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gdft
 
Elternkarenz für arbeitende mamas - 23.08.2008, 17:23

hallo!
habt ihr nach dem wiedereinstieg in eure alte Firma eine Elternkarenz vereinbart? mir war das eigentlich nicht klar, dass ich das explizit mit dem ARbeitgeber vereinbaren muss. Laut Arbeiterkammer kann man im Kündigungsfall auch nicht "verfallene" Rechte einfordern. das betrifft zum Beispiel die Abfertigung (die laut Abfertigung alt nach dem letzten Gehalt bemessen wird und nicht nach Bruttogehalt Vollzeit...).
Hat wer damit schon Erfahrungen gemacht? oder seid ihr gscheiter gewesen als ich und habt das vereinbart?
liebe Grüße,
gdft
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Alt
Benutzerbild von ellela
ellela
 
24.08.2008, 00:17

Meinst du Elternteilzeit
(#3) [Permalink]
Alt
iris1978
 
26.08.2008, 12:42

hi,
ich mache schon 3 jahre elternteilzeit zuert 20 stunden mitlerweile 30 stunden,

wenn mich die firma kündigt bekomme ich dei abvertigung alt nach dem vollzeitgehalt den ich vor dem mutterschutz hatte aliquote der gesetzlichen lohnerhöhungen,

muß man 3 monate bevor die karenz bzw 3 monate bevor das kind 2 wird beantragen,
wenn du das verabzäumt hast kann man leider im nachhinein nichts mehr machen.

LG
(#4) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von carry
carry
 
26.08.2008, 19:49

Das ich gescheiter bin als Du weiss ich nicht aber ich habe damals in meiner Fa. Elterteilzeit vereinbart.
War zwar teilweise schwierig, weil die HR-Abt. a bisserl unfähig ist aber ich hab dann alles geschafft.

Ich stand während meiner Karenzzeit viel mit Arbeitskolleginnen in Kontakt und habe dadurch viele Tipps, pos. wie neg. Erfahrungen miterlebt - auch von Wiedereinsteigerinnen.

Zur Kündigung kann ich Dir leider nichts sagen, da ich noch in Abfertigung alt eingestuft bin ..... leider
Ich habe nur mal gehört, dass nat. das Gehalt berechnet wird in dem Du "gerade" gearbeitet hast.
Dh bei 20Std. und zB 900€ netto schauts halt maddig aus
(#5) [Permalink]
Alt
Isabel2007
 
26.08.2008, 21:42

Zitat:
Zitat von carry Beitrag anzeigen
Zur Kündigung kann ich Dir leider nichts sagen, da ich noch in Abfertigung alt eingestuft bin ..... leider
Ich habe nur mal gehört, dass nat. das Gehalt berechnet wird in dem Du "gerade" gearbeitet hast.
Dh bei 20Std. und zB 900€ netto schauts halt maddig aus
Gilt nicht für ETZ, da wird auf das Vollzeit-Gehalt (außer man hat vor der Karenz auch schon Teilzeit gearbeitet) abgestellt. Weiß ich aus eigener Erfahrung, da mir meine Fa den Umstieg von Abfertigung "alt" auf "neu" während der ETZ angeboten hat und ich jetzt 85% meinen alten Anspruches bekommen habe *freu*

Ich hab die ETZ übrigens schon vor Isabels Geburt ausverhandelt und hab nach Ende des Mutterschutzes nur mehr meinen neuen Vertrag unterschrieben.
(#6) [Permalink]
Alt
gdft
 
Blinzeln 01.09.2008, 12:08

Danke für die Beiträge. gibt doch Mütter, die Elternteilzeit (natürlich nicht Karenz ) vereinbart haben. hab es leider übersehen und hoffe, dass ich mit meiner mini-anstellung jetzt nicht gekündigt werde...
lg, gdft
(#7) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von ellela
ellela
 
01.09.2008, 12:15

Zitat:
Zitat von gdft Beitrag anzeigen
Danke für die Beiträge. gibt doch Mütter, die Elternteilzeit (natürlich nicht Karenz ) vereinbart haben. hab es leider übersehen und hoffe, dass ich mit meiner mini-anstellung jetzt nicht gekündigt werde...
lg, gdft
Du arbeitest Teilzeit. Bei der Firma wo du vor der Karenz gearbeitet hast oder in einer neuen?
 

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