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Muellerin2203
 
Frage Gemeinsames Sorgerecht - 04.02.2008, 14:25

Hallo an alle,

seit einiger Zeit lese ich interessiert in diesem Forum. Nun wird es Zeit, dass ich mal mein Problem hier rein stelle.

Ich habe mich im März 2003 von meinem Mann getrennt. Unsere gemeinsame Tochter war damals 1 1/2. Ca. 3 Monate später lernte ich meinen jetzigen Lebensgefährten kennen. Wir haben nun mittlerweile einen 3jährigen gemeinsamen Sohn.

Bisher lief das Besuchsrecht immer so ab, dass mein Ex-Mann unsere Tochter alle 14 Tage von Samstag zu Sonntag zu sich holte. Seit etwa 1 1/2 Jahren möchte sie aber nicht mehr bei ihm übernachten. Über den Grund kann ich nur Vermutungen anstellen, wo aber Mißhandlung oder ähnliches ausscheiden. Er lebt auch in einer neuen Partnerschaft mit zwei Kindern, die auch wiederrum aus erster Ehe der Partnerin sind.

Mein Lebensgefährte war nun 4 Jahre lang als Maurermeister selbstständig. Leider ist die Firma an der Zahlungsmoral der Auftraggeber gescheitert, sodass er nun Insolvenz anmelden musste. Wir haben alles, was wir hatten in die Firma gesteckt. Nun wird uns alles weggenommen (Haus usw.). Beide sind wir nun Hartz4-Empfänger.

Jetzt gilt es aber eine schwerwiegende Entscheidung zu treffen: Ich habe ein Super-Jobangebot. Hab eine schriftliche Zusage bekommen, also kann dort definitiv arbeiten. Allerdings befindet sich diese Stelle auf Teneriffa. Da wir eh neu anfangen müssen, mein Lebensgefährte voraussichtlich auch in dieser Firma eingestellt wird, wollen wir die Chance nutzen.

Als ich mit meinem Ex-Mann darüber sprach, war er einverstanden. Es würde ihm zwar sehr schwer fallen, aber ich hätte wieder einen Job und das wär ok. Da mein Lebensgefährte noch mit seiner Insolvenz zu tun hat, müßte ich auch erstmal allein gehen.

Nun hat sich in einem weiteren Gespräch ergeben, dass mein Ex im Falle der Arbeitsaufnahme umgehend meine Tochter zu sich holen will! Freiwillig hätte er mir das übrigens nie mitgeteilt, er wollte es hinterrücks machen (Eigene Worte: "Ich wollte warten, bis du auf der Insel bist..." HALLO?

Ich bin schon so lange arbeitslos, und nun hab ich endlich die Chance zu arbeiten. Und mein Ex will es verhindern. Kann er das so einfach? Er bezahlt keinen Unterhalt an seine Tochter, beteiligt sich nicht an anderen Ausgaben (Klamotten, Kindergarten etc.), kommt alle 14 Tage, fährt mit ihr zu Mc Donalds und bringt sie wieder heim (denn wie gesagt, schlafen will sie nicht mehr bei ihm). Änderungen der Besuchstage seinerseits habe ich immer hingenommen und eben bei mir entsprechend alles umgeworfen.

Habt ihr einen Rat?

Gruß
Muellerin
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(#2) [Permalink]
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Benutzerbild von Rosa-Rot
Rosa-Rot
 
04.02.2008, 14:49

Ich kenne die Deutschen Rechte nicht aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er auch nur die geringste Chance hat, das Sorgerecht zu bekommen...
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(#3) [Permalink]
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Muellerin2203
 
04.02.2008, 14:52

Ich hab wohl vergessen, zu erwähnen, dass wir gemeinsames Sorgerecht haben. Ich müsste also das alleinige Sorgerecht oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen...

Gruß
Muellerin
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(#4) [Permalink]
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Benutzerbild von ZYX
ZYX
 
04.02.2008, 16:06

Zitat:
Zitat von Rosa-Rot Beitrag anzeigen
Ich kenne die Deutschen Rechte nicht aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er auch nur die geringste Chance hat, das Sorgerecht zu bekommen...
Die Deutschen sind nicht so väterfeindlich wie die Österreicher.
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(#5) [Permalink]
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Benutzerbild von Rosa-Rot
Rosa-Rot
 
04.02.2008, 16:29

Zitat:
Zitat von ZYX Beitrag anzeigen
Die Deutschen sind nicht so väterfeindlich wie die Österreicher.
Na ich sag eh nix mehr dazu weil ich hab keine Ahnung vom Deutschen Recht
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(#6) [Permalink]
Alt
Sassisi
 
04.02.2008, 16:33

naja, ich würd mein kind auch zu mir nehmen bevor's vom stiefvater großgezogen wird - ist ja mein kind. und schön, dass er sich nun doch mehr um sie kümmern möchte.

rechtlich wirst wohl das alleinige beantragen müssen um dagegen vorzugehen...
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(#7) [Permalink]
Alt
Tom1220
 
04.02.2008, 16:55

@Muellerin,

Du hast hier mehre Probleme, welche du einmal trennen solltest.

