05.01.2009, 23:47
Zitat:
Zitat von ellela
Es kann auch einen Zuschlag von 100% geben. Und ab heuer sind es 10 steuerfrei Überstundenzuschläge 
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100% gibt es für Nacht-, Sonn- und Feiertagsüberstunden. Laut Arbeitszeitgesetz dürfen mW Frauen (bis auf Berufe mit Schichtdienst) solche ÜSt jedoch nicht leisten. Kann sich aber inzwischen auch geändert haben.
Manche KV (z.b. EDV) haben einen einheitlichen Zuschlag von 65%, egal wann die Überstunden geleistet worden sind.
Ehe man sich über 10 Steuerfreie zuschläge freut muß man bedenken, dass diese mit EUR 86,- gedeckelt sind. Dadurch ergibt sich (berechnet mit 50% Zuschlag und 160 Monatsstunden - bei weniger Monatsstunden entsprechend niedrigere Bruttogehälter):
Brutto bis ca. 2700 => 10 Zuschläge steuerfrei
ca.2700 bis ca. 5500 => EUR 86 steuerfrei, entsprechend 10 bis 5 Zuschläge
ab ca. 5500 => 86 EUR enspricht weniger als 5 Zuschlägen