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Benutzerbild von momoli
momoli
 
Frage Pflegegeld - Einstufung - Neueinstufung? - 22.04.2008, 23:35

Es wird ja bei allen ähnlich sein. Wir hatten damals die untersuchung wo die pflegestufe festgesetzt wurde. In dem bescheid stand dann das es bis zum 3ten lebensjahr auf stufe 2 ist und dann wird neu eingestuft. Die gute frage ist jetzt. Meine kleine maus wurde am 9. april 3 jahre alt. Bis jetzt ist noch kein brief gekommen. Muss ich mich jetzt selbst darum kümmern das das pflegegeld weitergeht, bzw. bekommt man da eine vorladung oder endet das einfach mit dem 3 lebensjahr und man muß selbst neu ansuchen? Ich kenn mich da jetzt nicht aus. Bitte um ratschlag was zu tun ist oder ob getan wird... Danke euch
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Benutzerbild von anamor78
anamor78
 
22.04.2008, 23:54

such schnellstens um erhöhung an !!!!

beim ansuchen zählt der eingangsstempel vom gemeindeamt!!! du bekommst sicher keinen Brief - da mußt dich schon selber drum kümmern!!! die rücken freiwilig nichts heraus!!!
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Benutzerbild von momoli
momoli
 
23.04.2008, 00:17

Huiii...danke für deine antwort. Dann wird es bei der erhöhten Familienbeihilfe auch so sein? Muss ich das auch selbst neu beantragen? 3 Jahre - das ist so lange her und ich hab nie daran gedacht.
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(#4) [Permalink]
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mama2
 
23.04.2008, 07:36

Zitat:
Zitat von momoli Beitrag anzeigen
Huiii...danke für deine antwort. Dann wird es bei der erhöhten Familienbeihilfe auch so sein? Muss ich das auch selbst neu beantragen? 3 Jahre - das ist so lange her und ich hab nie daran gedacht.
pflegegeld musst selber neu beantragen ! familienbeihilfe da bekommst einen brief zugeschickt. zumindest ist es bei uns so, in niederösterreich. erhöhte familienbeihilfe läuft 3 jahre ab den monat wo du angesucht hast. muss nicht überein stimmen mit dem 3 geburtstag. aber am besten du rufst mal am finanzamt an, bzw du hast sicher damals ein schreiben bekommen da steht alles oben.



lg
marina
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Benutzerbild von momoli
momoli
 
23.04.2008, 12:59

Bin ich froh - muß nicht neu beantragen. Anscheinend ist es bei uns in kärnten anders. Hab der zuständigen abteilung ein mail geschrieben. Ich habe das pflegegeld ohne befristung! Wußte ich nicht, ist aber gut so. Ich müßte nur neu beantragen wenn ich eine erhöhung haben will. Will ich aber nicht, weil ich von vielen seiten gehört habe das das auch nach hinten losgehen kann und wenn man den falschen gutachter erwischt dann womöglich gar nichts mehr bekommt. So bin ich mit der 2er stufe ganz zufrieden.

Lg. momoli
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(#6) [Permalink]
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mama2
 
23.04.2008, 16:12

Zitat:
Zitat von momoli Beitrag anzeigen
Bin ich froh - muß nicht neu beantragen. Anscheinend ist es bei uns in kärnten anders. Hab der zuständigen abteilung ein mail geschrieben. Ich habe das pflegegeld ohne befristung! Wußte ich nicht, ist aber gut so. Ich müßte nur neu beantragen wenn ich eine erhöhung haben will. Will ich aber nicht, weil ich von vielen seiten gehört habe das das auch nach hinten losgehen kann und wenn man den falschen gutachter erwischt dann womöglich gar nichts mehr bekommt. So bin ich mit der 2er stufe ganz zufrieden.

Lg. momoli
wir wohnen in einen land und doch ist es so verschieden. sei froh das du nicht nachuntersuchen musst, ich war im jänner mit laura nach untersuchen und ich kam mir vor wie wenn ich der grösste verbrecher hier auf gottes erden wäre. so hat mich die """ nette amtsärztin """"" runter gemacht !!!!


lg
marina
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(#7) [Permalink]
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Benutzerbild von schutzengel
schutzengel
 
23.04.2008, 16:28

wir haben das pflegegeld befristet
aber wir haben auch erst nach dem 3. geburtstag angesucht

ich muss aber auch sagen dass mit der pauschale vom steuerausgleich pflegestufe 2 bei uns nicht ins gewicht fällt
also ich versteh dich wenn du nciht um erhöhung anuchst

mit dem 5. geburstag gibts dann wieder sachen die vorher nicht miteinberechnet wurden

bei uns ergab das eine erhöhung von stufe 2 auf 4

lg
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(#8) [Permalink]
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Benutzerbild von momoli
momoli
 
23.04.2008, 22:47

@mama2
@schutzengel

darf ich fragen welche beeinträchtigung eure kinder haben?