Warum zahlt der Vater keinen Unterhalt? Kann er nicht, oder will er nicht, oder hast du niemals darum angesucht?

Dann will Eure Tochter nicht mehr beim Vater übernachten. Und das schon 1,5 Jahre. Habt ihr euch nie gefragt, warum sie das nicht mehr will? Und sollte man in 1,5 Jahren nicht mal an eine Lösung dieses Problems denken.

Und jetzt will er sie zu sich holen. Das Wohnrecht ist bei dir. Dass heißt, er müsste es einklagen. Da wäre die Frage, wie gut er dem Gericht "verkaufen" kann, dass es seine Tochter bei Ihm besser hat. Aber wenn er nicht mal Unterhalt zahlt, und seine Tochter gar nicht bei ihm schlafen will, wird er wohl schwer nachweisen können, dass das klappen könnte.

Übrigens kann dein Ex gar nicht verhindern, dass du deinen Job wahrnimmst. Dieser Umkehrschluss ist nicht zulässig. Er versucht nur seine Tochter zu halten. Denn wenn sie dort hinzieht, wird er sie wohl für immer verlieren. Ein normaler Kontakt kann nicht mehr aufrecht erhalten werden.
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(#8) [Permalink]
Alt
Sassisi
 
04.02.2008, 17:04

Tom, bei gemeinsamen sorgerecht, kann ein elternteil einfach mit dem kind wegziehen, in ein anderes land?

außerdem geht nicht hervor, ob sie die kleine mitnehmen würde oder beim stiefvater lassen würde oder wie?
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(#9) [Permalink]
Alt
Muellerin2203
 
Sorry, - 04.02.2008, 17:25

muss wohl doch noch einiges klar stellen.

Also, meine Tochter und ich leben seit mehr als 4 Jahren mit meinem Lebensgefährten zusammen. Sie liebt ihn sehr und nennt ihn Papa. Mit ihm habe ich auch einen Sohn, der jetzt 3 Jahre alt ist.

Warum meine Tochter seit so langer Zeit nicht mehr bei ihrem "richtigen" Papa schlafen will, darüber habe ich mit meinem Ex sehr oft gesprochen. Zu dem Zeitpunkt, als sie nicht mehr wollte ist folgendes passiert: Mein Ex-Mann hat eine Menge Tiere (Schafe, Ziegen, Hasen usw.) Meine Tochter durfte bei ihren Besuchen diese immer füttern, und da sie sehr tierlieb ist, hat sie dies natürlich auch mit Begeisterung getan. Dann wurden die Tiere geschlachtet und das Mädchen durfte zusehen! Sie war damals grade 5 geworden.

Sie redet nicht viel, wenn sie von den Besuchen wiederkommt. Ich hab es aber in ihren Spielen (bei denen sie natürlich auch Selbstgespräche führt) rausgehört: "Menschen töten Tiere, machen den roten Saft in einen Beutel und dann steht drauf, was drin ist." Ich hab ihn darauf gefragt und er bestätigte meine Vermutung, dass sie beim Tiere-Schlachten dabei war. Ich denke schon, dass das für meine Tochter eine fürchterliche Erfahrung war.

Sie freut sich, wenn er sie besucht, aber sie will nicht mit hin.

Und noch einmal, sie sieht ihren Stiefpapa als Papa und nennt ihn auch so. Sie weiss zwar, dass da noch ein Papa ist, den mag sie auch aber mehr will sie einfach nicht.

Gruß
Muellerin
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(#10) [Permalink]
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Tom1220
 
04.02.2008, 17:40

Zitat:
Zitat von Sassisi Beitrag anzeigen
Tom, bei gemeinsamen sorgerecht, kann ein elternteil einfach mit dem kind wegziehen, in ein anderes land?

außerdem geht nicht hervor, ob sie die kleine mitnehmen würde oder beim stiefvater lassen würde oder wie?
In Österreich ginge das schon. Aber bei deutschen Recht?

