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keyah
 
Geringfügige Beschäftigung - 08.11.2008, 22:27

Hallo, ich habe dazu eine Frage und nachdem ich auf der AK-Homepage nichts gefunden hab, dachte ich dass vielleicht jemand von euch bescheid weiß.
Ich arbeite im Moment geringfügig. Im Falle einer Schwangerschaft, habe ich da Anspruch auf Wochengeld oder ähnliches, oder ist das bei einer Geringfügigen Beschäftigung hinfällig. Und wie schaut es mit Kündigungsschutz aus?

Grüße aus Kärnten
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Benutzerbild von Ninalein
Ninalein
 
08.11.2008, 22:39

Hallo!

Soweit ich weiß bekommt man nur Wochengeld, wenn man sich selber bei der zuständigen KK versichert hat.
Wenn man in Karenz ist, geringf. beschäftigt und wieder schwanger ist, bekommt man nur Wochengeld wenn vorher ein Anspruch bestand.

Ich muss allerdings sagen ich blicke auch nicht 100 % durch.

lg ninalein
 

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