1. WolfgangM

    WolfgangM Aktive/r Teilnehmer/in

    http://www.bmj.com/cgi/content/full/336/7640/348

    News
    Belgian parents are sentenced to prison for not vaccinating children

    Ned Stafford

    1 Hamburg

    Two sets of parents in Belgium who refused to have their children vaccinated against polio, which is compulsory under Belgian law, were convicted earlier this month. Each parent was fined {euro}5500 (£4100; $8000) and sentenced to five months in prison.

    In an interview with the BMJ the presiding judge, Bart Meganck of the Court of First Instance in the Flemish city of Dendermonde, said that the parents failed to appear for the 4 February court date. He therefore convicted them on the basis of police reports. He suspended the prison sentences pending whether or not the children receive polio vaccinations.

    Asked what would happen if the parents still refuse, Judge Meganck said: "I don’t think that will happen." He explained that if they fail to obey the court then that would be a "new crime" and they would receive a new summons to appear in court.

    Since the late 1960s vaccination against polio has been compulsory in Belgium for all infants before they reach 18 months old. It is the only vaccine that is compulsory. The doctor administering the vaccination gives parents a document of proof, which must then be presented to local officials in the community where the child was born. If parents fail to meet the 18 month deadline, Judge Meganck said, they are reminded by local officials. If they still refuse, the district attorney is notified.

    Roland Lemye, president of the Belgian Medical Association, said that he supports compulsory polio vaccination. "Usually I believe in individual freedoms," he said. "But we need polio vaccinations to protect the children and the population. Polio is a very serious disease."

    Because of privacy laws Judge Meganck could not say how many children were involved in the current court case, their ages, or the motivation of the parents for refusing polio vaccination.

    From the date the parents receive official notification of their convictions they have 15 days to ask for a new hearing in Judge Meganck’s court, allowing them to appear this time with legal representation and to testify. The parents also have the option to appeal the conviction directly at the provincial level, he said.

    "It would be better for them to come back to me and appear," Judge Meganck said. This would allow the parents to explain their motivation for refusing the vaccinations and to have this information in official court documents for potential appeal to a higher court. But he noted that Belgian law allows exceptions only if parents can prove that the child might have adverse health reactions to the polio vaccine.

    Judge Meganck said that this was his first ever case involving polio vaccination but that a handful of cases had taken place in other jurisdictions in recent years. "There is a discussion beginning about the law," he said. "But most politicians do not want to change the law."
     
  2. Gnorpf

    Gnorpf Teilnehmer/in

    Unfassbar! Das muss man sich einmal vorstellen: Da werden also 2 oder mehr kleine Kinder im nunmehr wahrscheinlichen Alter von 2 - 3 Jahren damit bedroht, für 5 Monate von ihren Eltern gewaltsam getrennt zu werden, weil diese im Gefängnis sitzen.

    Zusätzlich soll diesen Familien durch Einkommensverlust während dieses Gefängnisaufenthaltes plus einer exorbitanten Strafe von EUR 5.500,00 je Elternteil auch noch ein finanzieller Schaden zugefügt werden, der zusammengerechnet fast einem durchschnittlichen Jahreseinkommen junger Familien entspricht.

    Das alles auf Basis und im Namen eines menschenrechtswidrigen Impf-Zwangsgesetztes aus den Anfängen der 60er des vorigen Jahrtausends, das die Prävention einer Krankheit erzwingen will, die in der EU seit sehr vielen Jahren ohnehin kaum mehr auftritt.

    Ist ja vollkommen egal, ob Kleinkinder Eltern haben oder nicht und ob diese in der Lage sind, ihnen einen gewissen materiellen Wohlstand zu bieten, in dem sie aufwachsen können - Hauptsache sie sind geimpft!

    Und es gibt tatsächlich auch hier verblendete Impffanatiker, die sowas auch bei uns gerne sehen würden. Ihr erkennt sie am Inhalt der Webseiten, die sie in ihren Signaturen verlinken.

    LG - Gnorpf.
     
  3. WolfgangM

    WolfgangM Aktive/r Teilnehmer/in

    also da wär ich zurückhaltender- ob das menschenrechtswidrig ist.

