02.07.2008, 05:49
die firmung wird auf der rückseite des taufscheines eingetragen. geburtsurkunde ist ein staatliches dokument, der taufschein ein kirchliches. ein firmungseintrag erfolgt im taufpfarramt (weil dieses - bis zum sterbeeintrag auch alle anderen kirchlichen daten verwaltet), in manchen fällen machts auch das wohnsitzpfarramt.
firmung ist nicht voraussetzung für eine kirchliche trauung, obwohl beim trauungsgespräch danach gefragt wird und diese dann auch ins trauungsprotokoll eingetragen wird.
also wenn euch ein priester einreden möchte, dass ihr euch firmen lassen müsst vor der hochzeit - NONSENSE!!!!
(sollte er sich nicht beirren lassen, hilft meistens der sager: "ich werde mich im ordinariat erkundigen, und wenn die sagen, dass es pflicht ist, dann lasse ich mich halt firmen"

vor dem ordinariat haben die meisten respekt....)
lg
finn