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Benutzerbild von Schlafkruemmel
Schlafkruemmel
 
Arbeitnehmerveranlagung - Medikamente, Heilbehelfe....? - 10.02.2009, 08:44

Hallo!

Ich habe jetzt von der Privatarztversicherung eine Aufstellung der Leistungen des letzten Jahres bekommen (Übernahme Medikamente... etc.).
So meine Frage darf ich beim Steuerausgleich Sachen angeben die von der Privatarztversicherung übernommen worden sind oder eher nicht? Würde die Aufstellung der Versicherung bei einer möglichen Überprüfung ausreichen? Wenn nein würde die Versicherung eine Kopie der Honorarnoten mir im Falle der Überprüfung zu senden.

Das Problem ist die wollen immer die Orginalrechnung haben sonst gibts kein Geld

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...

Lg Tom
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Alt
Benutzerbild von beebaer
beebaer
 
10.02.2009, 11:30

ich nehme an, du setzt die versicherung selbst ab (beitragszahlungen), oder?
dann würdest du ja die durch die versicherung erbrachten leistungen doppelt ansetzen.
sind ja dann auch keine ausgaben, die du hast, sondern die du von der versicherung vergütet kriegst und somit unwirksam.
(#3) [Permalink]
Alt
IronEagle
 
10.02.2009, 11:52

Nur den Selbstbehalt kannst abziehen, sonst hast du keine Aufwendungen mehr. Die Versicherung selbst kannst ebenfalls in die Sonderausgaben.

SG
IE
(#4) [Permalink]
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Benutzerbild von Schlafkruemmel
Schlafkruemmel
 
10.02.2009, 12:39

danke!
 

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