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Etwas komische Frage zu dem neuen Karenzmodell -
27.08.2009, 14:17
Hallo,
nachdem hier viele Expertinnen zu diesem Thema unterwegs sind, wollte ich einmal nachfragen, wie das so ist mit dem neuen Karenzmodell. Ich habe jetzt eine ganz blöde Frage dazu.
Angenommen man entscheidet sich für die Variante mit den 12 Monaten und Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld (80% des Letztgehaltes). Muss man dann nach diesen 12 Monaten wieder arbeiten gehen? Ich habe noch keine Kinder und hab es jetzt für mich aus Spaß ausgerechnet, ich steige mit den 80% meines Gehaltes am Besten aus monatlich und gesamt. Jetzt wäre meine Frage, kann man die 12 Monate beziehen und dann aber noch in Karenz zuhause bleiben?
LG
Lilly
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27.08.2009, 14:32
Karenz und Kinderbetreuungsgeld sind 2 paar Schuhe:
Karenz = arbeitsrechtliche Freistellung unter besonderem Kündigungs- und Entlassungsschutz; max. möglich bis zum 2. Geburtstag des Kindes (darüberhinaus kann man nur mit dem Dienstgeber Sonderurlaub vereinbaren).
Kinderbetreuungsgeld = Geldleistung unabhängig von Karenz (kann man ja auch neben dem Arbeiten beziehen, sofern man die zuverdienstgrenze einhält).
Daherürde ich meinen: sofern bei den arbeitsrechtlichen Gesetzesbestimmungen nichts geändert wird (davon gehe ich aus), könntest du das einkommensabhängige KBG (lt. dieser Meldung darf man aber nur geringfügig dazuverdienen: http://www.bmwfj.gv.at/BMWA/Presse/A...0090825_02.htm ) nehmen bis zum 12. Lebensmonat (also nicht 12 Monate lang!) und bis zum 2. Geburtstag daheimbleiben. Du bist dann eben die 12 Monate bis zum 2. Geburtstag ohne Geldleistung (aber wenn man sehr hohes KBG bekommt, kann man sich das ja einteilen). Achtung: die Krankenversicherung hängt am Bezug des KBG (auch das wird offensichtlich nicht geändert!?), du müsstest also dich und das Kind rechtzeitig beim Mann mitversichern.
LG
S.
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27.08.2009, 14:45
Aha - was ist da der Unterschied mit nicht 12 Monate sondern bis zum 12. Lebensmonat?
Also falls man dann 24 Monate in Karenz geht und und nach Ende des Bezugs schwanger wird aber vor Karenzende beginnt das Ganze wieder von vorne, ohne das man etwas verliert.
Ich hab mich ja sonst noch nie damit beschäftigt, ich dachte auch immer dass es noch so ein Modell bis zum 30. Lebensmonat des Kindes gibt, da muss man dann auch trotzdem schon nach 24 Monaten arbeiten gehen?
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27.08.2009, 14:53
Wenn ich so darüber nachdenke, ist ja das dann die beste Variante wenn man die Kinder schnell hintereinander will.
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27.08.2009, 14:55
Ja, genau, egal welches KBG-Modell man nimmt, damit ist nicht Karenz gemeint. Karenz muss man dem Dienstgeber rechtezitig melden und man kann max. bis zum 2. Geburtstag (= 1. Arbeitstag) wieder arbeiten gehen. Viele vereinbaren mit dem Dienstgeber über diesen gesetzlichen Anspruch hinaus noch eine längere Freistellung (= Sonderurlaub).
KBg bezieht man nicht 30, 20, 15 oder dann 12 Monate lang, sondern bis zum 30., 20., 15. oder dann eben 12. Lebensmonat. Während dem Wochengeld ruht das KBG (in Höhe des Wochengeldes), man bekommt daher nicht so lang KBG, weil man es nicht ab Geburt bezieht (außer Hausfrauen, die keinen Anspruch auf Wochengeld haben zB). Man würde also das einkommensabhängige KBG erst nach Wochengeld-Ende ausbezahlt bekommen und es endet 1 Tag vor dem 1. Geburtstag (= 12. Lebensmonat) des Kindes.
Wochengeld aus KBG bekommt man grunds. nur, wenn der Mutterschutzbeginn für das nächste Kind während des Bezuges von KBG fällt. Das wird innerhalb eines Jahres sehr knapp.
Wird man erst zB zum 24. Lebensmonat wieder schwanger und war nicht arbeiten, sondern in Karenz, dann bekommt man kein Wochengeld für dieses Kind. Dafür würde man das KBG für dieses Kind bereits ab Geburt erhalten.
