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Benutzerbild von sony24
sony24
 
Vaterschaftsklärung. - 17.08.2009, 11:28

Ich habe eine bekannte die Hochschwanger ist. Das Kind ist nicht auf die natürlichste art enstanden, sie hat sich dennoch entschieden das Baby zu behalten.

Ihr Ex will aber seinen Anspruch auf das Kind geltend machen.

Sie will ihn nicht angeben.

Meine frage jetzt.
Kann er mir nix dir nix aufs Gericht gehen und behaupten der Vater von dem Kind der Frau .... zu sein und einen Vaterschaftstest einfodern?
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schreckschraube
 
17.08.2009, 11:32

Zitat:
Zitat von sony24 Beitrag anzeigen
Ich habe eine bekannte die Hochschwanger ist. Das Kind ist nicht auf die natürlichste art enstanden, sie hat sich dennoch entschieden das Baby zu behalten.

Ihr Ex will aber seinen Anspruch auf das Kind geltend machen.

Sie will ihn nicht angeben.

Meine frage jetzt.
Kann er mir nix dir nix aufs Gericht gehen und behaupten der Vater von dem Kind der Frau .... zu sein und einen Vaterschaftstest einfodern?

was heißt "nicht auf die natürlichste art entstanden"?
keine ahnung ob das geht, aber ich finds scheiße den vater "ausklammern" zu wollen...
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(#3) [Permalink]
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Benutzerbild von sony24
sony24
 
17.08.2009, 11:33

Zitat:
Zitat von schreckschraube Beitrag anzeigen
was heißt "nicht auf die natürlichste art entstanden"?
keine ahnung ob das geht, aber ich finds scheiße den vater "ausklammern" zu wollen...

Er hat sie vergewaltigt.
Ich würde ihn so weit von dem Kind fernhalten wie es geht.

Das ist ja alles andere als ein Kavaliersdelikt.
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(#4) [Permalink]
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maeuschen
 
17.08.2009, 11:33

Zitat:
Zitat von sony24 Beitrag anzeigen
Ich habe eine bekannte die Hochschwanger ist. Das Kind ist nicht auf die natürlichste art enstanden, sie hat sich dennoch entschieden das Baby zu behalten.

Ihr Ex will aber seinen Anspruch auf das Kind geltend machen.

Sie will ihn nicht angeben.

Meine frage jetzt.
Kann er mir nix dir nix aufs Gericht gehen und behaupten der Vater von dem Kind der Frau .... zu sein und einen Vaterschaftstest einfodern?

So ganz kenn ich mich da jetzt nicht aus:
Wie ist das Kind entstanden, wenn nicht auf die natürliche Art?
Was heißt, er will Anspruch geltend machen? Sie will den Vater nicht angeben? Und er möchte die Vaterschaft anerkennen?
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(#5) [Permalink]
Alt
maeuschen
 
17.08.2009, 11:35

Zitat:
Zitat von sony24 Beitrag anzeigen
Er hat sie vergewaltigt.
Ich würde ihn so weit von dem Kind fernhalten wie es geht.

Das ist ja alles andere als ein Kavaliersdelikt.

Oh!
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(#6) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von sony24
sony24
 
17.08.2009, 11:37

Sie hatten eine Beziehung, dann haben sie sich getrennt.

Dann ist es passiert, und jetzt will sie ihn logischerweise aus ihrem Leben haben. Aus dem gemeinsamen Bekanntenkreis weis er das sie Schwanger ist.

Er hat ihr ne Mail geschickt das sie aufpassen soll. Sie kann nicht verhindern das er sein Kind sehen wird.

Eben um Weiteren streitigkeiten auszuweichen möchte sie ihn gar nicht erst angeben, weil er dann noch weniger rechte hat, bzw gar keine.
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(#7) [Permalink]
Alt
schreckschraube
 
17.08.2009, 11:38

Zitat:
Zitat von sony24 Beitrag anzeigen
Er hat sie vergewaltigt.
Ich würde ihn so weit von dem Kind fernhalten wie es geht.

Das ist ja alles andere als ein Kavaliersdelikt.


hat sie ihn angezeigt?
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(#8) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von sony24
sony24
 
17.08.2009, 11:44

Zitat:
Zitat von schreckschraube Beitrag anzeigen
hat sie ihn angezeigt?

Ich weis es nicht, aber ich glaube nicht.

