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Benutzerbild von carry
carry
 
Wie Überstunden ausrechnen !? - 02.01.2009, 12:29

Wie kann ich mir die Netto-Überstunden ausrechnen!

Wenn ich zB 40 Üst gemacht habe?
Was und wieviel muss ich davon abziehen, dass ich den Nettobetrag errechnen kann !?!?

Danke!
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Gunter
 
02.01.2009, 14:53

Das kommt auf Deinen Kollektivvertrag an.

Der Stundensatz errechnet sich aus Gehalt dividiert durch Monatsstunden laut KV. Falls Du ein Überstundenpauschale hast ist dieser Stundensatz auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen.

Für Überstunden gebührt ein Zuschlag von 50%; davon sind die ersten 5 Zuschläge pro Monat steuerfrei, der Rest steuerpflichtig.

Sozialabgaben musst Du von ÜSt-Grundlohn und Zuschlägen bezahlen (außer von dem Teil der über der Höchstbeitragsgrundlage liegt); Lohnsteuer von dem was nach Abzug von SV und der ersten 5 Zuschläge bleibt.

Rechne einfach Netto durch 160 mal Anzahl Überstunden. Soviel sollte mindestens herauskommen.
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Benutzerbild von carry
carry
 
02.01.2009, 16:30

Danke Gunter!

Letztes Monat hatte ich 390€ Netto bei knapp 50 Üst erhalten.
Also kommt deine Rechenerklärung knapp hin.
Mein Stundensatz steht eh auf meinem Lohnzettel oben somit kann ich es mir Brutto ausrechnen.

Der letzte Satz von Dir hilft mir schon, damit ich es ein wenig eingrenzen kann.
Dankeschön
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Benutzerbild von ellela
ellela
 
03.01.2009, 22:52

Zitat:
Zitat von Gunter Beitrag anzeigen
Für Überstunden gebührt ein Zuschlag von 50%; davon sind die ersten 5 Zuschläge pro Monat steuerfrei, der Rest steuerpflichtig.
Es kann auch einen Zuschlag von 100% geben. Und ab heuer sind es 10 steuerfrei Überstundenzuschläge
(#5) [Permalink]
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Gunter
 
05.01.2009, 23:47

Zitat:
Zitat von ellela Beitrag anzeigen
Es kann auch einen Zuschlag von 100% geben. Und ab heuer sind es 10 steuerfrei Überstundenzuschläge
100% gibt es für Nacht-, Sonn- und Feiertagsüberstunden. Laut Arbeitszeitgesetz dürfen mW Frauen (bis auf Berufe mit Schichtdienst) solche ÜSt jedoch nicht leisten. Kann sich aber inzwischen auch geändert haben.

Manche KV (z.b. EDV) haben einen einheitlichen Zuschlag von 65%, egal wann die Überstunden geleistet worden sind.

Ehe man sich über 10 Steuerfreie zuschläge freut muß man bedenken, dass diese mit EUR 86,- gedeckelt sind. Dadurch ergibt sich (berechnet mit 50% Zuschlag und 160 Monatsstunden - bei weniger Monatsstunden entsprechend niedrigere Bruttogehälter):

Brutto bis ca. 2700 => 10 Zuschläge steuerfrei
ca.2700 bis ca. 5500 => EUR 86 steuerfrei, entsprechend 10 bis 5 Zuschläge
ab ca. 5500 => 86 EUR enspricht weniger als 5 Zuschlägen
(#6) [Permalink]
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Benutzerbild von ellela
ellela
 
06.01.2009, 11:11

Zitat:
Zitat von Gunter Beitrag anzeigen

Ehe man sich über 10 Steuerfreie zuschläge freut muß man bedenken, dass diese mit EUR 86,- gedeckelt sind.
die 5 steuerfreien Zuschläge waren auch gedeckelt.

Und Frauen dürfen sehr wohl 100% machen. Ausnahmen gibt es für Schwangere Frauen.
 

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