alimenten der früheren Kinder zu tun hat. Verringerung d Alimente wenn ein weiteres Kind kommt - keine Frage, logisch - aber für die Mutter "mitzahlen" ... nicht logisch für mich.

    Aber man muß ja net alles verstehen was das Gesetz vorschreibt.
     
  14. poison

    poison Gast

    aber dein ex hat ja auch für deinen unterhalt gesorgt. miete oder sowas halt.

    ich hab mal ausgerechnet, die jetzigen alimente würden sich um mehr als 250 euro verringern, wären die kinder und ich angerechnet. das macht schon was aus. versteh ich auch, warum eine mama deswegen nicht erfreut ist.
     
  15. Enola

    Enola _\(*)/_ ~ alone ~

    Wieviele Abzugsprozente hast du bei diesen 250€ berücksichtigt?
    Wenn für die Frau 1-3%, wieviel zieht man ab für die Kinder?
    Wieviel zahlt er denn bitte? 3000-4000?

    Oder meinst du, im Jahr und nicht im Monat?
     
  16. poison

    poison Gast

    des geht sich locker aus. mein mann zahlt einen tausender im monat für 2 kinder.

    würden meine beiden angerechnet werden und ich mit 3 %, würde er gleich nur mehr 620 zahlen. also um 400 weniger, nicht 250, ich habs grad nochmal durchgerechnet.
     
  17. Enola

    Enola _\(*)/_ ~ alone ~

    Ja, wieviel Prozent ziehst du für deine Kinder ab? Soviel ich weiß, geht das mit nur ein paar und nicht paar-zig. Woher nimmst du diesen Wert dieses Abzugs?


    Hab auf Help.gv.at gefunden:

    Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden, so sind folgende Abzüge vorzunehmen:



    Unterhaltshöhe für mehrere Unterhaltsberechtigte
    für jedes weitere Kind unter 10 Jahren 1 %
    für jedes weitere Kind über 10 Jahren 2 %
    für den Ehegatten oder die Ehegattin je nach eigenem Einkommen zwischen 0 und 3 %

    Wie kommst du also auf diesen hohen Abzug? Der Höhstsatz für euch drei wäre 4% für die beiden Kind und 3 für dich, also 7%. 7% vom Tausender sind weder 250 noch 400. Aha, für zwei Alimente bekommende Kinder wären das 14% zusammen (also 18, weil noch pro 2% die Geschwister sich gegenüber, wenn sie über 10 Jahre sind), wenn ich das richtig verstanden habe. Das sind immer noch keine 250 oder 400.
     
  18. poison

    poison Gast

    ich habs mit dem rechner von der jwf ausgerechnet.

    wenn wir uns scheiden lassen würden, aua, da würd ihm nix mehr bleiben, wenn ich alimente fordern würde.
     
  19. poison

    poison Gast



    du rechnest falsch, die prozente werden von der bemessungsgrundlage abgezogen, da macht das viel mehr aus.
     
  20. Enola

    Enola _\(*)/_ ~ alone ~

    Ach, du meinst nach eurer Scheidung und nicht das, was er jetzt an seine Kinder zahlen müsste unter Berücksichtigung deiner Kids und dir. Ja, wenn du dich von ihm scheiden lässt, dann hat er die Arschkarte gezogen.

    Ok, das verstehe ich schon. Ich dachte, du sagst, dass er bei seinen jetzigen Alimenten an seine Kinder euch, also die neue Familie, nicht berücksichtigt hat, sonst würde er 250 oder 400 weniger an seine leiblichen Kinder zahlen.



    Ja, das ist mir gerade auch eingefallen. :obiggrin:
     

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