Aber bitte: das sind größtenteils Mutmaßungen anhand der jetzigen Rechtslage! Ich weiß nicht, ob es für best. Dinge Sonderregeln geben wird, die jetzt nicht gelten. Aber von der jetzigen Systematik her, wäre es so.
LG
S.
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27.08.2009, 15:03
Wow - Dankeschön, dass du dir die Zeit genommen hast. Das wusste ich alles nicht. Ist ein bißl kompliziert das Ganze.
Nachdem man da auch nicht wirklich gut planen kann - wir wollen 2 Kinder möglichst schnell hintereinander, nur wie das klappen wird, kann man ja vorher nicht abschätzen.
Bis ich dann schwanger bin, ist wahrscheinlich eh alles ganz anders.
Vielen Dank nochmals!
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27.08.2009, 15:07
Eine Frage hätte ich da noch, wenn man beim Dienstgeber als Karenzdauer 24 Monate angibt, muss er das bewilligen? Oder kann er sagen, dass man schon wieder früher gebraucht wird- wenn z.B. etwas spezielles kann was sonst niemand in der Firma übernehmen kann.
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27.08.2009, 15:33
Du hast einen Rechtsanspruch auf Karenz bis max. zum 2. Geburtstag. Karenz muss man daher dem Dienstgeber nur bekannt geben und nicht mit ihm vereinbaren. Natürlich muss jeder abwägen, wie er mit dem Wunsch des Dienstgebers nach früherem Arbeitsantritt (zB in Form von Elternteilzeit) umgeht, v.a. wenn man wirklich wieder dort arbeiten möchte.
Eine geringfügige Beschäftigung während der Karenz ist möglich (das ist auch während dem Bezug des einkommensabhängigen KBG möglich, mehr nicht). Eine darüberhinausgehende Beschäftigung widerspricht sich mit einer Karenzierung (Freistellung), da ist man dann nicht mehr in Karenz, daher gibt es dafür auch die Möglichkeit der Elternteilzeit, sofern man nicht gleich wieder voll einsteigen möchte.
Elternteilzeit: http://www.bmsk.gv.at/cms/site/liste...channel=CH0659
LG
S.
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17.09.2009, 00:04
Was wir zur Berechnung der 80% bei dem neuen Modell herangezogen.
Überall steht 80% vom Nettobezug. Heißt das vom letzten Monat vor dem Mutterschutz? Oder gelten die letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz (wie bei der Berechnung vom Wochengeld)?
Vor einiger Zeit habe ich beim Familienministerium die Antwort bekommen, das es vermutlich so aussehen soll: 80% vom monatlichen Durchschnittseinkommen des letzten Kalenderjahres, in dem kein Kinderbetreuungsgeld für ein eventuell vorheriges Kind bezogen wurde.
weiß jemand mehr?
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17.09.2009, 09:28
ist es aber nicht so, dass es 80% vom nettobezug sind, aber max. €2000?
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17.09.2009, 09:52
ja, das stimmt schon. mindestens 1000 Euro und maximal 2000 Euro.
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19.09.2009, 11:42
Zitat:
Zitat von zwerg1916
Was wir zur Berechnung der 80% bei dem neuen Modell herangezogen.
Überall steht 80% vom Nettobezug. Heißt das vom letzten Monat vor dem Mutterschutz? Oder gelten die letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz (wie bei der Berechnung vom Wochengeld)?
Vor einiger Zeit habe ich beim Familienministerium die Antwort bekommen, das es vermutlich so aussehen soll: 80% vom monatlichen Durchschnittseinkommen des letzten Kalenderjahres, in dem kein Kinderbetreuungsgeld für ein eventuell vorheriges Kind bezogen wurde.
weiß jemand mehr?
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DASS würd mich auch interessieren! Und besonders, was heisst Nettogehalt?!
Meinen sie damit, die Summe, die man dann ausgezahlt bekommt???
Bei mir ist es z.B. so, dass ich neben Lohnsteuer und Sozialversicherung noch einige hundert Euro jedes Monat an Kammerbeitrag zahle bzw. zahlen muss und das auch direkt vom Lohn einbehalten wird.
Bzw. kenne ich auch Kollegen, bei denen die Miete über den Lohnzettel einbehalten wird. Und damit verringert sich das Nettogehalt dann schon beträchtlich...
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21.09.2009, 14:00
ich habe nun wieder beim ministerium angerufen und dort hieß es:
es ist noch immer nicht zu 100% sicher, was zur berechnung herangezogen wird.
nun sieht es aber eher danach aus, als ob die letzten 3 monate vor dem mutterschutz genommen werden. so wie beim wochengeld.
fix soll das mitte oktober sein, wenn der genaue gesetzestext vorliegt.
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