Ja, ich bin froh das es so bleibt wie es ist. Da wir zwar auch mit cf eine krankheit haben die nicht wirklich besser sondern schlechter wird möchte ich trotzdem auf die erhöhungseinstufung verzichten. Das kann ich immer noch machen wenns wirklich mal schlechter wird.

Lg.momoli
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(#9) [Permalink]
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Benutzerbild von schutzengel
schutzengel
 
24.04.2008, 19:32

hi

daniel hat einen balkenmangel und eine starke entwicklungsverzögerung
er ist jetzt 5 und ein biserl - kann seit september frei gehen und spricht mama
ist eher auf dem stand eines einjährigen kindes
er macht fortschritte - zwar langsam aber doch ohne druck und geht das 2. jahr in den kiga (mit freude)


p.s. von wo genau bist du aus kärnten - gerne auch pn - meine schwiegerpapa ist aus kärnten und daniel ist irgendwie auch einer
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(#10) [Permalink]
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mama2
 
24.04.2008, 20:09

Zitat:
Zitat von momoli Beitrag anzeigen
@mama2
@schutzengel

darf ich fragen welche beeinträchtigung eure kinder haben?

Ja, ich bin froh das es so bleibt wie es ist. Da wir zwar auch mit cf eine krankheit haben die nicht wirklich besser sondern schlechter wird möchte ich trotzdem auf die erhöhungseinstufung verzichten. Das kann ich immer noch machen wenns wirklich mal schlechter wird.

Lg.momoli
meine tochter hat analatresie das heisst sie hatte bei der geburt keinen ausgang. und gedeihstörungen. 9 monate seitenausgang 4 0p hinter hier. ob meine tochter jemals rein wird kann mir keiner sagen. haben starke verstopfungen oder sie geht über. kakcken tut sie nur mit medikament usw.

gewicht hält sie nur teilweise mit nahrungsergänzung .



lg
marina
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(#11) [Permalink]
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Richter
 
Daumen hoch Grundlegendes - 29.04.2008, 21:57

Vorweg: Pflegegeld ist im Regelfall unbefristet zuzuerkennen. nur wenn absehbar ist, dass ein pflegebedarf wegfallen wird, kann befristet werden.
eine erhöhung gibt es aber im regelfall auch nur auf antrag! bestimmte länder machen aber eine nachuntersuchung in bestimmten altersschritten von amtswegen.

grundsätzlich ist für das pflegegeld immer der differenzbedarf zwischen einem behinderten kind und einem gleichaltrigen nicht behinderten kind entscheidend. daher spielen altersgrenzen wie in einem vorpost erwähnt keine magische rolle! der übergang ist fließend.

welche fragen muss ich mir bei den pflegerelevanten verrichtungen daher stellen.

1. kann das behinderte kind etwas nicht, das ein gesundes kind bereits kann:
bsp: ein gesundes kind kann mit rd 4-5 jahren die notdurft selbständig verrichten. kann ein gleichaltriges kind aufgrund seiner behinderung dies nicht, ist der pflegebedarf für die unterstützung bei der notdurftverrichtung zu berücksichtigen (zB 30 Stunden im monat). Ist das Kind zudem inkontinent, kommt der zeitaufwand für windelwechseln, reinigen,... dazu (zB 20 stunden).

2. auch ein gesundes kind kann es in diesem alter noch nicht, aber behinderungsbedingt braucht die verrichtung viel länger als bei einem gesunden:
bsp: ein gesundes kind mit 1 1/2 kann noch nicht alleine essen und muss weitgehend gefüttert werden, dies dauert rund 1 stunde am tag. ebenso das behinderte kind; aufgrund einer schluckstöhrung, spastischen behinderung,..... benötigtman aber 3 stunden am tag. der mehrbedarf von 2 stunden (60 stunden pro monat) ist zu berücksichtigen.

