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(#1) [Permalink]
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Nikki
 
KBG und Job - 04.02.2009, 10:40

Welche Arbeitsformen darf man denn als KBG-Bezieher haben?

Ich weiß daß Geringfügig und Teilzeit geht.

Aber darf man auch auf Honorar- (also man macht den Job und stellt dem Arbeitgeber danach eine Honorarnote aus und fertig) oder Werkvertragsbasis arbeiten?

Der Job um den es geht ist zeitlich beschränkt: ich erschaffe etwas und sobald es fertig ist bekomme ich mein Geld und der Job ist vorbei.

Gruß

Nikki
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(#2) [Permalink]
Alt
Vilu0507
 
04.02.2009, 10:47

Zitat:
Zitat von Nikki Beitrag anzeigen
Welche Arbeitsformen darf man denn als KBG-Bezieher haben?

Ich weiß daß Geringfügig und Teilzeit geht.

Aber darf man auch auf Honorar- (also man macht den Job und stellt dem Arbeitgeber danach eine Honorarnote aus und fertig) oder Werkvertragsbasis arbeiten?

Der Job um den es geht ist zeitlich beschränkt: ich erschaffe etwas und sobald es fertig ist bekomme ich mein Geld und der Job ist vorbei.

Gruß

Nikki
ich glaub das ist egal. du darfst sogar vollzeit arbeiten gehen. nur mußt du drauf schauen das du im jahr nicht mehr als 16.600.-- verdienst.
lg, vilu
(#3) [Permalink]
Alt
Nikki
 
04.02.2009, 10:54

Zitat:
Zitat von Vilu0507 Beitrag anzeigen
ich glaub das ist egal. du darfst sogar vollzeit arbeiten gehen. nur mußt du drauf schauen das du im jahr nicht mehr als 16.600.-- verdienst.
lg, vilu
Und wie ist das jetzt mit dem Werkvertrag? Darf man als KBG-Bezieher auf WV-Basis arbeiten? Oder gibt es da bestimmte Bedingungen? Abgesehen von der Verdienstgrenze.
(#4) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von LaLiLeLa
LaLiLeLa
 
04.02.2009, 10:58

Hello=)

....Und falls du in Karenz bist,muss der 'Arbeitgeber 'einverstanden' sein damit =)

Lg DanY
(#5) [Permalink]
Alt
Nikki
 
04.02.2009, 11:01

Zitat:
Zitat von LaLiLeLa Beitrag anzeigen
Hello=)

....Und falls du in Karenz bist,muss der 'Arbeitgeber 'einverstanden' sein damit =)

Lg DanY
Womit muss der Arbeitgeber einverstanden sein? Daß ich in Karenz bin? Na das habe ich ihm natürlich nicht verheimlicht, nona.

Also nochmal. Angenommen mein Arbeitgeber weiß daß ich in Karenz bin und ich gehe auch nicht über die Zuverdienstgrenze: welchen vertragsbasis kann ich mit dem Arbeitgeber abschliessen. Braucht man bei einem Werkvertrag irgend einen Gewerbeschein? Denn ich habe so etwas nicht.
(#6) [Permalink]
Alt
Vilu0507
 
04.02.2009, 11:17

Zitat:
Zitat von Nikki Beitrag anzeigen
Womit muss der Arbeitgeber einverstanden sein? Daß ich in Karenz bin? Na das habe ich ihm natürlich nicht verheimlicht, nona.

Also nochmal. Angenommen mein Arbeitgeber weiß daß ich in Karenz bin und ich gehe auch nicht über die Zuverdienstgrenze: welchen vertragsbasis kann ich mit dem Arbeitgeber abschliessen. Braucht man bei einem Werkvertrag irgend einen Gewerbeschein? Denn ich habe so etwas nicht.
ich denke sie hat gemeint das dein arbeitgeber einverstanden sein muß das du wo anders arbeitest. falls du wo anders arbeitest. wie das mitn vertrag ausschaut weiß ich leider nicht. da kann ich dir nicht weiterhelfen.
(#7) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von LaLiLeLa
LaLiLeLa
 
04.02.2009, 11:26

Zitat:
Zitat von Nikki Beitrag anzeigen
Womit muss der Arbeitgeber einverstanden sein? Daß ich in Karenz bin? Na das habe ich ihm natürlich nicht verheimlicht, nona.

Also nochmal. Angenommen mein Arbeitgeber weiß daß ich in Karenz bin und ich gehe auch nicht über die Zuverdienstgrenze: welchen vertragsbasis kann ich mit dem Arbeitgeber abschliessen. Braucht man bei einem Werkvertrag irgend einen Gewerbeschein? Denn ich habe so etwas nicht.
Sorry dass ich Dir einen Tipp geben wollte der nicht unwichtig ist,wenn du in Karenz bei einer anderen Tätigkeit Geld verdienst.Wenn das dein Arbeitgeber nämlich weiß und er damit nicht einverstanden ist kann dies bis zu einer Kündigung gehen!

Sorry dass ich Dir geantwortet habe,werde mich in Zukunft mit Tipps zurückhalten!

Viel Spaß noch!
(#8) [Permalink]
Alt
Nikki
 
04.02.2009, 11:57

Zitat:
Zitat von LaLiLeLa Beitrag anzeigen
Sorry dass ich Dir einen Tipp geben wollte der nicht unwichtig ist,wenn du in Karenz bei einer anderen Tätigkeit Geld verdienst.Wenn das dein Arbeitgeber nämlich weiß und er damit nicht einverstanden ist kann dies bis zu einer Kündigung gehen!

Sorry dass ich Dir geantwortet habe,werde mich in Zukunft mit Tipps zurückhalten!

Viel Spaß noch!
Sorry wenn das böse rübergekommen ist, aber so war es gar nicht gemeint. Danke für den Tipp, ich bin sehr dankbar dafür und es tut mir Leid wenn dir die Antwort schnippisch vorgekommen ist, war sie aber nicht. Ich wollte damit nur ausdrücken daß es eh vorausgesetzt ist und meine Frage sich wirklich nur auf das Arbeitsverhältnis oder auf den Arbeitsvertrag beschränkt.
(#9) [Permalink]
Alt
Nikki
 
04.02.2009, 11:58

Zitat:
Zitat von Vilu0507 Beitrag anzeigen
ich denke sie hat gemeint das dein arbeitgeber einverstanden sein muß das du wo anders arbeitest. falls du wo anders arbeitest. wie das mitn vertrag ausschaut weiß ich leider nicht. da kann ich dir nicht weiterhelfen.
Ich arbeite aber nicht wo anders. Ich bin im Karenz. Und das weiß mein Arbeitgeber auch und er möchte von mir jetzt wissen ob ich auf WV-Basis arbeiten darf.
(#10) [Permalink]
Alt
Tina1908
 
04.02.2009, 12:05

Frag ganz einfach mal bei der Ak nach die können dir besseren Rat geben und kennen sich aus.
(#11) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von JulNi
JulNi
 
04.02.2009, 12:21

Zitat:
Zitat von Nikki Beitrag anzeigen
Ich arbeite aber nicht wo anders. Ich bin im Karenz. Und das weiß mein Arbeitgeber auch und er möchte von mir jetzt wissen ob ich auf WV-Basis arbeiten darf.

Ich habe einen freien Dienstvertrag mit einer Firma wo ich monatlich Honorarnoten schreibe und eine geringfügige Beschäftigung bei einer anderen Firma und beziehe KBG.

Meiner Meinung nach ist ein freier Dienstvertrag mit einem Werksvertrag gleichzusetzen. Bei mir hat es da keine Probleme gegeben.
 

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