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(#1) [Permalink]
Alt
floluli
 
Familienbeihilfe bei über 18-jährigen - 19.08.2009, 11:34

Weiß vielleicht darüber jemand bescheid? Mein Sohn hat im Mai die Matura gemacht und wollte ursprünglich mit September ein Studium beginnen. Jetzt hat er aber von der Zivildienstkommission ein Schreibn bekommen, wonach der erst den Zivildienst ableisten muss, bevor er studieren kann. Ich habe das Maturazeugnis im Juni ans Finanzamt geschickt und geschrieben, dass er eben studieren wird, daraufhin wurde mir die Familienbeihilfe bis 09/2010 bewilligt. Während des Zivildienste bekommt er keine Familienbeihilfe, das weiß ich schon. Aber bekommt er die FB bis zum Zivildienst? Ich habe irgendwo gehört, dass er sich Arbeitssuchend melden muss, dann bekommt er sie weiter??? Stimmt das???
Danke
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Alt
RedRose1983
 
19.08.2009, 11:45

Du bekommst die FBH wenn du arbeitslos bist, Schüler (Student, ....)
Denn meine Schwester wurde 27 Jahre alt und die bekam was ich mich noch erinnere bis 26 die FBH. Man zählt da länger als Jugendliche, bzw Schüler.

Lg RR
(#3) [Permalink]
Alt
muell23
 
19.08.2009, 11:54

Einfach den FA melden, dass er von ..... bis .... beim Zivildienst ist und mit ..... zu studieren beginnt. Dann bekommst einen neuen Bescheid und die KBh wird so ausgezahlt.

geht eigentlich ganz schnell und formlos.
(#4) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von lisibeth
lisibeth
 
19.08.2009, 20:00

Mein Sohn hat im Juni Maturiert und fängt mit 1.9 mit dem Zivildienst an.

Er bekommt bis 31.8 die FBH. Und ab 1. Juni 2010 bekommt er es weiter. Er muß vorher den Bescheid von Zivilende hinbringen und wenn er schon hat, eine Bestätigung wegen dem Studium.

lg

lisibeth
(#5) [Permalink]
Alt
BloodyLooney
 
19.08.2009, 22:19

Zitat:
Zitat von RedRose1983 Beitrag anzeigen
Du bekommst die FBH wenn du arbeitslos bist
Also, wenn man über 18 ist und arbeitslos, bekommt man doch keine Familienbeihilfe. Oder? Wär ja irgendwie komisch...

Überbrückung zwischen Matura und Ausbildung/Zivildienst/BH sollte eigentlich ohne Probleme formlos gehen, denk ich... Spätestens, wenn er über die Zivildienststelle versichert wird, merkt das Finanzamt es eh!
(#6) [Permalink]
Alt
RedRose1983
 
20.08.2009, 08:38

Zitat:
Zitat von BloodyLooney Beitrag anzeigen
Also, wenn man über 18 ist und arbeitslos, bekommt man doch keine Familienbeihilfe. Oder? Wär ja irgendwie komisch...

Überbrückung zwischen Matura und Ausbildung/Zivildienst/BH sollte eigentlich ohne Probleme formlos gehen, denk ich... Spätestens, wenn er über die Zivildienststelle versichert wird, merkt das Finanzamt es eh!

Meine Schwester ging in einen Kurs, dasist wie wenn du in die Schule gehst
Sie hatte ein halbes Jahr die FBH

Lg RR
 

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