Hallo!
Ich habe jetzt von der Privatarztversicherung eine Aufstellung der Leistungen des letzten Jahres bekommen (Übernahme Medikamente... etc.).
So meine Frage darf ich beim Steuerausgleich Sachen angeben die von der Privatarztversicherung übernommen worden sind oder eher nicht? Würde die Aufstellung der Versicherung bei einer möglichen Überprüfung ausreichen? Wenn nein würde die Versicherung eine Kopie der Honorarnoten mir im Falle der Überprüfung zu senden.
Das Problem ist die wollen immer die Orginalrechnung haben sonst gibts kein Geld
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen...
Lg Tom