    Mich würde eher interessieren, ob die Kinder wichtigere Impfungen erhalten haben wie z.B MMR2x.

    Warum glaubst du eigentlich, dasss es Polio bei uns nicht mehr gibt? Hats vielleicht doch mit Massenimpfungen zu tun?
     
  4. Gnorpf

    Gnorpf Teilnehmer/in

    Ich weiss, dass du bei der objektiven Beurteilung der äusserst wackeligen rechtlichen Grundlagen von verpflichtenden Impfungen zurückhaltender bist. Aber ich bin es nicht.

    Ein medizinischer Eingriff ohne Zustimmung oder gar gegen den ausdrücklichen Willen des Betroffenen (oder seines gesetzlichen Vertreters bei unmündigen Minderjährigen) verstösst jedenfalls ganz klar gegen das Menschenrecht auf körpererliche Unversehrtheit.

    Hat die Menschenrechtskonvention in einem Staat den Rang eines Verfassungsgesetztes, so ist ein Gesetz das einen derartigen Eingriff anordnet verfassungswidrig. Ob Belgien die MRK im Verfassungsrang hat, weiss ich allerdings nicht.

    Ist dir übrigens aufgefallen, dass selbst der strenge Richter, der zwar ohne Skrupel bereit zu sein scheint die Existenz dieser Familien zu zerstören, dennoch nicht den Mut hat, die Impfung tatsächlich gerichtlich anzuordnen - und damit auch die Verantwortung für etwaige Folgen zu übernehmen? Da werden eher die Eltern erpresst bis zum Geht-nicht-mehr.

    Das weiss ich natürlich auch nicht, ich könnte es diesen Eltern aber nicht übel nehmen, wenn sie angesichts dieser Erfahrungen von Impfungen generell nichts mehr wissen wollen.

    Kann schon sein. Kann aber auch sein, dass es auch damit zu tun hat, dass wir mittlerweile mit dem Mitte des vorigen Jahrhunderts noch euphorischen Einsatz der damals neuen und als Wundermittel angepriesenen schweren Nervengifte wie z.B. DDT in Landwirtschaft und Haushalt sensibler und vorsichtiger geworden sind.

    Aber eigentlich geht es hier vordergründig nicht um Polio, sondern die unglaubliche Willkür, mit der hier - im Endeffekt - gegen Kleinkinder vorgegangen wird, indem ihnen ihre Eltern genommen werden sollen. Und Politiker, die darüber nicht mal diskutieren möchten, für welch absurde Gesetze sie verantwortlich zeichnen, die sowas möglich machen.

    LG - Gnorpf.
     
  5. Catherina

    Catherina mal ein Weilchen offline.

    ich finde die Entscheidung auch voellig unangemessen und polarisierend. Wenn die die Impfraten nicht durch Aufklaerung erreichen, bringen es solche Exempel auch nicht :boes:

    Catherina
     
  6. Q

    Q Teilnehmer/in

    Na dass wir mal einer Meinung sind ...
     
  7. Teres

    Teres Zwinker-Birgit

    ich hatte es hier mit entsetzen gelesen:
    http://www.focus.de/panorama/welt/belgien_aid_236581.html

    genau. und wird auch in Ö so gehandhabt.
    Dem Tatbestand nach handelt es sich bei der Injektion um eine Körperverletzung nach § 223 Strafgesetzbuch (StGB), die zudem noch vorsätzlich geschieht, allerdings nach Maßgabe des § 228 StGB nicht rechtswidrig.Gibt ein Patient die rechtswirksame Erklärung ab, eine Spritze gar nicht bekommen zu wollen, darf nicht gegen seinen Willen gehandelt werden.
     
  8. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE formed 1989

    die polarisierung ist ja eines der hauptprobleme in der ganzen impfdiskussion.

    wobei hier wieder mal kreide gefressen wird.

    auf eurer homepage gibt es ja auch ein statement vom threadersteller:

    "Aus dem Recht des Kindes auf höchstmögliche Gesundheit gemäß §24 KRK lässt sich im Einklang mit UNICEF ein Recht des Kindes auf Impfungen klar ableiten. Eltern haben die Pflicht ihren Kindern dieses Recht zu gewähren. Einfache gesetzliche Regelungen dieses Kinderecht auch durchzusetzen, müssen geschaffen werden."

    dies zielt doch auch in richtung bestrafung!

    genauso wie das keine "harte entscheidung" ist, sondern eine falsche!
     
