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Benutzerbild von Katerina
Katerina
 
Fahrtkostenersatz bei Therapien - 05.09.2009, 01:01

Hallo,

ich habe gelesen dass man für die Fahrten zu den Therapien einen Fahrtkostenersatz bis zu 3,5 Jahren rückwirkend bei der KK beantragen kann.
Na ja und jetzt frag ich mich wie genau ich das machen soll.
Ich bin eigentlich seit Geburt meines Kindes fast wöchentlich knappe 20km zur Therapie gefahren.
Jetzt steht da, dass man eine Kopie von Therapieterminen beilegen soll, ich habe aber nur so Kärtchen wo das jeweilige Datum drauf steht. Das ist aber kaum mehr lesbar, weil ich es schon 3 Jahre im Börsel mittrage.
Ich nehme an dass die Termine in der Ambulanz wo wir regelmäßig hinfahren noch aufliegen sollten. Nur ist die Frage ob die mir dort eine Kopie von den fast 140 Terminen zusammenstellen wenn ich sie dort darum bitte.
Es steht in Wien reicht eine formlose Bestätigung von dem Therapeuten. Bekomme ich dem Antrag bei der WGKK oder gibt es da keinen?
Vielleicht kennt sich da wer aus und kann mir Tipps geben wie ich das am besten mache.
Weiß jemand wie hoch der Kostenersatz pro Kilometer ist?
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Schamanin
 
05.09.2009, 06:34

Hallo,

die Höhe ist das offizielle KM-Geld, so um die 50 cent.

Soweit ich das noch im Kopf habe, werden Fahrten ab 20 km in eine Richtung zum nächstgelegenen Arzt, Krankenhaus oder Therapeuten bezahlt. Solltest du einen Wunschtherapeuten haben, der über 20 km entfernt ist, bei der KK aber einer aufscheinen, der näher ist, dann hast leider Pech gehabt.

Ich hatte dieses Problem nämlich mit dem KH Klagenfurt, aber zum Glück war dann das KH Villach auch gleich weit entfernt und ich bekam das KM-Geld. Wär Villach nur einen KM näher gewesen, hätt ich durch die Finger geschaut.

Wünsch dir viel Erfolg und eine saftige Nachzahlung
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Benutzerbild von TanjaPipal
TanjaPipal
 
05.09.2009, 08:41

wir reichen die Fahrtkosten regelmäßig bei der WGKK ein. Mir ist gesagt worden, ab dem 1. Geburtstag des Kindes.
Ich lege immer eine Bestätigung vom Therapeuten mit genauem Datum bei. Oder bei einem Spitalsbesuch nur von der Ambulanz ein Zetterl. Das kann ganz formlos sein. Wir sammeln hat und schicken ca. 2-3 pro Jahr.
Rückerstattet wird das halbe Km Geld (0,42 seit Juli 2008 - vorher 0,38).
D.h. zur Zeit bekommst 0,21 Euro pro km von der WGKK.
Und es werden nur die Km bis zum nächsten ensprechenden Therapeuten/Spital gezahlt. Was für mich oft ärgerlich ist, weil ich zb nach Wien zu guten Ärzten/Therapeuten fahre und statt gute 200 km nur zb 40 gezahlt bekomme. Ob der naheliegende Therapeut die notwendige Ausbildung hat, ist der WGKK egal.
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Benutzerbild von Katerina
Katerina
 
06.09.2009, 00:10

Ich danke euch für die Antworten. Na ja bei uns war das so ,dass wir zur Nachbehandlung in das Spital wo mein Sohn geboren worden ist gefahren sind, weil er dort nach der Geburt über drei Monate gelegen ist. Wir führen fast jede Woche oder jede zweite Woche, zwei Jahre lang hin.
Das heisst ich brauche jetzt eine Bestätigung mit allen Terminen? Na ich weiß nicht ob die Schwestern dort mir das ausstellen. Sind ja doch 2 Jahre insgesamt.
Muss ich mir von der WGKK einen Antrag holen?
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(#5) [Permalink]
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Benutzerbild von TanjaPipal
TanjaPipal
 
06.09.2009, 07:41

nein. ich schreib einen formlosen Brief und lege die Zeitbestätigugen dazu. Antrag nehm ich keien (ich glaub auch nicht, dass es einen gibt).
Und ja: du brauchst sicher alle Tage aufgelistet.
Km rechnet die WGKK selber aus
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(#6) [Permalink]
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Benutzerbild von Katerina
Katerina
 
09.09.2009, 12:09

Ich habe jetzt bei der KK angerufen und mich informiert. Jetz sagen die zu mir den Fahrtkostenersatz, gibt es nur wenn es uns nicht möglich war mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren?
Also das erste halbe Jahr war es uns sicher nicht möglich, aber danach hätten wir auch öffentlich hinfahren können. Da es aber öffentlich ziemlich weit ist, sind wir immer mit dem Auto gefahren.
Die Nachbehandlungen waren aber vorgeschriebene Therapien, die nur dort gemacht werden konnten, da mein Sohn eben dort auf der Intensiv gelegen ist und er eben dort nachbehandelt worden ist. Also alle Frühgeborenenuntersuchungen, EEG, Physiostherapie, Herzambulanz, Logopädie...Er hatte eben nur 500g, und wurde mit Suaerstoff und Monitor entlassen, wechen wir immer mithaben mussten. Dann kam auch noch die Epi, das wurde auch in dem Spital behandelt und die Entwicklungsverzögerung.
Na ja keine Ahnung, ich weiss nur dass es ziemlich mühsam war dort fast jede Woche zwei Jahre lang hinzufahren...schon alleine wegen dem Geburtschock.
Weiß denn jemand ob das so richtig ist, dass man dem Fahrtkostenersatz nur bekommt wenn es öffentlich nicht möglich ist hinzukommen?
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(#7) [Permalink]
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Benutzerbild von TanjaPipal
TanjaPipal
 
09.09.2009, 20:57

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Nachdem wir in einem ländlichen Gebiet wohnen, ist es öffentlich für uns wirklich kaum möglich.
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