3. auch ein gesundes kind kann es in diesem alter noch nicht, es braucht es aber auch nicht:
krankheitsbedingt müssen mehrmals täglich medikamente verabreicht werden, ein gesundes kind benötigt dies nicht. der zeitaufwand für die verabreichung ist zu ermitteln und zu berücksichtigen.
ein gesundes kind muss nicht regelmäßig zu ärzten, therapien usw gebracht werden. dieser aufwand bei einem behinderten kind samt kurzfristiger wartezeiten beim arzt, während der therapie od untersuchung kann nach neuester rechtsprechung der sozialgerichte nunmehr bis maximal 50 stunden im monat berücksichtigt werden (früher nur bis zu 10 stunden). dies ist eine wesentliche verbesserung, da besondere eltern gerade damit viel zwit verbringen.

nochmals, es stimmt nicht, dass je nach verrichtung diese generell erst ab einem bestimmten alter berücksichtigt werden können! lasst euch das nicht aufs aug drücken! dies entspricht nicht dem gesetz!

so, nunmehr hab ich euch wahrscheinlich schon ausreichend verwirrt, vielleicht aber auch einweig klarheit verschafft. noch fragen?
alles gute den besonderen eltern mit ihren besonderen kindern
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(#12) [Permalink]
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Benutzerbild von schutzengel
schutzengel
 
29.04.2008, 22:10

na ja auch wenn es nicht dem gesetz entspricht so wird mittels eines fragebogens ermittelt welcher mehraufwand besteht
und dieser fragebogen wird nach alter in stunden umgesetzt
(wir waren schon 2 mal bei der amtsärztin und hab mitgelesen was sie am bildschirm stehen hat bzw die sozialarbeiterin hatte in papierausführung mit)

es wird so gehandhabt
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(#13) [Permalink]
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mama2
 
29.04.2008, 23:49

Zitat:
Zitat von Richter Beitrag anzeigen
Vorweg: Pflegegeld ist im Regelfall unbefristet zuzuerkennen. nur wenn absehbar ist, dass ein pflegebedarf wegfallen wird, kann befristet werden.
eine erhöhung gibt es aber im regelfall auch nur auf antrag! bestimmte länder machen aber eine nachuntersuchung in bestimmten altersschritten von amtswegen.

grundsätzlich ist für das pflegegeld immer der differenzbedarf zwischen einem behinderten kind und einem gleichaltrigen nicht behinderten kind entscheidend. daher spielen altersgrenzen wie in einem vorpost erwähnt keine magische rolle! der übergang ist fließend.

welche fragen muss ich mir bei den pflegerelevanten verrichtungen daher stellen.

1. kann das behinderte kind etwas nicht, das ein gesundes kind bereits kann:
bsp: ein gesundes kind kann mit rd 4-5 jahren die notdurft selbständig verrichten. kann ein gleichaltriges kind aufgrund seiner behinderung dies nicht, ist der pflegebedarf für die unterstützung bei der notdurftverrichtung zu berücksichtigen (zB 30 Stunden im monat). Ist das Kind zudem inkontinent, kommt der zeitaufwand für windelwechseln, reinigen,... dazu (zB 20 stunden).

2. auch ein gesundes kind kann es in diesem alter noch nicht, aber behinderungsbedingt braucht die verrichtung viel länger als bei einem gesunden:
bsp: ein gesundes kind mit 1 1/2 kann noch nicht alleine essen und muss weitgehend gefüttert werden, dies dauert rund 1 stunde am tag. ebenso das behinderte kind; aufgrund einer schluckstöhrung, spastischen behinderung,..... benötigtman aber 3 stunden am tag. der mehrbedarf von 2 stunden (60 stunden pro monat) ist zu berücksichtigen.