  9. Minerva

    Minerva Head of Frustblunzn
    VIP

    Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Richter dieses Strafmaß gewählt, weil die Elternnicht vor Gericht erschienen sind. Es wird eine weitere Verhandlung geben und er will sie so wohl davon überzeugen dieses Mal dann zu erscheinen und zu erklären, warum sie die Impfung nicht haben durchführen lassen.

    Oder? Korrigiert mich, wenn ich daneben liege.

    Minerva
     
  10. WolfgangM

    WolfgangM Aktive/r Teilnehmer/in

    Genau da schreibt eine Ärztin(!), dass sich Viren, Pilze und Bakterien nach Bedarf ineinander umwandeln- extrem polarisierend.

    Findest du es nicht logisch, dass wenn die Kinderrechtskonvention ratifiziert wurde, deren Inhalte auch mal umzusetzen- Menschenrechte sind doch kein totes Recht.

    Wird ein Kind welches zu jung für die Masernimpfung ist und in der Ordination von einem maserninfektiösen ungeimpften Kind angesteckt wird und in der Folge an SSPE erkrankt - ist das nicht auch irgendwie Bestrafung- und wie war das mit dem Recht auf körperliche Unverserhheit?

    also wenn dieses Kind alle anderen Impfungen hat und nicht Polio geimpft wird wärs nun wirklich kein Problem- wir hätten nur ein Problem, wenn das bei einem erheblichen %Satz an Kindern geschieht, dann könnte Polio wieder zirkulieren, dann würden wieder Polioverkrüppelte Kinder auf den Strassen erkennbar- körperlich versehrt.

    Irgendwie gehts uns zu gut.

    Und nur um es klar zu machen- die von mir zitierte Entscheidung des Richters find ich nicht gut.
     
  11. Tommy

    Tommy Teilnehmer/in

    Eine typische Gnorpf-Nebelbombe.
    Polio kann aus seiner Sicht eine Folge des DDT-Einsatzes sein ... Sonst hört man so einen Unsinn nur aus dem Dunstkreis von T olz in ...

    T.
     
  12. Dirk

    Dirk Teilnehmer/in

    Aber dann hätte man doch nicht mehr bitterlich die Verletzung der Menschenrechte und der MRK beklagen können. Dann doch lieber etwas selektive Wahrnehmung... :cool::wave:

    Aus welchem Artikel der EMRK leitest Du denn das Recht auf körperliche Unversehrtheit ab? Und wenn es dort existieren sollte (es ist zumindest nicht expilzit genannt; im Gegensatz zum Folterverbot oder dem Verbot der Todesstrafe, dem Verbot der Zwangsarbeit und dem Recht auf Freiheit und Sicherheit, die aber auch z.T. bereits in der Konvention einem Gesetzesvorbehalt unterliegen), warum sollte man es nicht einem Gesetzesvorbehalt unterwerfen, wie z.B. im Deutschen Grundgesetz?

    Art. 2 (2) GG+
    Jeder hat das Recht auf Leben und köperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


    Dirk
     
  13. Gnorpf

    Gnorpf Teilnehmer/in

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Eltern haben noch einen weiteren Verhandlungstermin sowie das Recht der Berufung innerhalb einer angegebene Frist.

    Aber es ist ein ausgesprochenes Urteil mit einem Strafmass, das auch für mittelschwere Verbrechen angewendet wird. Absolut unverhältnismässig meiner Meinung nach.

    Wobei es von den Eltern natürlich auch nicht besonders schlau ist, einer gerichtlichen Vorladung nicht Folge zu leisten.

    LG - Gnorpf.
     
  14. Gnorpf

    Gnorpf Teilnehmer/in

    Die KRK hat sich 2008 nicht geändert; es steht noch immer nichts über Impfungen oder Ähnliches drinnen. Sie ist auch weiterhin in Ö dadurch umgesetzt, dass jedes Kind Zugang zu Ärztlicher Versorgung hat, auch zu Impfungen, wenn die Eltern es so entscheiden.