Wo ist Leitmotiv, wenn man Ihn einmal braucht

Und so wie ich das mitgbekommen habe, gehen beide nach Teneriffa und arbeiten bei der selben Firma.
Mit Zitat antworten
(#11) [Permalink]
Alt
Tom1220
 
04.02.2008, 17:45

@Muellerin,

Dann ist er selbst schuld. Er kann ja nicht zuerst eine liebevollen Kontakt zu den Tieren zulassen und diese dann vor Ihren Augen schlachten? Also das verstehe ich auch nicht.

Wir haben in Österreich sogenannte Amtstage, an welchen man sich gratis bei Gericht erkundigen kann. Vielleicht gibt es das auch bei Euch? Erkundige dich mal.

Lieben Gruß
Tom
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(#12) [Permalink]
Alt
Leitmotiv
 
04.02.2008, 18:25

http://www.vaeterfuerkinder.de/abduct.htm

Reicht das?

Gruss

Edit, interessant auch die Anwendung des §§ bei Alleiniger Obsorge eines Elternteils. Will heissen, wenn die Frau Mama einen Ex hat der einen entsprechenden Antrag stellt, sieht es unter Umständen sehr übel aus. Weiter ist da auch das Kontinuitätsprinzip sehr auslegungssicher.

Wichtig ist dieser folgende Punkt:

Der in diesem Aufsatz geäußerten Kritik an der Rechtsprechung, wonach auch das Umgangsrecht (früher ,,Verkehrsrecht") des nicht sorgeberechtigten Elternteils dem Schutzbereich des § 235 StGB [a.F.] unterfällt, widerspricht der Bundesgerichtshof ausdrücklich in seinem Urteil vom 11. Februar 1999 (AZ.:4 StR 594/98.). Das Urteil bestätigt die Strafbarkeit der Verletzung des Umgangsrechts auch durch den Alleinsorgeberechtigten, nach § 235 StGB n. F., Abs. 2 (Verbringen des Kindes ins Ausland) und unter Bezug auf das Zivilrecht (BGB) zur elterlicher Sorge und Umgang.

Bingo

Geändert von Leitmotiv (04.02.2008 um 18:37 Uhr)
Mit Zitat antworten
(#13) [Permalink]
Alt
Muellerin2203
 
04.02.2008, 19:13

Zitat:
Zitat von Leitmotiv Beitrag anzeigen
http://www.vaeterfuerkinder.de/abduct.htm

Reicht das?

Edit, interessant auch die Anwendung des §§ bei Alleiniger Obsorge eines Elternteils. Will heissen, wenn die Frau Mama einen Ex hat der einen entsprechenden Antrag stellt, sieht es unter Umständen sehr übel aus. Weiter ist da auch das Kontinuitätsprinzip sehr auslegungssicher.

Wichtig ist dieser folgende Punkt:

Der in diesem Aufsatz geäußerten Kritik an der Rechtsprechung, wonach auch das Umgangsrecht (früher ,,Verkehrsrecht") des nicht sorgeberechtigten Elternteils dem Schutzbereich des § 235 StGB [a.F.] unterfällt, widerspricht der Bundesgerichtshof ausdrücklich in seinem Urteil vom 11. Februar 1999 (AZ.:4 StR 594/98.). Das Urteil bestätigt die Strafbarkeit der Verletzung des Umgangsrechts auch durch den Alleinsorgeberechtigten, nach § 235 StGB n. F., Abs. 2 (Verbringen des Kindes ins Ausland) und unter Bezug auf das Zivilrecht (BGB) zur elterlicher Sorge und Umgang.

Bingo
Mit welchem Recht unterstellst Du mir Kindesentführung und wirfst mit Paragraphen um Dich??? Ich habe eine Frage gestellt - und Asche auf mein Haupt - mal nicht an das Wohl meines Ex-Mannes gedacht!

Daran erkennt man wieder mal das Prinzip des geteilten Sorgerechts! Der Mama die Pflicht und dem Vater das Recht! Das die Mutter nicht mal das Recht hat, eine Arbeitsstelle anzunehmen - ohne, dass sie dabei ihr Kind verliert - ist schon seltsam!

Wenn mein Ex ein so guter Vater wäre, wie er tut, würde er sich doch zu allererst mal mit seiner Tochter darüber auseinandersetzen und sie fragen, welche Wünsche SIE hat. Sie ist zwar erst 6, aber doch eine kleine Persönlichkeit mit eigenen Wünschen und Hoffnungen...