3. auch ein gesundes kind kann es in diesem alter noch nicht, es braucht es aber auch nicht:
krankheitsbedingt müssen mehrmals täglich medikamente verabreicht werden, ein gesundes kind benötigt dies nicht. der zeitaufwand für die verabreichung ist zu ermitteln und zu berücksichtigen.
ein gesundes kind muss nicht regelmäßig zu ärzten, therapien usw gebracht werden. dieser aufwand bei einem behinderten kind samt kurzfristiger wartezeiten beim arzt, während der therapie od untersuchung kann nach neuester rechtsprechung der sozialgerichte nunmehr bis maximal 50 stunden im monat berücksichtigt werden (früher nur bis zu 10 stunden). dies ist eine wesentliche verbesserung, da besondere eltern gerade damit viel zwit verbringen.

nochmals, es stimmt nicht, dass je nach verrichtung diese generell erst ab einem bestimmten alter berücksichtigt werden können! lasst euch das nicht aufs aug drücken! dies entspricht nicht dem gesetz!

so, nunmehr hab ich euch wahrscheinlich schon ausreichend verwirrt, vielleicht aber auch einweig klarheit verschafft. noch fragen?
alles gute den besonderen eltern mit ihren besonderen kindern
vielen dank ! das ist eine verständliche erklärung !

das traurige ist eben nur das es teilweise nicht so gehandhabt wird. und man dann auch noch hingestellt wie ein schwerstverbrecher. muss sagen unsere letzte untersuchung wegen pflegegeld, ich war fertig weil amtsärztin wirklich total unkompetent war, sich in unseren fall überhaupt nicht auskennt ( = sehr wenige ärzte kennen sich mit unserer krankheit aus, ausser die wirklich in den zentren sind ) . und auch versuchte mich in einen strudel rein zu reden lassen, sie hatte aber keine chance weil ich bei der wahrheit blieb und nichts dazu tat.

Eine Ärztin hat mal zu mir gesagt , die untersuchte Laura wegen erhöhter Familienbeihilfe :" Wissen sie, wir haben zwar davon gelernt, was das ist aber welche behandlungsmethoden, nachwirkungen usw weiss ich nicht."

und die amtsärztin hat mich nicht ernstgenommen finde ich. und ich fürchte die nächste untersuchung, die im jänner wieder ist, weil es anscheinend nur auf ein jahr verlängert wurde.



lg
marina
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(#14) [Permalink]
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Richter
 
Cool klage beim sozialgericht - 30.04.2008, 00:01

Zitat:
Zitat von schutzengel Beitrag anzeigen
na ja auch wenn es nicht dem gesetz entspricht so wird mittels eines fragebogens ermittelt welcher mehraufwand besteht
und dieser fragebogen wird nach alter in stunden umgesetzt
(wir waren schon 2 mal bei der amtsärztin und hab mitgelesen was sie am bildschirm stehen hat bzw die sozialarbeiterin hatte in papierausführung mit)

es wird so gehandhabt
dann muss aber an dieser stelle dran erinnet werden, dass man dagegen ohne kostenrisiko beim landesgericht deines wohnsprengels klagen kann. es erfolgt ohne kostenrisiko die begutachtung eines neutralen vom gericht bestellten sachverständigen. letztlich muss es ja einen grund geben, warum statistisch erhoben bei gericht jeder zweite (!) eine höhere pflegegeldstufe erhält.
mg
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(#15) [Permalink]
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Richter
 
30.04.2008, 00:05

mama 2 und schutzengel, mir fällt auf, dass ihr beide aus NÖ seid. und von ähnlichen erfahrungen berichtet. ich weiß nur eines, die zuständigen sozialgericht (st. pölten, korneuburg und wr. neustadt, sind kompetent.
mg
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(#16) [Permalink]
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Benutzerbild von schutzengel
schutzengel
 
02.05.2008, 09:55

Zitat:
Zitat von Richter Beitrag anzeigen
dann muss aber an dieser stelle dran erinnet werden, dass man dagegen ohne kostenrisiko beim landesgericht deines wohnsprengels klagen kann. es erfolgt ohne kostenrisiko die begutachtung eines neutralen vom gericht bestellten sachverständigen. letztlich muss es ja einen grund geben, warum statistisch erhoben bei gericht jeder zweite (!) eine höhere pflegegeldstufe erhält.
mg

ja da hast du recht


gegen unsere amtsärztin kann ich im prinzip nichts negatives sagen
allerdings ist es auch so - hätte ich hier im forum nicht so viel infos sammeln können (und erklärungen was uns zusteht) hätten wir sicher nicht stufe 4

ein bischen ärgert mich dass wir ab daniels 3. geb nur stufe 2 hatten
im nachhinein denke ich mir das ich viel vor gericht gehen hätte sollen
(geldmässig hätte es aber eh keinen unterschied gemacht weils über den steuerausgleich eh "zurück" gekommen ist)

na ja in eineinhalb jahren gehts weiter - wir haben nämlich nur gefristetes pflegegeld

lg
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