    Deine falschen Interpretationen der KRK bleiben also weiterhin so tot, wie sie es von Anfang an waren.

    War ja nur eine Frage der Zeit, bis du diesen tragischen Masern-Einzelfall wieder hervorkramst. Auch wenn es hier um Polio-Impfungen geht.

    Und warum verteidigst du dann weiterhin eure Forderung nach gesetzlichen Grundlagen, die solche Urteile möglich machen? Wie passt das zusammen?

    LG - Gnorpf.
     
  15. Gnorpf

    Gnorpf Teilnehmer/in

    Ist zwar unglaublich, aber es scheint tatsächlich auch heute noch Leute zu geben, die die gesundheitschschädlichen Wirkungen von schweren Nervengiften leugnen, wie sie im vorigen Jahrhundert massiv in Landwirtschaft, Industrie und sogar Haushalten zur Schädlingsbekämpfung u.A. eingesetzt wurden.

    Ein gutes halbes Jahrhundert Zurückgebliebene halt.

    LG - Gnorpf.
     
  16. Minerva

    Minerva Head of Frustblunzn
    VIP

    Na bitte, das klingt doch schon ganz anders. Dieses vorläufige Urteil ist nichts anderes als der Versuch, den Eltern das Erscheinen vor Gericht nachdrücklich schmackhaft zu machen. Außerdem wissen wir alle nicht, was da im Vorfeld gelaufen ist - womöglich hat sich der Richter bei dieser Entscheidung was gedacht? Solange dieses Urteil nicht umgesetzt ist, braucht man jedenfalls nicht gleich so empörte Geschütze auffahren, wie du das zu Beginn getan hast.

    Ich bin mal gespannt, was die einschlägige Impfgegnerschaft aus dieser Sache strickt.

    Minerva
     
  17. Gnorpf

    Gnorpf Teilnehmer/in

    Und, gibt es in Deuschland so ein in Friedenszeiten gültiges Gesetz, das Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit durch Impfungen vorsieht? Ausser dem Seuchenschutzgesetz, das aber auch nur gilt, wenn es auch Seuchen gibt? Über Polio-Seuchen in Europa oder gar Deutschland ist in den letzten Jahren aber nicht viel berichtet worden...

    Gnorpf.
     
  18. Gnorpf

    Gnorpf Teilnehmer/in

    Impfzwangs-Gegnerschaft ist nicht gleich Impf-Gegnerschaft!

    LG - Gnorpf.
     
  19. Q

    Q Teilnehmer/in

    Sie kapierens nicht, forget it ...

    Die jurstischen Statements des Wolfgang M sind ja auch immer vom Feinsten, er windet sich elegant darum herum, dass er für Zwangsimpfen und Strafen bei Missachtung ist und diese ganze belgische Sache in Wirklichkeit gut findet.

    Einen Zwang daraus zu konstruieren, dass Kinder lt. KRK ein Recht auf Imprungen haben, und gleichzeitig abzustreiten, für einen Zwang einzutreten, obwohl man wieder gleichzeitig Sanktionen wie Wegfall der Familienbeihilfe o.ä. fordert - wie doppelzüngig gehts noch?
     
  20. WolfgangM

    WolfgangM Aktive/r Teilnehmer/in

    Sag mal gehts dir noch gut- ich habe geschrieben, dass ich das Urteil nicht gut finde.

    Also wenn für ein ungeimpftes Kind die Familienbeihilfe wegfällt-das ist einerseits sicher kein Impfzwang. Und das wäre sozial kostengerecht, da ja bei einer impfpräventablen Infektion die Solidargemeinschaft für die Kosten der Behandlung aufkommt. 1 € in die Masernimpfung investiert bringt 22 € Einsparung an Behandlungkosten.

    Das wäre beispielsweise eine akzeptable Lösung- die auch eine Garantie für eine hohe Durchimpfungsrate wäre.

    schau mal da- Öst Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde

    http://www.docs4you.at/Content.Node/News/broschuere--impfen---wir-haben-ein-recht-darauf.php
     

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