Gruß
Muellerin
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(#14) [Permalink]
Alt
alleine-papa
 
04.02.2008, 19:17

Zitat:
Zitat von Muellerin2203 Beitrag anzeigen
Daran erkennt man wieder mal das Prinzip des geteilten Sorgerechts! Der Mama die Pflicht und dem Vater das Recht!
nur der political correctness halber: auch ein PAPA, der das alleinige SR hat, hat "die pflicht" und in dem fall die mama das "recht"
wollt ich nur mal feststellen
PS: weil der andere elternteile keinerlei pflichten hat - bis auf die alimentezahlung

Geändert von alleine-papa (04.02.2008 um 19:18 Uhr) Grund: PS dazugekommen
Mit Zitat antworten
(#15) [Permalink]
Alt
Muellerin2203
 
04.02.2008, 19:20

Er hat das alleinige Sorgerecht nun mal nicht. Und in dem geteilten kennt er nur seine Rechte...

Tschuldigung - ich bin sauer
Gruß
Muellerin
Mit Zitat antworten
(#16) [Permalink]
Alt
alleine-papa
 
04.02.2008, 19:22

Zitat:
Zitat von Muellerin2203 Beitrag anzeigen
Tschuldigung - ich bin sauer
keein problem nur, dass nicht immer auf die männer getreten wird, es gibt auch 7% anders gelagerte fälle..
wird schon !
Mit Zitat antworten
(#17) [Permalink]
Alt
Muellerin2203
 
04.02.2008, 19:26

Nichts für ungut, ich weiss, dass Ausnahmen die Regel bestätigen. Mich ärgert nur, dass man als Mutter mit eigenen Wünschen gleich so angegriffen wird.

Gruß
Muellerin
Mit Zitat antworten
(#18) [Permalink]
Alt
alleine-papa
 
04.02.2008, 19:30

Zitat:
Zitat von Muellerin2203 Beitrag anzeigen
Nichts für ungut, ich weiss, dass Ausnahmen die Regel bestätigen. Mich ärgert nur, dass man als Mutter mit eigenen Wünschen gleich so angegriffen wird.
falsch verstanden: ich hab das eigentlich gar nicht auf dich bezogen, sondern wollt nur feststellen, dass es umgekehrt auch so gehen kann
reines gleichbehandlungs-/gleichtellungs-begehren meinerseits - in guten & in schlechten tagen
Mit Zitat antworten
(#19) [Permalink]
Alt
Leitmotiv
 
04.02.2008, 19:41

Zitat:
Zitat von Muellerin2203 Beitrag anzeigen
Er hat das alleinige Sorgerecht nun mal nicht. Und in dem geteilten kennt er nur seine Rechte...

Tschuldigung - ich bin sauer
Gruß
Muellerin
Es ist uninteressant wer das ASR hat. Ich verbitte mir auch zu unterstellen das Du ein Kind entführen möchtest. Das stellt der Paragraph fest, das Gesetz und das habe ich hier eingestellt.

Nichts mehr, nichts weniger. Lies halt was die Deutsche Gesetzgebung dazu sagt und bewerte selbst, aber lass mich da raus.

Nur dazu sollte man auch den Link anklicken, lesen und verstehen.

Kommt bestimmt gleich wieder eine Abmahnung wegen Beleidigung eines Users, aber fürs nicht lesen wollen, oder können kann ich nichts, ich mach die Gesetze ja auch nicht.

Tschuldigung das ich das derzeitige Recht, nachdem auch ausdrücklich gefragt wurde eingestellt habe.

ENTSCHULDIGUNG!!

Auch dafür das es kein geteiltes Sorgerecht gibt, sondern nur ein gemeinsames Sorgerecht, oder das Alleinige, oder eines mit Ausnahmen in den Untersorgerechtssachen. Ein geteiltes Sorgerecht existiert nicht.
Mit Zitat antworten
(#20) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von ZYX
ZYX
 
04.02.2008, 20:18

Zitat:
Zitat von Tom1220 Beitrag anzeigen
In Österreich ginge das schon. Aber bei deutschen Recht?

Wo ist Leitmotiv, wenn man Ihn einmal braucht

Und so wie ich das mitgbekommen habe, gehen beide nach Teneriffa und arbeiten bei der selben Firma.
Nein, Ausland geht bei gemeinsamen in Österreich ganz sicher nicht!
Mit Zitat antworten
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