Mir gehts nur um die rechtliche frage was er dann noch tun kann.
Und welche Konsequenzen es für sie hat wenn sie Vater unbekannt angibt.
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(#9) [Permalink]
Alt
lana80
 
17.08.2009, 11:55

also ich glaube nicht das sie es verhindern kann, der vater fordert seine rechte ein, wie es dabei entstanden ist, ob vergewaltigt oder nicht ist denen glaub ich egal. sie hat ihn nicht angezeigt und kann es dadurch auch nicht beweisen. so hart und schlimm das auch ist

wenn der vater unbekannt ist glaube ich kriegt man keine alimente auch nicht vom staat, aber das kann ich nicht mit 100% sicherheit sagen, würd mich da nochmals erkundigen...
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(#10) [Permalink]
Alt
Wutless
 
17.08.2009, 11:58

solange sie ihn nicht anzeigt hat sie wenig chancen
vaterschaft wird er gerichtlich anerkennen können, vater ist vater und bleibt es auch
einzige chance die ich sehe: sie zeigt ihn an
warum sollte ein gericht dem vater das besuchsrecht aberkennen?
ohne grund sicher nicht
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(#11) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von sony24
sony24
 
17.08.2009, 12:04

Danke euch. Da sist es ja, er soll offieziell gar nicht Vater werden.

Ich glaube auch das sie von nirgends Alimente bekommen wird, wenn der Vater unbekannt ist.

Hm mal abwarten vielleicht klärt es sich so auch noch.
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(#12) [Permalink]
Alt
maeuschen
 
17.08.2009, 12:10

Und er will offiziell der Vater sein?
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(#13) [Permalink]
Alt
Wutless
 
17.08.2009, 12:13

wenn er will wird er es (solange er es ist)
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(#14) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von sony24
sony24
 
17.08.2009, 12:16

Zitat:
Zitat von maeuschen Beitrag anzeigen
Und er will offiziell der Vater sein?
Niemand. Es soll wirklich auf Vater unbekannt hinauslaufen.

Es gibt zwar jetzt seit kurzem einen neuen Partner, aber das ganze ist noch ziemlich frisch. Er würde aber keinesfalls die Vaterschaft übernehmen, was ich verstehen kann.
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(#15) [Permalink]
Alt
Wutless
 
17.08.2009, 12:19

[quote=sony24;9381233]Niemand. Es soll wirklich auf Vater unbekannt hinauslaufen.

quote]

daraus wird sicher nichts
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(#16) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von sony24
sony24
 
17.08.2009, 12:22

[quote=Wutless;9381253]
Zitat:
Zitat von sony24 Beitrag anzeigen
Niemand. Es soll wirklich auf Vater unbekannt hinauslaufen.

quote]

daraus wird sicher nichts
Wieso den?

Wenn sie ihn nicht preisgeben will, stellt sie sich hin und erzählt denen sie hat mit 30 Verschiedenen Männern geschlafen zum Zeugungszeitpunkt.

Im Prinzip egal was sich die dann denken, aber ihn ist sie los.
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(#17) [Permalink]
Alt
Wutless
 
17.08.2009, 12:25

so ja

aber wenn er aufs amt fährt und sagt er ist der vater von dem kind.....

väter haben auch rechte..... (man glaubt es kaum was?)
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(#18) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von sony24
sony24
 
17.08.2009, 12:31

Zitat:
Zitat von Wutless Beitrag anzeigen
so ja

aber wenn er aufs amt fährt und sagt er ist der vater von dem kind.....

väter haben auch rechte..... (man glaubt es kaum was?)

Ich weis, ich schlag mich auch mit meinem Ex herum.

Da allerdings ist die sachlage nicht ganz so schlimm.
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(#19) [Permalink]
Alt
Wutless
 
17.08.2009, 12:35

wie gesagt, ohne anzeige hat sie schlechte (keine?) karten
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(#20) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von myway
myway
 
17.08.2009, 12:47

Zitat:
Zitat von sony24 Beitrag anzeigen
Ich weis es nicht, aber ich glaube nicht.

Mir gehts nur um die rechtliche frage was er dann noch tun kann.
Und welche Konsequenzen es für sie hat wenn sie Vater unbekannt angibt.

wenn sie ihn anzeigt - dann kann sie sicherlich auch ein umgangsrecht unter aufsicht erwirken. ohne anzeige hat er rechte wie ein "normaler" vater
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